Ja, Ja........
Die Sache mit dem Vaterschaftstest
Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 8.399 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von M.L..
-
-
Zitat
Original von Miss Micra [MCN]
ZitatOriginal von ca_thy
Denn wenn man verheiratet ist gilt laut Gesetz der Ehemann als Kindesvater, selbst wenn das Kind von einem anderen ist.Das kenne ich aber auch so!
Es geht sogar noch weiter: Kommt ein Kind weniger als 300 Tage (+/- 10 Tage, kenne die Zahl nicht ganz genau) nach der Scheidung zur Welt, geht der Gesetzgeber trotz des Trennungsjahres, das ja der Scheidung vorausgehen muß, von einer Vaterschaft des Ex-Ehemannes aus.
@Nane...wie steht denn Dein Ex-Mann zu dem Kind? Wenn er als Vater eingetragen ist, ist er doch unterhaltspflichtig...und das wiegt den geringen Steuervorteil (zumal er sich auch das hälftige Kindergeld anrechnen lassen muß) locker auf. Versucht er Kontakt zu dem Kind zu halten?
-
Zitat
Original von Matthias2405
ZitatOriginal von Miss Micra [MCN]
Das kenne ich aber auch so!
Es geht sogar noch weiter: Kommt ein Kind weniger als 300 Tage (+/- 10 Tage, kenne die Zahl nicht ganz genau) nach der Scheidung zur Welt, geht der Gesetzgeber trotz des Trennungsjahres, das ja der Scheidung vorausgehen muß, von einer Vaterschaft des Ex-Ehemannes aus.
@Nane...wie steht denn Dein Ex-Mann zu dem Kind? Wenn er als Vater eingetragen ist, ist er doch unterhaltspflichtig...und das wiegt den geringen Steuervorteil (zumal er sich auch das hälftige Kindergeld anrechnen lassen muß) locker auf. Versucht er Kontakt zu dem Kind zu halten?
Es ist nicht sein Kind ! Es wurde nicht von ihm gezeugt also hat er auch keinen Anspruch auf dieses Kind.
Er steht in der Geburtsurkunde drin, er hat sie auf seiner Steuerkarte.
Unterhalt hat er noch nie gezahlt, vom Anwalt wurde eine Unterhalt von knapp 600 € für mich berechnet, allerdings hat er denn nie gezahlt und ich wollte auch das Geld nicht, ich wollte nur eine schnelle Scheidung !!
Laut Gesetz ist er Nessa gegenüber Unterhaltspflichtig, da er aber nicht ihr Vater ist kann ich ja schlecht von ihm Unterhalt verlangen, sonst mach ich mich ja noch strafbar abgesehen davon ...... ich will von ihm kein Geld
Als wir uns getrennten haben, hat er alles behalten ich hab mein Auto, meinen Wohnzimmerschrank (von meinem eigenen Geld bezahlt) und meine persönlichen Dingen mitgenommen alles andere was in dieser Wohnung erst 6 monate vorher von eigentlich meinen Geld (bzw. meinen Eltern bezahlt) angeschafft worde ist ist bei ihm geblieben inklusive dem zweiten Auto.Was ich von ihm gefordert habe war eine schnelle Scheidung .... mehr nicht, ich denke ich war mehr als fair, hoffe ich doch
-
Zitat
Original von Micra-Nane
ZitatOriginal von Matthias2405
Es geht sogar noch weiter: Kommt ein Kind weniger als 300 Tage (+/- 10 Tage, kenne die Zahl nicht ganz genau) nach der Scheidung zur Welt, geht der Gesetzgeber trotz des Trennungsjahres, das ja der Scheidung vorausgehen muß, von einer Vaterschaft des Ex-Ehemannes aus.
@Nane...wie steht denn Dein Ex-Mann zu dem Kind? Wenn er als Vater eingetragen ist, ist er doch unterhaltspflichtig...und das wiegt den geringen Steuervorteil (zumal er sich auch das hälftige Kindergeld anrechnen lassen muß) locker auf. Versucht er Kontakt zu dem Kind zu halten?
Es ist nicht sein Kind ! Es wurde nicht von ihm gezeugt also hat er auch keinen Anspruch auf dieses Kind.
Er steht in der Geburtsurkunde drin, er hat sie auf seiner Steuerkarte.
Unterhalt hat er noch nie gezahlt, vom Anwalt wurde eine Unterhalt von knapp 600 € für mich berechnet, allerdings hat er denn nie gezahlt und ich wollte auch das Geld nicht, ich wollte nur eine schnelle Scheidung !!
Laut Gesetz ist er Nessa gegenüber Unterhaltspflichtig, da er aber nicht ihr Vater ist kann ich ja schlecht von ihm Unterhalt verlangen, sonst mach ich mich ja noch strafbar abgesehen davon ...... ich will von ihm kein Geld
Als wir uns getrennten haben, hat er alles behalten ich hab mein Auto, meinen Wohnzimmerschrank (von meinem eigenen Geld bezahlt) und meine persönlichen Dingen mitgenommen alles andere was in dieser Wohnung erst 6 monate vorher von eigentlich meinen Geld (bzw. meinen Eltern bezahlt) angeschafft worde ist ist bei ihm geblieben inklusive dem zweiten Auto.Was ich von ihm gefordert habe war eine schnelle Scheidung .... mehr nicht, ich denke ich war mehr als fair, hoffe ich doch
He..ist doch klasse, dass er nicht zahlt...denn, wenn er weniger als 75% des dem Kind (zurzeit zumindest formaluristisch) zustehenden Unterhalts zahlt, verfällt sein Anspruch auf Kinderfreibetrag. Das heißt, sie muß dann auf Deine Steuerkarte, bzw. er verwirkt den Kinderfreibetrag selbst dann, wenn Du keiner steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehst. Und spätestens dann wird er ja keinen Grund mehr haben, die Scheidung rauszuzögern. Wie alt ist denn Dein Ex?
-
@ Matthias2405
ich wollte sie auf meine Steuerkarte holen und da wurde mir gesagt ich kann das nicht, sie müßte auf seiner bleiben da er ja der Vater "auf dem Papier" ist
Er ist 29
-
Zitat
Original von Micra-Nane
@ Matthias2405ich wollte sie auf meine Steuerkarte holen und da wurde mir gesagt ich kann das nicht, sie müßte auf seiner bleiben da er ja der Vater "auf dem Papier" ist
Er ist 29
Das ist völliger Quatsch..Du gehst hin und beantragst die Umtragung..und ganz kann er sie sowieso nicht auf der Steuerkarte haben, höchstens zur Hälfte, es sei denn, Du stimmst zu. Mit dem Beleg, dass er keinen Unterhalt für das Kind zahlt, kriegst Du sie sehr schnell auf die Steuerkarte.
-
Zitat
Original von Matthias2405
ZitatOriginal von Micra-Nane
@ Matthias2405ich wollte sie auf meine Steuerkarte holen und da wurde mir gesagt ich kann das nicht, sie müßte auf seiner bleiben da er ja der Vater "auf dem Papier" ist
Er ist 29
Das ist völliger Quatsch..Du gehst hin und beantragst die Umtragung..und ganz kann er sie sowieso nicht auf der Steuerkarte haben, höchstens zur Hälfte, es sei denn, Du stimmst zu. Mit dem Beleg, dass er keinen Unterhalt für das Kind zahlt, kriegst Du sie sehr schnell auf die Steuerkarte.
stimmt er hat sie zur hälfte und genau diese wollte ich haben, weil ich halt dachte so kommt er aus dem huf.
