Frage wegen Nebler an ohne Nebel

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 5.803 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von bluefire-P10.

  • es steht aber nicht von welchem vehrkehrsteilnehmer die sicht erheblich behindert sein muss und wenn ihr die verurteilt die sich auch um andere kümmern dan tut es mir leid macht lieber die fertig die bei regen nichtmal ablendlicht einschalten weil sie ja selber genug sehen und dies dann nicht für notwendig halten die leute werden selten bestraft obwohl dadurch eher ein unfall passiert als durch eingeschaltete neblers!!

  • Zitat

    Original von Dirty
    es steht aber nicht von welchem vehrkehrsteilnehmer die sicht erheblich behindert sein muss und wenn ihr die verurteilt die sich auch um andere kümmern dan tut es mir leid macht lieber die fertig die bei regen nichtmal ablendlicht einschalten weil sie ja selber genug sehen und dies dann nicht für notwendig halten die leute werden selten bestraft obwohl dadurch eher ein unfall passiert als durch eingeschaltete neblers!!


    Es geht um die generelle Sichtbehinderung, also die ALLER! Wenn einer nix sieht, sehen die anderen auch nicht viel mehr.


    Wir machen auch niemanden fertig. Ich sage nur: Die StVO ist klar und eindeutig in diesem Punkt.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • und wo steht das so eindeutig ? ich lese das nicht das eine erhebliche sichtbehinderung aller vehrkersteilnehmer erforderlich ist um diese einrichtungen am fahrzeug zu benutzen da dies auch garnicht möglich ist dies zu überprüfen


    es tut mir leid das ich anscheinend nicht zwischen den zeilen der stvo lesen kann :flipa:


    PS: wenn man keine arkumente mehr hat die hieb und stichfest sind solte man es entweder lassen oder einfach mal jemanden anders recht geben dies würde ich auch machen wären eure arkumente nicht nur aus verzweiflung an mir aus den fingern gesogen :will-u-understand: dann könnten wir alle mal so richtig :bier2:

  • Bevor ihr euch streitet geh ich nen Fahrlehrer demnächst fragen und teile euch die Antwort mit.

    Jeder Mensch begegnet einmal dem Menschen seines Lebens, aber nur wenige erkennen ihn rechtzeitig."

  • wir beziehen uns ja schon direkt auf das dafür vorgesehende gesetz und dies ist immer eine auslegungssache natürlich können die ersteller dieses gesetztes gemeint haben das alle eine sichtbehinderung haben müssen aber solange es nicht genau da steht ist es nicht rechtskräftig vieleicht gibt es dafür irgendwo eine erweiterung die mir aber nicht bekannt ist und ich sehe das hier nicht als streit sonder als angeregte diskussion

  • Zitat

    Original von N15
    Bevor ihr euch streitet geh ich nen Fahrlehrer demnächst fragen und teile euch die Antwort mit.


    Welchen? Den, der Dir schonmal ne falsche Auskunft gegeben hat? :lachwalzen:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von Dirty
    falsch ist ja noch garnicht bewiesen ;) :bla: :bla: :bla:


    Doch! :finger:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Beweise deine aussage bitte mit tatsachen und nicht mit einem wiedersruch gegen meine aussage dann bin ich auch zufrieden :peace:

  • ou man, ja, klar is das gesetz eindeutig, nebler nur bei erheblicher sichtbehinderung.... soweit sind wir hier schon mal... nur ich würde sagen, dass es jedem selbst obliegt, ob er dieses gesetz einhält oder nicht, und wenn nicht, hat er die konsequenzen daraus eben klaglos zu akzeptieren... und nichts anderes habe ich seit threadstart behauptet... :peace:

  • Zitat

    Original von BHThaloc
    ou man, ja, klar is das gesetz eindeutig, nebler nur bei erheblicher sichtbehinderung.... soweit sind wir hier schon mal... nur ich würde sagen, dass es jedem selbst obliegt, ob er dieses gesetz einhält oder nicht, und wenn nicht, hat er die konsequenzen daraus eben klaglos zu akzeptieren... und nichts anderes habe ich seit threadstart behauptet... :peace:


    Mord ist auch verboten! Obliegt mir die Einhaltung dieses Verbotes auch?


    Gesetze sind nicht geschaffen worden, um jemandem die Wahl zu lassen, sie einzuhalten oder die Konsequenzen zu tragen, sondern dazu, DASS sie EINGEHALTEN WERDEN!

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  • und wer will ihn am brechen hindern du bist echt nen scherzbold und ja es ist so vieles verboten was aber nicht eingehalten wird sorry das du das mit deiner lebenserfahrung immer noch nicht mitbekommen hast. :umleitung:

  • Zitat

    Original von Dirty
    und wer will ihn am brechen hindern du bist echt nen scherzbold und ja es ist so vieles verboten was aber nicht eingehalten wird sorry das du das mit deiner lebenserfahrung immer noch nicht mitbekommen hast. :umleitung:


    Sanktionen! Sanktionen sollen die Bürger am Brechen von Gesetzen hindern!


    Deine Argumentation ist schlicht hirnrissig und eigentlich ein Plädoyer für eine drastische Anhebung sämtlicher Strafen, bzw. Bußen für Ordnungswidrigkeiten.


    Du gehörst offenischtlich zu denen, die sich erst dann an bestimmte Gesetze halten, wenn ein Verstoß ihnen finanziell so richtig weh tut.


