Fragen über Fragen bezügl. X-Trail

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 9.887 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Andruil.

  • Hallo Steffen,


    immer diese Andeutungen auf meine Monatsberichte.... werd sie mal an Oliver weiterreichen, der hat meinen Monatsbericht schon seit einer Woche und stellt ihn nicht online (ob da vielleicht zu viele Fehler sich eingeschlichen haben und er so lange braucht um diese auszumerzen??? :] :) :) :))


    Ich muß dir ja Recht geben. Immo ist noch nichts beschlossen und wir werden da nicht drum rum kommen einfach abzuwarten. Wer sich schon einen Frontbügel hingebaut hat wird eh nichts mehr machen können, doch wer mit dem Gedanken spielt sich einen zuzulegen, der sollte meiner Meinung nach noch warten oder diese dann später bei EBAY wieder verticken ;)


    Ich denke die Standpunkte sind klar und dem Fragesuchenden ein wenig geholfen. Nun wünsch ich euch noch nen schönen Abend und ich warte auf die nächste spannende Diskussion.


    Mfg
    Chris

  • Zitat

    Original von frankenchris
    Nun wünsch ich euch noch nen schönen Abend und ich warte auf die nächste spannende Diskussion.


    Mfg
    Chris


    [OFFTOPIC]dito :Bier: [/OFFTOPIC]

  • ja zu diskutieren gibts da viel denke aber solange der Frontschutzbügel nicht höher als die Motorhaube ist macht es keinen Unterschied ob man mit oder ohne getroffen wird.


    Werde mir dieses Jahr noch einen 60er kaufen und dran machen auf der anderen Seite was der Tüv genehmigt hat ist genehmigt :)



    BTW Hab mal an das Verkehrsministerium ne Anfrage geschrieben wie es mit dem Gesetz nun aussieht sobald ich dort Antwort bekomme poste ich sie hier rein

  • hola,


    kurz zur Info des österreichischen Verkehrsrechts:


    Kauf von Frontschutzbügeln erlaubt aber diese wird von der Landesfahrzeugprüfstelle nicht genehmigt sprich keine Typengenehmigung die einzige Methode diese doch zu bekommen ist vors europäische Gericht zu ziehen und den Staat Österreich zu verklagen bzw zumindest das Verkehrsministerium da ja bekanntlicherweise Eu-Recht über Landesrecht steht...


    lustig nicht?


    lg


    PS: ich will ehrlich wissen wie groß der Unterschied für einen Fußgänger ist der mit sagen wir mal 30-50 km/h mit und ohne Frontschutzbügel angefahren wird...ist die Motorhaube so weich dass sie nachgibt oder wie! ??? ! ??? !

    ES WAR EINMAL: Im Jänner kommt das iXi-Baby....."Wie oft muß ich bis Jänner noch schlafen gehen?!?" ......... HEUTZUTAGE STEHT iXi-Baby SCHON IN DER GARAGE ;)

  • sagen wirs mal so ich möchte beides nicht ausprobieren aber wenn das Gesetz dann so durchgeht kann man also auch nur noch wie in Österreich den Staat verklagen ?? das zahlt doch keine Rechtschutzversicherung :evil:

  • doch das ist es ja... die rechtsschutzversicherung würde zahlen müssen!!! Aber ob das ganze so viel Zeitaufwand wirklich wert ist???

    ES WAR EINMAL: Im Jänner kommt das iXi-Baby....."Wie oft muß ich bis Jänner noch schlafen gehen?!?" ......... HEUTZUTAGE STEHT iXi-Baby SCHON IN DER GARAGE ;)

  • mmmh jedesmal beim holz machen im Wald eine neue Stoßstange und einen Satz Scheinwerfer das rechnet sich mit der Zeit schon

  • @ steffen
    @ chris
    hi ihr 2,
    macht doch immer wieder spaß eure postings zu lesen :Big: :finger: :finger:
    gruß
    ulli

    ...genieße das leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig !!

  • Hallöchen Ulli,


    wenn du auch so fürstlich bezahlt werden würdest, müsstest du dir auch immer solche schriftlichen Ergüsse aus den Fingern saugen


    :Big: :Big: :Big: :Big: :Big:


    Mfg
    Chris

  • Also für jeden der meint die Bügel wären kein Verletzungsrisiko schlage ich gerne zum Beweis auf rechte Knie (oder Oberschenkel, wie ihrs bevorzugt) mit nem 60er Stahlrohr und aufs linke mit nem 200er Kunstoffrohr, mal schaun was mehr weh tut.


    Gruß

  • hy fishi


    hoffentlich triffst du nicht in die mitte :flipa: :flipa: :flipa: :finger:


    cu

    ...genieße das leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig !!