Kannst du mir sagen was ich genau tun muss Vielleicht kann ich das heute noch erledigen.Ach, wenn ich euch nicht hätte, erst ca_thy und nun du überhaupt alle die sich hier beteiligt haben, hören zu oder geben ihre Erfahrungen weiter
Ich hoffe das wir uns alle mal sehen dann mache ich das alles so gut ich kann wieder gut
DANKE
-
Soweit ich weiß, mußt Du das beim Finanzamt beantragen und erklären, dass Dein Ex-Mann keinen Unterhalt bekommt. Fragt man Dich (sofern Du keinen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragt hast), warum Du nichts gegen die unterbliebene Unterhaltszahlung unternommen hast, kannst Du ruhig angeben, dass Dein Ex-Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Die Unterhaltverpflichtung, der er ja nicht nachkommt, besteht faktisch aber doch, da er juristisch gesehen, der Vater ist, solange eine Vaterschaftsanfechtung nicht erfolgreich durchgeführt wurde.
Berate Dich ansonsten ggf. vor dem Gang zum Finanzamt nochmal mit einem Steuerberater.
Oder, Du machst es ganz fies: Vorderst Deinen Ex-Mann zur Unterhaltszahlung auf (schriftlich über Anwalt), gehst zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuß, den Du aber auf die Seite legst und keinesfalls anrührst, da Dein Freund NACH erfolgreicher Vaterschaftsfeststellung das ansonsten unter Umständen ans Jugendamt zurückzahlen müßte. Das Jugendamt wird den Unterhaltszuschuß gewähren und gleichzeitig Deinem Ex-Mann auf die Füße treten und Rückzahlung fordern. Und SPÄTESTENS DANN WIRD DER SICH GEGEN EINE SCHEIDUNG UND VATERSCHAFTSANFECHTUNG NICHT MEHR WEHREN....DENN DAS WIRD TEUER.
-
Zitat
Original von Matthias2405
Soweit ich weiß, mußt Du das beim Finanzamt beantragen und erklären, dass Dein Ex-Mann keinen Unterhalt bekommt. Fragt man Dich (sofern Du keinen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragt hast), warum Du nichts gegen die unterbliebene Unterhaltszahlung unternommen hast, kannst Du ruhig angeben, dass Dein Ex-Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Die Unterhaltverpflichtung, der er ja nicht nachkommt, besteht faktisch aber doch, da er juristisch gesehen, der Vater ist, solange eine Vaterschaftsanfechtung nicht erfolgreich durchgeführt wurde.Berate Dich ansonsten ggf. vor dem Gang zum Finanzamt nochmal mit einem Steuerberater.
Oder, Du machst es ganz fies: Vorderst Deinen Ex-Mann zur Unterhaltszahlung auf (schriftlich über Anwalt), gehst zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuß, den Du aber auf die Seite legst und keinesfalls anrührst, da Dein Freund NACH erfolgreicher Vaterschaftsfeststellung das ansonsten unter Umständen ans Jugendamt zurückzahlen müßte. Das Jugendamt wird den Unterhaltszuschuß gewähren und gleichzeitig Deinem Ex-Mann auf die Füße treten und Rückzahlung fordern. Und SPÄTESTENS DANN WIRD DER SICH GEGEN EINE SCHEIDUNG UND VATERSCHAFTSANFECHTUNG NICHT MEHR WEHREN....DENN DAS WIRD TEUER.
DANKE dir, ich werd mich sofort dran hängen und werde erst denn Weg über das Finanzamt gehen sollte das nicht so klappen, wird hartes Geschütz aufgefahren
Ich frage mich nur ernsthaft die ganze Zeit, was hat er von dem ganzen Theater ? In diesem Fall versteh ich denn Mann nicht
Aufjedenfall dir vielen DANK für alles
-
Zitat
Original von Micra-Nane
ZitatOriginal von Matthias2405
Soweit ich weiß, mußt Du das beim Finanzamt beantragen und erklären, dass Dein Ex-Mann keinen Unterhalt bekommt. Fragt man Dich (sofern Du keinen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragt hast), warum Du nichts gegen die unterbliebene Unterhaltszahlung unternommen hast, kannst Du ruhig angeben, dass Dein Ex-Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Die Unterhaltverpflichtung, der er ja nicht nachkommt, besteht faktisch aber doch, da er juristisch gesehen, der Vater ist, solange eine Vaterschaftsanfechtung nicht erfolgreich durchgeführt wurde.Berate Dich ansonsten ggf. vor dem Gang zum Finanzamt nochmal mit einem Steuerberater.