    Die StVO wurde geschrieben, um den Straßenverkehr zu ordnen und zu regeln, was ja aus ihrem Namen schon hervorgeht. Und das geschah nicht aus Regulierungswut, sondern um den Straßenverkehr fließend und sicher zu machen.


    Das Einschalten von Neblern bei nasser Fahrbahn OHNE erhebliche Sichtbehinderung und OHNE Regen, Schnee oder Nebel stellt eine Gefährdung des Gegenverkehrs durch die Blendwirkung dar!


    Meine Lebenserfahrung sagt mir aber Folgendes: Es macht nicht weiter Sinn, mit Jungspunden, die ihre festgefahrene Meinung behalten und tunlichst nicht mit Tatsachen verwirrt werden wollen, weiter rumzudiskutieren, weshalb dies auch mein letzter Beitrag zu diesem Thema ist.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • es ist schön wie du gekonnt es umgehst auf tatsachen zu antworten mein letzter post war nur eine antwort auf deinen von wegen kosequenzen usw du hast mir aber immer noch nicht sagen können wie die erhebliche sichtbehinderung in der stvo gemeint ist und solange du mir kein urteil oder ähnliches vorlegst handle ich nicht gegen diese sondern befolge sie und damit bekomme ich auch keine strafe auch wenn du sie erhöhen wilst!!


    und das du mir jetzt sagst das ich ein jungspund bin (nichtswissener weil zu wenig lebenserfahrung) sagt mir nur das nicht ich sondern du auf deiner meinung beharen wilst und dich nicht auf von mir dargestellte tatsachen eingehen wilst da du sonst diese meinung ändern müßtes und das nur wegen eines jungspundes ach du bist ja so weise


    PS lebenserfahrung hat in keinster weise was mit dem alter zu tun sondern wie das wort schon sagt erfahrungen die man gemacht hat! und ein 20 jähriger kann im leben schon viel mehr durchgemacht haben als ein 50 jähriger glaub mir ich hab mich auch schon von jungeren überzeugen lassen


  • Allerletzter Kommentar! Siehe rote Markierung! Kein Regen, Nebel oder Schneefall -> definitiv keine Nebler.


    Erheblich ist sicher Auslegungssache, aber meiner Meinung nach verdammt eng auszulegen. 100 Meter Sichtweite ist z.B. in meinen Augen noch keine erhebliche Sichtbehinderung, 50 Meter (zumindest außerorts aufgrund der dort gefahrenen Geschwindigkeiten) aber sehrwohl.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • also wenn durch rauch oder starke gischt meine sicht behindert ist oder die sichtbarkeit meines wagens dann darf ich die jetzt auch nicht mehr einschalten ?? aber hast du das nicht wegen der starken gischt in einem deiner früheren posts noch selber befürwortet


    Zitat

    2. Stimmt..bei schlechter Witterung (z.B. aufspritzende Gischt). Deshalb erlaubt die StVO hier ja auch den Einsatz von Neblern. Bei regennasser Fahrbahn und dennoch freier Sicht, blenden die Teile durch die Reflektionen der Straße (auch physikalisch belegbar!)


    Zitat

    Eben, deshalb schalte ich die Dinger gerade bei nasser Fahrbahn nur dann ein, wenn eben durch Gischt (die dann ja auch den Blendeffekt verringert) die Sicht EINGESCHRÄNKT ist. Das macht auch auf der Autobahn Sinn, weil ich mit Neblern für Vorausfahrende bei starker Gischt eher zu erkennen bin.


    beide zitate sind von dir und jetzt wiedersprichst du dir selber

  • so, sorry, ihr habt beide recht eingefahrene Standpunkte... ich werd mich nu davor hüten, inner stadt die Nebler anzumachen (Nicht aber auf der Landstraße, wo es für mich immernoch Sinn macht... )... ich denke aber, niemand sollte in dieser geschichte versuchen, den anderen von seiner Meinung zu überzeugen...


    achja.... angeschaltete Nebler mit Mord zu vergleichen, is echt daneben, da liegen (moralische) Welten dazwischen, und Moral ist nun wirklich nichts, was zwangsläufig mit "Weisheit" oder Alter zu tun hat...


    und nochwas, ich bin dafür, den thread zu schließen...

  • Nein ne guten Freund von meinem Schatz den hab ich schon mla wegen was anderem gefragt war sehr interessant.

    Jeder Mensch begegnet einmal dem Menschen seines Lebens, aber nur wenige erkennen ihn rechtzeitig."

  • Zitat

    Original von YETI
    Und das geschah nicht aus Regulierungswut, sondern um den Straßenverkehr fließend und sicher zu machen.


    meinst du? kommt mir oft so vor, als ob das Gegenteil der fall wäre... :spassbremse:

  • Was ihr immer alle mit euren Nebelscheinwerfern habt,die Dinger schalte ich nie ein,meiner Meinung nach sind die überflüssig..
    Ich habe es schon so oft bei Nacht kurz getestet,die Nebelscheinwerfer leuchten vielleicht 10m aus und die auch noch schlecht!


    Die einzige Gelegenheit,bei denen ich die NSW anschalte ist,bei einer Fahrt auf einem schlecht befahrbaren Waldwegen,da kann man dann Schlaglöcher früh erkennen,aber da fahre ich eh nur noch 10km/h!




    Gruß


    Daniel :spring:

    Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone