Hi,
leicht angesäuert kam ich heut von meiner Werkstatt. Diese hatte letzte Woche festgestellt, daß das Lenkgetriebe meines P12 (Erstzul.05/2002, 43700km) undicht ist und mir heute mitgeteilt das der Kulanzantrag bei Nissan negativ entschieden wurde( 3 Monate nach Ablauf der Garantie).
Beim Kauf des Fahrzeuges am 30.04.2004 wurde mir von dem freien Händler mitgeiteilt, daß das Lenkgetriebe auf Grund von Ölverlust unbedingt überholt werden muß, dies aber kein Problem darstellt da noch Garantie drauf ist. Das teilte ich noch am selben Tag meiner Vertragswerkstatt mit. 14 Tage später wurde das Problem im Zuge der Garantiedurchsicht bearbeitet.
Den Werkstattmeister machte ich auf dieses frühere Problem aufmerksam, worauf dieser meinte (Gedächtnisprotokoll):"...ja, ja das war im Zuge einer Rückrufaktion, da haben wir nur eien Deckel neu abgedichtet...". Natürlich kann ich nicht nachweisen was schon mal
am Lenkgetriebe gemacht wurde bzw. nicht gemacht wurde, da offentsichlich über Gewärleistungsereparaturen keine Protokolle oder dergleichen ausgehändigt werden.
Nun sieht es so aus, als würde ich auf den Kosten der Reparatur von ca. 1500,-- Euro sitzen bleiben.
Danke für Euer Ohr, vielleicht hat ja jemand einen Tip was ich noch unternehmen könnte.
ich empfehle mich...tschüß