Oder, Du machst es ganz fies: Vorderst Deinen Ex-Mann zur Unterhaltszahlung auf (schriftlich über Anwalt), gehst zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuß, den Du aber auf die Seite legst und keinesfalls anrührst, da Dein Freund NACH erfolgreicher Vaterschaftsfeststellung das ansonsten unter Umständen ans Jugendamt zurückzahlen müßte. Das Jugendamt wird den Unterhaltszuschuß gewähren und gleichzeitig Deinem Ex-Mann auf die Füße treten und Rückzahlung fordern. Und SPÄTESTENS DANN WIRD DER SICH GEGEN EINE SCHEIDUNG UND VATERSCHAFTSANFECHTUNG NICHT MEHR WEHREN....DENN DAS WIRD TEUER.
DANKE dir, ich werd mich sofort dran hängen und werde erst denn Weg über das Finanzamt gehen sollte das nicht so klappen, wird hartes Geschütz aufgefahren
Ich frage mich nur ernsthaft die ganze Zeit, was hat er von dem ganzen Theater ? In diesem Fall versteh ich denn Mann nicht
Aufjedenfall dir vielen DANK für alles
Ich halte das für reine Rache..solange ihn das ja nichts kostet. Vorteile hat er aus seinem Verhalten ja nicht. Bin nur froh, dass ich 100% weiß, dass meine Söhne (die bei meiner Ex-Frau leben) auch wirklich meine sind (sehen - wie sagt man so schön - geschissen aus wie ich). Zum Glück konnte ich nach der Trennung die Phase überstehen, in der es nur Streß gab. Jetzt läuft Unterhalt und Umgang bestens....
-
Zitat
Original von Matthias2405
Ich halte das für reine Rache..solange ihn das ja nichts kostet. Vorteile hat er aus seinem Verhalten ja nicht.
Das sehe ich auch so.
Ich hatte nach meiner Scheidung auch Steuerklasse II mit 1 Kind.
Also wird es bei Dir auch gehen. -
Das geht definitiv. Mein leiblicher Vater konnte nicht zahlen, da ist meine Mutter zum Jugendamt, hat dort den Unterhaltsvorschuss beantragt (wurde zwar nicht bewilligt, ist aber ne andere Geschichte).
Aufgrund dieses Vorganges hat das Finanzamt anstandslos den ganzen Kinderfreibetrag meiner Mutter gutgeschrieben!Und es ist definitiv nur pure Rache........Er weiß halt genau, dass du das willst, also ist er automatisch für das Gegenteil
-
Man glaubt nicht was Männer aus Rache alles anstellen können. Erst Scheiße bauen und dann wundern das man sich scheiden lässt.
Habe es erlebt. Da gibt es nur noch -
Oh wie brutal.........
Zugegeben, da kann einiges boeswillig manipuliert werden, aber das zeugt doch eigentlich nur davon, dass derjenige charakterlich ein Ar******loch ist..
Andererseits koennen Frauen auch ganz schoen rumzicken und einem das Leben schwer machen....
Irgendwie gibt es auf beiden Seiten immer eine Moeglichkeit, den anderen zu aergern..........aber was bringt das denn ein??? Nachvollziehen kann ich sowas nicht.....auf beiden Seiten nicht.
Wenn eine Ehe am Ende ist, dann sollten sich doch beide hinsetzen und genau so ihre Trennung aushandeln, wie sie ihr Zusammenleben ausgehandelt haben. Eine einvernehmliche und friedliche Trennung ist doch erstrebenswert und fuer alle Beteiligten die guenstigste Loesung......warum will das denn blos niemand wahrhaben???
-
Zitat
Original von Sumpfbulle
Oh wie brutal.........