  • Zitat

    Original von frankenchris
    ..... Es wird mit sicherheit auch ein Verbot von solchen Frontbügeln, auch solche aus Plastik, demnächst folgen. Der Fußgängerschutz schreibt dies vor.


    Eine Übergangsregelung wird es definitiv auch nicht geben sonder es müssen die alten Frontbügel abgebaut werden.


    Du solltest nicht so viel AC-DC-Motorwelt oder andere ebenso unobjektive wie lobbyistengesteuerte Magazine lesen, die ihr Wunschdenken gerne als kommende Fakten verkaufen. ;)

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  • also hier die Antwort vom Verkehrsministerium also so schlimm sieht das garnicht aus


    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Januar 2005.


    Geländewagen sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Entgegen ihrer eigentlichen Zweckbestimmung werden sie jedoch weniger abseits der Straße als viel mehr auf befestigten Straßen im Stadtverkehr benutzt. Hier hat jedoch die für den Geländeeinsatz konzi-pierte Bauweise einen gefährlichen Effekt. Bei Unfällen führen neben der hohen Bauweise großer Geländewagen sowie der erhöhten Karosseriesteifigkeit insbesondere starre Frontschutzbügel aus Metall zu einem zusätzlichen Verletzungsrisiko für ungeschützte Ver-kehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer und darunter ganz besonders Kinder.


    Diese so genannten Kuhfänger oder Bullbars sind an schätzungsweise 60 % der Geländewagen angebracht. Gerade bei Kindern stellen sie durch die Erhöhung und Versteifung der Aufprallfläche in Kopfhöhe ein besonderes, lebensgefährliches Risiko dar. Diese Gefahr ist in inländischen wie ausländischen Tests, etwa der Bundesanstalt für Straßenwesen, der DEKRA oder des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, nachgewiesen und benannt worden. So wird die für Kinder oftmals tödliche Unfallwucht eines normalen Pkw mit 40 km/h bei einem Geländewagen mit Frontschutzbügel bereits bei 20 km/h erreicht.


    Unabhängig davon haben Tests im Vereinigten Königreich ergeben, dass insbesondere nachgiebige Frontschutzbügel aus weichem Kunststoff besonders verletzungsträchtige Geländewagenfronten entschärfen können.


    Da es sich hier um eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Unfallgeschädigten handelt - Schätzungen für Deutschland gehen zur Zeit von einem Bestand von ca. 1,4 Millionen Geländewagen bzw. einem Anteil von 3 % am Bestand von Personenkraftwagen aus, bei weiter steigender Tendenz -, besteht die Notwendigkeit, die schwächeren Verkehrsteilnehmer besonders zu schützen und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen starren und zudem hierzulande überflüssigen Frontschutzbügeln aus Metall zu verbieten.


    De europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA) hat sich daher gegenüber der Europäischen Kommission vertraglich verpflichtet, ab Anfang 2002 werksseitig keine Neufahrzeuge mehr mit starren Frontschutzbügeln auszurüsten. Diese Selbstverpflichtung bezieht sich jedoch nur auf Kraftfahrzeuge bis 2,5 t zulässiger Gesamtmasse und erfasst somit die großen Geländewagen mit zum Teil über 3 t zulässiger Gesamtmasse ebenso wenig wie den Nachrüstmarkt.


    Die Bundesregierung hat daher, u.a. nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Kinderkommission des Bundestages, eine Verordnung vorbereitet, durch die die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Frontschutzbügeln aus Metall und anderen starren Materialien verboten werden soll. Obwohl vielfach auch ein Verbot der Frontschutzbügel an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen gefordert wurde, bezieht sich der Verordnungsentwurf nur auf Neufahrzeuge.


    Inzwischen hat die Europäische Kommission aufgrund des anhaltenden Drängens der Bundesregierung und anderer EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen vorgelegt. In dem Richtlinienvorschlag werden Anforderungen festgelegt, denen Frontschutzbügel als Originalausstattung eines Fahrzeugs oder als Nachrüstteil entsprechen müssen (Wirkvorschriften). Zur Kontrolle wer-den Aufschlagprüfungen am Frontschutzbügel mit Kopf- und Beinprüfkörpern durchgeführt, wobei festgelegte biomechanische Grenzwerte einzuhalten sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur noch solche Frontschutzbügel auf den Markt und in den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder) ausgeht.


    Diese Vorschriften sollen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse gelten. Die Richtlinie wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2005 verabschiedet.


    Der Erlass der vorbereiteten nationalen Verordnung zum Verbot starrer Frontschutzbügel aus Metall wurde vorerst ausgesetzt. Bei nicht zufrieden stellendem Fortschritt der Verhandlungen in Brüssel wird die Maßnahme jedoch von der Bundesregierung wieder aufgegriffen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Beate Thielecke