MD21 Kaufberatung

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 5.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Emsländer_PickUp_Driver.

  • Hallo Zusammen,


    ich spar mir mal den "bin neu hier" kram. Ich möchte mir in naher Zukunft einen MD21 zulegen. Könnt Ihr mir ein Paar Tips geben? Welche Stellen sind besonders Rostanfällig, wo liegen die schwächen bei der Motorisierung, lassen sich Fehlercodes ohne weiteres auslesen/wie, welche Baujahre/Modelle sind nicht zu empfehlen, welche Preislage ist vertretbar? Euch fallen sicher noch ne Menge mehr Dinge ein, die ich wissen sollte...


    Vielen Dank schonmal und Gruß


    Seth :Bier:

  • MD21?


    Na dann mal zu!


    Der Zustand geht bei denen von - bis, echter Kernschrott in Form von einer zerittenen Handwerkerhütte bis hin zum neuwertigen Hobbyexemplar, da lassen sich schwer pauschale Aussagen treffen.


    Rosten tun Pritsche und Kabine schon mal ganz gerne im Unterbodenbereich, sollte man also vor Kauf auf jeden Fall auch unterhalb gründlich prüfen.


    Die schwächen der Motorisierungen sind schnell erklärt: Diesel: Keine Leistung! Benziner 2.4 Versager: Keine Leistung, Mörder-Verbrauch! Benziner 2.4 i 12V: Leistung, auch Mörder-Verbrauch. :D


    Viel an Fehlercodes auszulesen gibts bei dem eh´ nicht, es steckt ja kaum was drin an Technik, was soll da kaputt gehen? 8)


    Preise? Pauschal gesagt: Meist zu hoch für das gebotene! Am "günstigsten" in Relation fährst Du noch wenn Du einen relativ jungen, gepflegten und aufgebrezelten aus privater Hand nimmst, denn da störts am meisten dass die über keinerlei Sicherheitsausstattung und außer über den Wege der Einzelnachrüstung auch über keinelei nennenswerte Komfortausstattung verfügen!


    Viel Erfolg. ;)

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von arne_P10 ()

  • Ich wollt mir nicht unbedingt ein ehemaliges Arbeitstier zulegen. Sollte schon ein Hobbyfahrzeug gewesen sein. ne Ahnung, was sowas in gepflegtem zustand kosten darf (Bj A.90èr)?. Gibt es sonst noch neuralgische Punkte? zb an der Aufhängung?
    Wenn ich des richtig interpretiere, ist ein Diesel die bessere Wahl (Verbrauch besser?), oder?


    Gruß
    Seth

  • Preise musst Du wirklich gucken was gefordert wird und was der Markt dann dafür hergibt, "gerechtfertigt" oder nicht spieltl da nur eine untergeordnete Rolle da gute Exemplare für kleines meist nicht lange irgendwo rumstehen, da heisst es schnell und entschlossen zupacken!


    Diesel ist sicher die bessere Wahl, wird aber auch spurbar höher gehandelt, ist ´ne Rechenaufgabe.


    Dir solte dabei aber klar sein dass der mit dem 80-PS-Diesel wirklich elendslahm ist!


    Weiteres Problem bei Privatzulassung: Richtig fette Versicherung sowieso aber auch richtig fette Kfz.-Steuer, das Privilleg mit der LKW-Steuer bei Auflastung über 2,8 t wird im Frühjahr fallen, auch für den, da die Finanzämter nach der Nutzung besteuern dürfen, und bei einem privat zugelassenen LKW unterstellen die glatt mal pauschal dass der wie ein PKW genutzt wird - ergo auch PKW-Steuer bezahlt!


    Mögliche Abhilfe: Wohnkabine wo ausleihen und beim TÜV als "wahlweise" eintragen lassen und das Fahrzeug dabei gleich auf "Sonderkfz. Wohnmobil" ändern lassen, das spart nachher viel Steuer und Versicherung!


    Das Fahrwerk ist insgesamt eher unauffällig, schwieriger sind schon der Motor und der Antrieb: Der Diesel läuft meist "AK voraus", das hinterlässt mit der Zeit latürnich seine Spuren. Und je nach Einsatzart (viel Anhängerbetrieb z. B.) zeigen auch Getriebe und Differetiale druchaus mal Ausfallerscheinungen, und Teile bzw. Reparaturen in dem Bereich sind ausserordentlich teuer und aufwändig!