Wenn eine Ehe am Ende ist, dann sollten sich doch beide hinsetzen und genau so ihre Trennung aushandeln, wie sie ihr Zusammenleben ausgehandelt haben. Eine einvernehmliche und friedliche Trennung ist doch erstrebenswert und fuer alle Beteiligten die guenstigste Loesung......warum will das denn blos niemand wahrhaben???Habe ich versucht, er wollte keine Scheidung und ich keine Dreierbeziehung.
Un meine Ex war der Meinung das so ein toller Hecht doch nicht von einer Frau verlassen werden kann.
-
Naja......irren ist doch maennlich, oder???
-
Zitat
Original von Sumpfbulle
Oh wie brutal.........Zugegeben, da kann einiges boeswillig manipuliert werden, aber das zeugt doch eigentlich nur davon, dass derjenige charakterlich ein Ar******loch ist..
Andererseits koennen Frauen auch ganz schoen rumzicken und einem das Leben schwer machen....
Irgendwie gibt es auf beiden Seiten immer eine Moeglichkeit, den anderen zu aergern..........aber was bringt das denn ein??? Nachvollziehen kann ich sowas nicht.....auf beiden Seiten nicht.
Wenn eine Ehe am Ende ist, dann sollten sich doch beide hinsetzen und genau so ihre Trennung aushandeln, wie sie ihr Zusammenleben ausgehandelt haben. Eine einvernehmliche und friedliche Trennung ist doch erstrebenswert und fuer alle Beteiligten die guenstigste Loesung......warum will das denn blos niemand wahrhaben???
tja, leider ist die Wirklichkeit immer ganz anders .....
Ich sage jetzt nicht das immer nur die Männer die Schweine sind, nein nein es gibt auch genug Frauen die die Männer verarschen und ihnen alles nehmen, es wird wohl immer auf beiden Seiten solche Subjekte geben.
Als bei uns das Ende da war und ich denn Vorschlag machte lass uns in Ruhe reden und alles klären, kam von ihm nur "Wenn du schon ausziehst dann tu das wenn ich in der Arbeit bin" das wars ....... mehr kam da nicht rüber. Heute rennt er überall rum und erzählt ich habe ihm keine Chance gelassen, naja was solls .....
Ich glaube in denn wenigsten Fällen läuft es friedlich ab, so das man hinterher auch noch miteinander reden kann oder sich auch ruhigen Gewissens in die Augen schauen kann.
-
Genau deswegen hab ich auch noch nicht an Scheidung gedacht............[SIZE=7]aber dafür an Mord[/SIZE]
-
Zitat
FG Rheinland-Pfalz
2000-04-03
4 V 2698/98
Rechtsbereich/Normen: EStG; AO
Einstellung in die Datenbank: 2000-06-18
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: DPAKindergeld trotz eingereichter Scheidung
Ein kindergeldberechtigter Vater erhält diese Zuwendung auch dann, wenn er die Scheidung eingereicht hat. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß er trotz der beabsichtigten Trennung noch mit seinen Kindern in einem Haushalt lebt.Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren und gab damit dem Antrag eines Vaters aus der Vorderpfalz statt. Der Mann hatte im Februar 1997 die Scheidung eingereicht, lebte aber noch bis September des Jahres mit seiner Familie zusammen. Die Familienkasse ging davon aus, daß die Ehegatten getrennt und die Kinder bei der Mutter lebten und forderte deshalb das Kindergeld zurück. Jedoch nicht zu Recht, entschied das Finanzgericht. Denn es könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Haushaltszugehörigkeit zu Vater oder Mutter beendet sei, wenn die Eltern trotz Trennung weiterhin - und sei es auch nur vorübergehend - mit den Kindern in einer Wohnung lebten. Dies sei lediglich dann der Fall, wenn ein Elternteil seinen Kindern keine Fürsorge mehr zukommen lasse. Dafür fehlten im Streitfall allerdings jegliche Anhaltspunkte.
quelle :link