ABE oder TÜV Gutachten für Alufelgen

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 13.295 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von wibo40.

  • Hallo


    Habe mir Alufelgen für meinen Tino bei eBay ersteigert. Der Vorgänger hat aber keine ABE dafür. Habe mir aber aus dem Internett ein TÜV Gutachten für diese Felgen heruntergeladen. Langt das denn und wo muss ich die denn eintragen lassen? Muss ich davor zum TÜV? Stehen nämlich nicht in meinem Schein. Sind ne Nummer breiter. In dem Gutachten steht aber mein AUto mit drin. Brauch ich da auch den Fahrzeug Brief dafür?


    MFG Mike

  • Hi,


    also das Gutachten sich auf DIESE Felgen bezieht und dein genauer Typ drinne steht (Also Modell und Motor) ist das schon okay. Nur musst du dann noch zum Tüv (Dekra) und diese Rad/Reifen Kombi abnehmen lassen und in den Brief eintragen lassen. Wenn du denn nicht hast (Ratenzahlung fürs Auto) bekommst du auch ein Schein ausgestellt. Solltest dann aber das nächste Mal wenn du mit dem Brief auf der Zulassungsstelle (ummelden) zu tun hast die Änderungen übernehmen lassen.


    Mfg Mario

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • wenn man die prüfbescheinigung immer mitführt,
    brauchste es gar nicht in die zulassung eintragen.

  • Hi,


    hmm, die Änderung wird doch auch im Brief bzw. Schein festgehalten und zwar vom Tüv oder der Zulassungsstelle. So wars bei mir. Und ich hab schon "solltest" geschrieben. Klar, kein Zwang, aba auf meinen steht erforderlich / nicht erf. aber möglich (zutreff. gestrichen). Welche Änderungen sind denn erforderlich?

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • die brauchen nur eine prüf-bescheinigung ausstellen.
    die zulassungstelle trägt die dann gegen kohle in fahrzeugschein und brief ein.
    es reicht aber wenn die prüfbescheinigung mitgeführt wird.

  • Hi,


    jo, dat klar. Schein nicht Brief, Schein wird aufgrund Brief + Anmeldung erstellt. Wer macht bei dir Abnahmen? Tüv oder Dekra? Aber wenn ich es eintragen lasse, wird es in den Brief und Schein eingetragen. In jeden Gutachten/Bescheinigung was mir vorliegt steht "Änderung in Brief/Schein".


    Mfg Mario

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • ja, das stimmt.
    ist aber nicht notwendig die im brief eintragen zu lassen.
    beim ausstellen einer neuen zulassung,
    musste die prüfbescheinigungen aber wieder alle vorlegen.

  • Hi,


    nein, wenn du nen neuen Schein bekommst und die Änderungen stehen im Brief, stehen sie doch autom. auch im Schein. Und was ist wenn du die Bescheinigungen verlierst? Guckste inne Röhre. Also lieber mal 10 € fürs Ändern bezahlen als wieder neue Abnahme. Ausserdem hasste dann net son Zettelkram im Auddo und vll. auch mal ne 2te Seite am Schein. Freuen sich ja auch einige drüber.


    Mfg Mario

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • Hallo


    Also muss ich nur mit dem Gutachten zum TÜV, die geben mir dann ne Bescheinigung und dann muss ich die auf der Zulassungstelle eintragen lassen? Richtig verstanden? Den Fahrzeugbrief habe ich auch nicht, liegt noch auf der Bank weil ich das Auto finanziert habe. Aber wenn ich es richtig verstanden habe brauche ich den far nicht dazu.
    Muss ich denn dann die Reifen aufm Auto drauf haben wenn ich zum TÜV gehe oder kann ich da einfach so hin gehen und die eintragen lassen?


    MFG Mike und danke für die Antworten.

  • entragen bleibt dir überlassen.
    endweder führst du immer die prüfbescheinigung mit
    oder lässt es bei der zulassungsstelle eintragen.
    dann brauchste die bescheinigung nicht mehr mitführen.
    schnallst die räder drauf und fährst zum tüv.
    ohne was gesehen zu haben, wird der tüver nix abnehmen.
    der muss überprüfen ob die vorraussetzungen die im gutachten festgelegt/vorgeschrieben sind. an deinem fahrzeug erfüllt wurden.
    zb ausreichende radabdeckung, freigängigkeit beim einfedern oder ausreichende freiheit bei vollem lenkeinschlag usw.

  • Hi,


    beim Tüv brauchst den Brief ned. Aber die Räder sollten schon drauf sein beim Tüv. 8) Sonst richtig verstanden.


    Mfg Mario

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • Hallo leute,


    habe ähniches problem, meine Tino (V10) kommt aus NL und habe es mit der alu ausstatdung gekauft gehabt, der händerler hat mir aber keine ABE gebeben. Aller versuche nachträglich zu bekommen waren vergeblich.


    Es handelt sich um einen 16" alufelgen 195R.


    Meine Frage: könnt ihr mir link empfehlen wo ich an einen ABE oder an eine gutachten rankommen kann.


    Vielen Dank

  • Hallo,


    sind die Felgen vll. schon eingetragen?! Um was für einen Hersteller handelt es sich bei den Felgen?


    Mfg Mario

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • Hallo


    Hast du es denn schon mal beim Hersteller der Felgen versucht. Hat bei mir auch geklappt.


    Gruß Mike

  • Blödsinn, der TÜV ist wohl berechtigt Eintragungen im Fzg-Brief (nicht im Schein) zu tätigen. Es kommt drauf an ob für das einzutragende Teil ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt oder das Teil über s.g. Einzelabnahme eingetragen werden soll. Die Eintragung (mit einem gültigen Teilegutachten, einer ABE oder EG-Typgenehmigung) nach §19(3) StVZO wird auf einem Beiblatt gemacht. Dieses ist bis zur nächsten Beafssung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle mitzuführen. Beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle MUSS man die Eintragung in den Fzg-Brief übertragen lassen und sich einen neuen Fzg-Schein ausstellen lassen. Bei einer Einzelabnahme (z.B. mit Vergleichsgutachten, einer gutachterlichen Stellungsnahme, Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä.) also nach §19(2) bzw. §21 StVZO wird die Eintragung in der Regel in den Brief getan. In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis erloschen und mit der Eintragung in Fzg-Brief und dem Ausstellen eines neuen Scheins wird sie auf grund der TÜV-Begutachtung von der Zulassungsstelle wiedererteilt. Den Brief kann man von der Bank direkt an TÜV schicken lassen. In manchen Fällen (statt der Eintragung in den Brief) wird ein Gutachten erstellt mit der Auflage eines unverzüglichen Besuchs der Zulassungsstelle zwecks Fzg-Papiere-Berichtigung. Tut man das nicht, fährt man ohne Betriebserlaubnis.
    Gruß


    Wibo