Seilbahngesetz für Meck-Pomm
Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.309 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Stoho.
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April, April???
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Ja, genau ich Depp *kopfschüttel*.
Heute früh als anstatt AntenneMV Radio Wien aud den Boxen düdelte hab' ich das noch geschnallt, aber kaum auf Arbeit *gehirnamtorabgeb*.
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der bericht ist aber von gestern ... *kopfkratz*
gruß
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Das Gesetz ist offenbar leider kein Aprilscherz. Bereits vor einiger Zeit hat der Senat von Berlin ein gleichlautendes Gesetz verabschiedet, das wurde ebenfalls in den Medien berichtet, lange vor dem ersten April.
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So ist das, auch wenn man´s vermuten mag, es ist kein Scherz. Eine EU-Vorgabe afaik.
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Ist die Umsetzung von EU-Recht. Wurde auch in Hedwig Holzbein und Niedersachsen umgesetzt.
Afaik gibts in S-H keine und in NS eine Seilbahn, die betroffen ist, wobei die in NS so bleiben darf wie sie ist. Sonderregelung. Oder so.
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Manchmal ist es eben einfacher einzelnen, kleinen Ländern ein unnützes Gesetz aufzubrummen als irgendwelche Ausnahmeregelungen zu formulieren und einzubringen.
Gruß
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Zitat
Original von 00Fishmaster
Manchmal ist es eben einfacher einzelnen, kleinen Ländern ein unnützes Gesetz aufzubrummen als irgendwelche Ausnahmeregelungen zu formulieren und einzubringen.Gruß
hey hey nich frech werden hier
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Im Vergleich zu ganz Europa (besonders ab 1. Mai) ist sogar Bayern ein kleines Land.
Gruß
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