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  • Hi...


    da hast du eine gute Wahl getroffen , wenn du dir einen MD21 zulegen willst.
    Du solltest beim kauf aufjedenfall die Kabinenhalterung und die Halter von der Ladefläche, sowie die Radläufe innen geauer ansehen. Denn dort sammelt sich der ganze sand und der übrige müll und dann gammelt er dort sehr schnell.
    Ich habe meinen vor 2 Jahren gekauft und letztes jahr Januar bis August
    zerlegt und komplett neu aufgebaut mit nagelneuen Türen, Kotflügel usw.
    ich muste allerdings an der Ladefläche sehrviel schweißen , weil eine neue wäre einfach zu teuer geworden.
    Ich habe ihn von einem älteren Herr gekauft als standart auto und habe dann sehr viel geld investiert für Felgen, Reifen, Überrollbügel und den ganzen kram.


    du mußt den Md21 nicht Auflasten auf 2,8t um eine LKW zulassung zu bekommen, denn der Md21 hat eine ladefläche die ca 50% des fahrzeuges beträgt und somit problemlos für größere tranporte genutzt werden kann.
    so wurde es mir beim tüv erklärt.


    Meiner läuft als LKW offener Kasten 160€ Steuern im Jahr.
    Und bei der Versicherung als Lieferwagen bis 1,0t Nutzlast bei SF3 40%
    582,00€ im Jahr.


    ciao. steve

  • Zitat

    Original von Pickup MD21
    du mußt den Md21 nicht Auflasten auf 2,8t um eine LKW zulassung zu bekommen, denn der Md21 hat eine ladefläche die ca 50% des fahrzeuges beträgt und somit problemlos für größere tranporte genutzt werden kann.
    so wurde es mir beim tüv erklärt.


    Kann Dein Finanzamt so anerkennen, muss es aber nicht. Es gilt der Grundsatz dass nach Nutzung, und nicht nach Bauart besteuert wird! Da kann das Fahrzeug zigmal ein LKW sein, das ist unerheblich.


    Wenn Dein Finanzamt das so schluckt: Glückwunsch. Die hiesigen sind da nicht diskussionswillig. ;)

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  • Meiner hat bedingt durch die Felgen ein Zul.Gesamtgewicht von 2650 kg.
    so hat es der Tüv bei der abnahme der Felgen in den Fahrzeugbrief geschreiben.
    schau einfach mal in meine galerie, so sah er am 1.August 2004 aus
    ( halb fertig nach dem Lackieren ).


  • der ältere Herr von dem ich den Wagen gekauft habe wohnt in Hannover und der hat ihn bei seinem Finanzamt nicht als LKW durch bekommen.
    Allerdings hatte ich hier in Dortmund damit etwas mehr glück.
    Selbst wenn es mal soweit sein sollte , das man fragt ob privat oder gewerblich , dann stecke ich ihn mit in die Firma und gut.

  • Hallo,


    Pickup über 2,8t bleiben bei der Gewichtsbestuerung!


    Die dieses Jahr drohenden Änderungen betreffen nur die PKW/ Kombi über 2,8t, die ihre Gewichtsbesteuerung auf Basis des alten BFH-Urteils.


    LKW, Womos etc. bleiben davon unberührt!


    Der Finanzbeamte kann bei Pickups mit kurzer Ladefläche nach seinem ermessen entscheiden, ob das Fahrzeug vorrangig dem Transport von Lasten dient (LKW) oder der Personenbeförderung (PKW). Dies trifft jedoch meist die Doppelkabiner.
    Bie uneinsichtigen Finanzbeamten hilft nur Schocktherapie :uzi:


    Vorab beim Schrotthändler Altmetall im Rahmen der höchst zulässigen Zuladung laden (Baumaterialien tuns auch) dann beim Finanzamt vorfahren und den zuständigen Sachbearbeiter fragen ob er ein Auto besitzt :D
    Wenn er dann ja sagt, muß man ihm anbieten den "Kofferrauminhalt" eures "PKW" in den seinen Umzuladen.....
    Wetten das es Gewichtsbesteuerung gibt ;)


  • Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bleibt bei einer zulassung
    als LKW offener Kasten die Steuer unverändert ???

  • jep, es sind nur die als PKW zugelassenen Fahrzeruge betroffen, entsprechend bleiben die anderen unangetastet. Vorausgesetzt du liegst über 2,8t... zGg., so schreiben es zumindest die 4x4 Zeitschriften.


