Frontschürtze, tüv oder nich ?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.560 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von DerNeddeMann.

  • hallo leute,
    der eine oder andere hat ja schon die schone "carzone" frontchürtze für den N14 gesehen. wollte ich mir eigentlich holen oder selbermachen?


    der tüp der die carzone schürtze vertickt hat mir nen gutachten geschickt, wollte jetzt mal wissen ob ich die carzone schürtze mit eingetragen bekomme UND ob ich mir damit auch selbstgemachste eintragen kann? denn so wie ich mir das rauslese ist das nen materialgutachten für gfk teile. kann sicher auch noch jemand gebrauchen von euch! wenn er mal was machen will aus gfk.





    was meint ihr geht das mit dem wisch? habe leider keine bessere kopien
    hoffe kann einer gebrauchen wenns bei mir nich klappen sollte *g*

    2 Mal editiert, zuletzt von DerNeddeMann ()

  • Ich glaube nicht das es problem geben wird.
    Es sind doch alle relevanten Prüfungen drinnen Bruchfestigkeit und sowas halt.
    Wenn man halt eine Stoßstange selber macht muß man halt die 11cm beachten aber das brauche ich normal eh nicht erwähnen ist dich klar

  • Du mußt es hlat bloß per Einzelabnahme abnehmen lassen!
    Kosten 45€

  • fettes thx für eure antworten, fahre am donnerstag zum schrottplatz, kollege sagt das da nen sr mit ganzer frontschürtze steht *hoff* wenn die kaputt ist estell ich mir die, mal sehen ob es dann mit dem eintragen klappt

  • Du mußt nur die ganze NORM Maße einhalten!
    Wie Mindesthöhe und Höhe vom Nummernschild usw!

  • weißte ausm kopf wie die mindesthöhe fürs nummernschild ist? wüsste nich wo ich nachgucken sollte

  • Also die Bestimmung
    Der §50 StVZO, Absatz 3 regelt sie gesetzlichen Grundlagen,
    StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    Und für´s Nummernschild:


    Als erstes gilt es, sich um die Höhe der Nummernschilder zu kümmern, insbesondere, wenn das hintere in die Stossstange verlegt wurde.
    Die Unterkante des hinteren Nummernschildes muss sich mindestens 30 cm über dem Asphalt befinden, die des vorderen muss mindestens 20 cm über dem Asphalt liegen. Dabei darf das Kennzeichen eine vertikale Neigung von 30 Grad haben (nachzulesen im § 60, Abs. 2 StVZO)

  • Büdde ist doch kein Problem!

  • Zitat

    Original von primP10
    Ich glaube nicht das es problem geben wird.
    Es sind doch alle relevanten Prüfungen drinnen Bruchfestigkeit und sowas halt.
    Wenn man halt eine Stoßstange selber macht muß man halt die 11cm beachten aber das brauche ich normal eh nicht erwähnen ist dich klar


    Glaubst Du, hab heute alles eintragen lassen, unter anderem meine Frontschürze.
    Mit Tieferlegungung von 50 mm hab ich noch knapp 8 cm Bodenfreiheit.
    Mein Glück war das er nicht gemessen hat :spring:
    soll mir egal sein haubtsache ich hab es jetzt schriftlich

  • also ich könnt auch so ein gutachten gebrauchen, wenn da eins übrig wär?

    [URL=http://www.nissanboard.de/artikel_nissan_83912_nach-langer-zeit-wieder-online,-das-ist-passiert-.html][Projekt CGA3DE][/URL]

  • Wozu wo steht denn geschrieben, das du 11 cm haben mußt??? Also in der StVZO nicht!

  • Das mit den 11cm gilt, glaube ich, in .at, aber nicht in .de!

    In Memoriam Maxima V6 aka Roman: www.dkms.de
    Bitte spenden oder registrieren lassen. Tut nicht weh und rettet Menschenleben!

  • In Ösind die 11cm verpflichtend für alles festen Teile wenn man aber Gummiteiel vorne drann hat kann man auch auf 8cm runter. Aber für alle festen Teile gilt 11cm das is voll der Mist.


    Bei der Typisierung hatte ich bei der Stoßstange genau 11cm was ich aber nicht bedacht hatte ist das der Unterbau noch tiefer war und zwar auf 7cm und da hat es dann beim Prüfer einen leichten aufstand gegeben ich musste die Karre wieder höher legen (Bockmist) damit ich die Typisierung erlange war voll die Katastrophe der stand da wie ein Geländewagen X( aber dann hab ichs doch geschafft alles eingetragen zu bekommen

  • Zitat

    Original von Stoffy [Nissanclub-NB]
    Wozu wo steht denn geschrieben, das du 11 cm haben mußt??? Also in der StVZO nicht!


    Schon mal geschrieben in Tuning /mit was, wo , wie tief ???


    Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerks-Tieferlegung eines Pkw zulässig ?


    In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Strassenbau anzuwenden.
    Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines, eines Schachtdeckels, oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne, etc., oder andere Hindernisse keine Beschädigung von Fahrzeug und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.


    Die sachverständigen und beratenden Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr sehen die Angaben im VdTÜV- Merkblatt 751, Anhang II, Nr. 5.1.7., als allgemeinverbindlich an. Dort wird ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm festgelegt, das tiefergelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, mittig berührungslos überfahren können müssen. Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, daß keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeteten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs. Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, daß beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.


    Gefunden in
    http://www.dekra.de/automobil/faq-aender.htm

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Zitat

    Original von Crack
    Glaubst Du, hab heute alles eintragen lassen, unter anderem meine Frontschürze.
    Mit Tieferlegungung von 50 mm hab ich noch knapp 8 cm Bodenfreiheit.
    Mein Glück war das er nicht gemessen hat :spring:
    soll mir egal sein haubtsache ich hab es jetzt schriftlich


    was hast du für ein gutachten zum eintragen gebraucht???

  • also muss man doch noch über eine schwelle fahren können oder wie jetzt ? das mit der ölwanne is logisch. aber die schürtze muss noch platz für schwelle haben oder wie ? denn es giebt ja auch die "Ameisen-killer" die 2cm bodenfreiheit haben.