    Alles unter 2,8t ist von der Änderung eh nicht betroffen...

  • Der MD 21 hat serienmaßig ein zul.Gesamtgewicht von 2695kg und meiner hat auf grund der Chromfelgen (so hat es der TÜV im Fahrzeugbriefgeändert ) ein zul. Gesamtgewicht von 2650kg.

  • Zitat

    Original von Loeti
    Hallo,


    Ja, das frage ich mich auch gerade!


    Zitat


    Pickup über 2,8t bleiben bei der Gewichtsbestuerung!


    Warum?


    Zitat


    Die dieses Jahr drohenden Änderungen betreffen nur die PKW/ Kombi über 2,8t, die ihre Gewichtsbesteuerung auf Basis des alten BFH-Urteils.


    Richtig - und?


    Zitat


    LKW, Womos etc. bleiben davon unberührt!


    Auch richtig - und?


    Zitat


    Der Finanzbeamte kann bei Pickups mit kurzer Ladefläche nach seinem ermessen entscheiden, ob das Fahrzeug vorrangig dem Transport von Lasten dient (LKW) oder der Personenbeförderung (PKW). Dies trifft jedoch meist die Doppelkabiner.
    Bei uneinsichtigen Finanzbeamten hilft nur Schocktherapie :uzi:


    Das ist schlicht quatsch. Die Finanzämter sind bei der Bemssung NICHT an die Bauart des Fahrzeugs lt. Kfz.-Papieren gebunden. Alleine die Nutzungsart entscheidet. Und wenn ein Finanzamt entscheidet dass eine Privatperson eine LKW - und wenn er von der Bauart her 10 x definitv einer ist - wie einen PKW nutzt und dafür die Steuern erhebt wirst Du damit :uzi: schon mal gleich gar nix, damit :heul: schon eher. Die Bewilligung der LKW-Steuer für diese Fahrzeug ist reiner good will.


    Derzeit partizipieren auch diese Fahrzeuge (LKW über 2,8 t) zwar indirekt noch von der Kombinationskraftwagenregelung, abr man muss nicht mal besonders Schlau sein um drauf zu kommen was passiert wenn der PKW zukünftig auch über 2,8 t Gesamtgewicht definiert ist, dann gilt das was heute für LKW unter 2,8 t gilt auch da! ;)

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  • Das ist schlicht quatsch. Die Finanzämter sind bei der Bemssung NICHT an die Bauart des Fahrzeugs lt. Kfz.-Papieren gebunden. Alleine die Nutzungsart entscheidet. Und wenn ein Finanzamt entscheidet dass eine Privatperson eine LKW - und wenn er von der Bauart her 10 x definitv einer ist - wie einen PKW nutzt und dafür die Steuern erhebt wirst Du damit :uzi: schon mal gleich gar nix, damit :heul: schon eher. Die Bewilligung der LKW-Steuer für diese Fahrzeug ist reiner good will.


    ja aber woher will das Finanzamt wissen wie ich mein Pickup nutze ??? :pol:
    die werden sich ja wohl kaum auf die lauer legen 8) und alle die ihr KFZ
    als LKW angemeldet haben beobachten.... :spring:

  • Hallo,


    genau das ist der Knackpunkt, der Finanzbeamte unterstellt eine PKW-Nutzung, wenn aber eine LKW Nutzung nachgewiesen werden kann, so hat der Finazbeamte ein Problem! Daher auch das Verhältnis Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche im VErhältnis der Gesamt Nutzfläche.


    Eine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblicher Nutzung ist der allergrößte Schwachsinn den ich je gelesen habe! Denn danach darf der Finanzbeamte nicht entscheiden!


    Die aktuelle Änderung der StVZO betrifft im Prinzip LKW unter 2,8t in der Form, das diese nicht mehr als PKW anzusehen/zuzulassen sind (vergl. den gelöschten §). Die Bunderegierung geht davon aus, das das BFH-Urteil, das sich mit der Gewichtsgrenze von 2,8t für PKW mit Kombikarosse, an diesem § orientiert hat, damit hinfällig ist.
    Demnach Kann ein LKW unter 2,8t (zulassungstechnisch) nicht mehr als PKW gesehen werden. (Korrigiere mich jemand wenn ich den § falsch verstanden habe)
    Zudem Betrifft das BFH-Urteil den klassischen Pickup (Single + King/X-tra Cab) gar nicht. Die gequälten Besitzer der Doppelkabinen mit weniger als 50% der Nutzfläche als Ladefläche haben sich an das Urteil gehängt, da ihre Autos wegen der mangelnden Ladeflächengröße als PKW versteuert wurden (Nach Augenschein des Finanzbeamten).
    Leider sind auch Finazbeamte nicht allwissend und tun sich manchmal schwer damit die Vielzahl der Bestimmungen zu überschauen....
    Da hilft nur gezielte Nachfrage!


    Arne: Bitte reiße Sätze nicht aus dem Zusammenhang:


    Zitat

    Bei uneinsichtigen Finanzbeamten hilft nur Schocktherapie :uzi:
    Vorab beim Schrotthändler Altmetall im Rahmen der höchst zulässigen Zuladung laden (Baumaterialien tuns auch) dann beim Finanzamt vorfahren und den zuständigen Sachbearbeiter fragen ob er ein Auto besitzt
    Wenn er dann ja sagt, muß man ihm anbieten den "Kofferrauminhalt" eures "PKW" in den seinen Umzuladen.....


    Zur Erläuterung: Die Aktion soll als Nachweis der LKW-Nutzung dienen!
    Man kann auch einen Jetski, ein oder eine Pritsche voll mit "Jagdtrophäen" vorfahren. Wichtig ist halt nur, das der Finanzbeamte das nicht zu Demozwecken in seinen PKW lädt ;)
    Denn :heul: hat meines Wissens bisher auch noch keinem beim FA geholfen.

  • Wir werden es erleben, die Bauart ist zumindest nicht relevant für die Erhebung der Steuerart.


    "Eine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblicher Nutzung ist der allergrößte Schwachsinn den ich je gelesen habe! Denn danach darf der Finanzbeamte nicht entscheiden!" - Wonach denn, an die Bauart ist er auch nicht gebunden. ;)


    Bzw. tut er aber in diesen Fällen heute defacto, bei Zulassung eines LKW auf einen privaten Halter bekommst Du hier im Kreis Segeberg z. B. pauschal erst mal einen PKW-Steuerbescheid. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen dann ist er auch erst mal für ein Jahr rechtskräftig. Zum dem Thema hatte ich sogar mal eine Anweisung aus dem Finanzministerium in Kiel in Händen die genau diese Vorgehensweise vorgab ... ;)


    Geht doch grundsätzlich mal davon aus dass die Finanzämter zunächst immer mal versuchen werden das Maximum heruaszuholen, die Kombinationskraftwagen bekamen in aller Regel ja auch erst mal einen regulären PKW-Ktz.-Steuerbescheid bis man dem mit Hinweis auf das BGH-Urteil widersprach. ;)

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  • Zum Thema Besteuerung hab ich irgendwo folgendes gelesen:


    "Da LKWs beim Import nach Deutschland als solche verzollt werden (der Zoll ist höher als für PKWs), kann es nicht sein, daß sie dann als PKW besteuert werden, da damit ein Gesetz dem anderen widerspräche."


    Das stammt m.W. nach aus einem Urteil. Ich finde leider den Link nicht mehr...

  • Mag sein - trifft für den MD21 / D22 jedoch vollumfänglich NICHT zu. Und warum nicht? ;)

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von Seth
    Ich wollt mir nicht unbedingt ein ehemaliges Arbeitstier zulegen. Sollte schon ein Hobbyfahrzeug gewesen sein. ne Ahnung, was sowas in gepflegtem zustand kosten darf (Bj A.90èr)?. Gibt es sonst noch neuralgische Punkte? zb an der Aufhängung?
    Wenn ich des richtig interpretiere, ist ein Diesel die bessere Wahl (Verbrauch besser?), oder?


    Gruß
    Seth


    Was möchtest du denn ausgeben? Vieleicht kannste mich ja überreden, mein liebstes Stück zu verkaufen ;) (aber da müssen schon einige dollas übern Tisch gehen, bevor ich schwach werden)
    Ist zwar kein Familienauto (bräuchte ich eigentlich) aber mit ein wenig glück passt es dann doch immer irgendwie. :]


    Apropos Verbrauch: Ich hab mir eine Autogasanlage einbauen lassen (siehe meine Gallerie) und nun tanke ich für 42,9 Cent pro Liter (NL) oder 57 Cent (D). Der Verbrauch ist zwar 10% höher aber da lach ich doch über. :Big: