Du kannst das mit sehr geringem Aufwand nur beim Doppelkabiner machen. Davon haben wir schon einige umgerüstet. Abdeckung (Hardtop), Dämmatte vorne Gutachten (kann ich dir besorgen) und gut is.
Tüv-Gutachten von Handels AG
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- [D40]
- tt72gf
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hab aber nen king cab... hatte eben nochmal mit dem versicherungsmenschen gesprochen: der sagte nun, dass mich der pickup als pkw mit 40000 km im jahr noch mehr kosten würde, als jetzt, wo er lkw ist. billiger wirds, wenn ich die zuladung von 780 kg auf 1000 kg oder mehr erhöhen lasse - ist dann bei denen kein lieferwagen mehr, sondern ein "echter" lkw... habt ihr davon mal was gehört? also geht das mit dem "auflasten"?
gruß,
toastbroat
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Ja.
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muss das einfach nur umgeschrieben werden, oder muss da noch was baulich ändern? wie teuer wird sowas?
danke,
toast
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Das kommt drauf an, welchen Pick Up du hast (Herst,Typ-Nr.). Bei den neueren geht´s ganz einfach mit Gutachten und TÜV-Abnahme, bei den älteren mußt du hinten ein stärkeres Federnpaket einbauen.
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coole sache... hab den neuen navara [d40] als king cab... werd gleich montag zum dekra man und den mal fragen, wies aussieht...
danke dir erstmal für die schnellen antworten! und nen ruhigen vierten advent...
toastbroat
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@ schaller: es kann aber sein das er das versicherungstechnisch wieder einspart, den ein pickup liegt versicherugnstechnisch (nutzlast) in der ach so tollen "sprinter-klasse".
außerdem darfst du mit einem pickup der als LKW zugelassen ist sonntags keine anhänger ziehen (LKW-fahrverbot mit anhänger).
das bedeutet das es für manche leute beruflich / hobbymäßig (--> püppy als reiterin z.b.) doch lohnt mehr steuer zu zahlen und dafür sonntags den pferdeanhänger ziehen zu können. -
Zitat
Original von Toastbroat
hab aber nen king cab... hatte eben nochmal mit dem versicherungsmenschen gesprochen: der sagte nun, dass mich der pickup als pkw mit 40000 km im jahr noch mehr kosten würde, als jetzt, wo er lkw ist. billiger wirds, wenn ich die zuladung von 780 kg auf 1000 kg oder mehr erhöhen lasse - ist dann bei denen kein lieferwagen mehr, sondern ein "echter" lkw... habt ihr davon mal was gehört? also geht das mit dem "auflasten"?das stimmt, versicherungsprämien bei nutzfahrzeugen werden nach nutzlast berechnet, doch obacht, du kannst einen PKW-versicherungsvertrag normalerweise nur auf die nächste klasse überschreiben (hier die transporter), den sprung PKW - richtiger LKW geht nicht!!! es sei denn die versicherungsunternehmen hätten das gelockert.
der weg zu meiner zeit als versicherungsmensch war dieser: PKW auf lieferwagen, lieferwagen auf LKW, aber PKW auf LKW ginge nicht...außerdem solltest du dich beim finanzamt erkundigen, denn auch die steuer bei LKW geht nach nutzlast. sprich erhöhung der nutzlast = erhöhung der steuerbelastung...
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kostenlos???
kann ich mir bei einem amt nicht vorstellen...
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Doch
Guckst du:
Antragsteller: Stempel, Name, Vorname, Firmenbezeichnung, Firmensitz)
Landratsamt Landsberg a. Lech
Straßenverkehrsbehörde
Postfach 10 14 5386896 Landsberg a. Lech
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:
(Vor- und Zuname.Firma des Fahrzeughalters)
(genaue Bezeichnungdes Unternehmens) Pferdetransport
Ort Straße (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung)LKW Zugmaschine
Amtliches Kennzeichen zul. Gesamtgewichtin Tonnen2,8 Amtliches Kennzeichen zul. Gesamtgewichtin TonnenAnhänger Auflieger
Amtliches Kennzeichen zul. Gesamtgewichtin Tonnen Amtliches Kennzeichen zul. Gesamtgewicht in TonnenDie Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:
Art des GutesPferden Gewicht Max. 1310 kg
(Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle)
(Empfangsort)nach bundesweit
(genauer Beförderungsweg)
(vom - bis)für die Zeit vom 20.05.2005 bis 20.05.2008 am
die Leerfahrt beginnt in
Ausführliche Begründung des Antrages (Bitte Hinweise auf der 2. Seite beachten)Privater Transport von Pferden für Turniere
Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine Ausnahmegenehmigung nachgesucht (Behörde, Nr. des Bescheids)?Eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güter-
abfertigung der Deutschen Bundesbahn über die Unmöglichkeit
der fristgerechten Schienenbeförderung liegt dem Antrag bei.Beilagen:a) Fracht- und Begleitpapiereb) Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.c) für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen,d) Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung). Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.Nur für Dauergenehmigung! Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).
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Zitat
Original von Phryso
ZitatOriginal von Toastbroat
hab aber nen king cab... hatte eben nochmal mit dem versicherungsmenschen gesprochen: der sagte nun, dass mich der pickup als pkw mit 40000 km im jahr noch mehr kosten würde, als jetzt, wo er lkw ist. billiger wirds, wenn ich die zuladung von 780 kg auf 1000 kg oder mehr erhöhen lasse - ist dann bei denen kein lieferwagen mehr, sondern ein "echter" lkw... habt ihr davon mal was gehört? also geht das mit dem "auflasten"?das stimmt, versicherungsprämien bei nutzfahrzeugen werden nach nutzlast berechnet, doch obacht, du kannst einen PKW-versicherungsvertrag normalerweise nur auf die nächste klasse überschreiben (hier die transporter), den sprung PKW - richtiger LKW geht nicht!!! es sei denn die versicherungsunternehmen hätten das gelockert.
der weg zu meiner zeit als versicherungsmensch war dieser: PKW auf lieferwagen, lieferwagen auf LKW, aber PKW auf LKW ginge nicht...außerdem solltest du dich beim finanzamt erkundigen, denn auch die steuer bei LKW geht nach nutzlast. sprich erhöhung der nutzlast = erhöhung der steuerbelastung...
na ich hab ja noch keinen "richtigen" versicherungsvertrag für das auto. der soll bei unserem fuhrpark inna firma mit rein. würde denn mit vollkasko etc. bei >1 to zuladung 208.- je quartal kosten... wenn denn die steuer "bissel" steigt, spar ich trotzdem noch und sonntags mit hänger ist mir eigentlich bockwurst, hab kein pferd und auch keine "püppi"
werd das mal durchspielen, bzw. es versuchen und dann hier posten...
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Zitat
Original von Toastbroat
.... hab kein pferd und auch keine "püppi"werd das mal durchspielen, bzw. es versuchen und dann hier posten...
Na dann wird´s aber Zeit
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Hallo,
kann sein ,das dein Tüv-Prüfer,bei dir in der nähe zu diesem Urteil gekommen ist!
Mein Tüv-Sachverständigter,der für meinen Landkreis zuständig ist,hat mir es aber so gesagt,Aufgrund von dem Gutachten was es von Nissan gibt.
Dort steht drin,das man zum Umbau auf Zulassung von LKW auf PKW,nur die Ladefläche wie auch immer abdecken muß.Ob nun durch Hard-Top,Soft-Top,Sperrholzplatte oder Plane,spielt dabei keine Rolle.Hauptsache ab-zugedeckt.bis die Tage dann
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Hallo Zusammen,
die Besteuerung und Versicherung scheint ja ein ziemliches Durcheinander und nicht ganz frei von Willkür und good will zu sein.
Ich habe nun die Steuer- und Versicherungsdaten von meinem D40 DoKa, noch als LKW eingetragen.
Steuer: 172€/Jahr -> LKW.
Wieso weiß ich nicht, am Telefon sagte man mir vorher mal was Anderes. Länge Gaspedal zur Rückwand, im Verhältnis zur Ladefläche .... bla, bla, bla also PKW-Steuer.Versicherung: Ohne Probleme die Versicherungsprozente von unserem PKW übernommen. Unter 50% ! Natürlich die Versicherungsklasse für die Sprinterklasse. Nutzlast <1t
Auch da bekam ich mal ´ne andere Auskunft. Beitragsrabat für Haftplicht und VK max. 50%, da LKW.Ich denke, ich werde meinen Kopf einziehen und mich still verhalten.
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Da tust du gut dran
Vor allem aber hast du eine sehr kulante Versicherung. Wie du schon sagst "good will". -
Ich habe gestern meinen Dicken zugelassen (D40 D/C Premium Ex-Paket) mit Gutachten der Handel AG für die Anhängelast 3,5 t Gutachten war vom Tüv Österreich gemacht worden für knapp 300 €. Es wurde nach dem Besuch bei der Dekra eingetragen. Den D-Wert an der Kuplung 14,5 hat er dann nochmal nachgerechnet und hat mir dann ein Zuggesamtgewicht von 5940 kg im Gutachten standen aber 6000 kg eingetragen und den Windabweiser an der Motorhaube auch nach dem ich auf der oberen Kante noch einen Kantenschutz drauf gemacht habe.
Dann zur Zulassungstelle und zugelassen und dann sehe ich F.1 3210 kg (Zuläßiges gesamtgewicht) und G 2088-2188 kg (Leermasse) ist das bei euch auch so eingetragen am D40.
Also hat er jetzt über >1 Tonne Nutzlast 1022 kg - 1122 kg.Versicherrung habe ich ein Angebot von 722 €/Jahr (TK 150€SB und VK 5000 €/Jahr SB) aber bei 2805 kg Gesamtgewicht als LKW und 780 kg Nutzlast.
Werde mal sehen was das Finanzamt schreibt und der Versicherungsvertreter sagt wenn der aufschlägt.
prost Toni
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Moin !
Jep , Die neueren D 40 Modelle wurden alle aufgelastet ausgeliefert.
Meiner auch, deswegen durfte ich auch so lange darauf warten.
Und dadurch ist er auch nicht mehr in der Sprinterklasse !!!!
Jetzt ist es nur noch ein wenig schwieriger Winterreifen zu kriegen.
Aber ich war jetzt ein paar tage in norge mit der Karre durch tiefschnee und son`e späße ging aber auch mit den originalen (M+S) Reifen. -
Zitat
Original von Troll121
Jetzt ist es nur noch ein wenig schwieriger Winterreifen zu kriegen.wieso??
haben die reifen dadurch einen höheren traglastindex??
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weis auch nicht Wieso???????der Traglast index ist ja orginal 110 und damit darf jedes Rad 1060 kg tragen und gesamtgewicht sind nur 3210 kg also sind ja noch 1030 kg reserve eigendlich würde auch ein index von 101 reichen mit 825 kg traglast.
Aber durch die Auflastung ist tatsächlich die Versicherung billiger Haftpflicht um fast 100 € im Jahr. War Heute bei Versicheriungsvertreter und hab alles klar gemacht
Versichert wurde ein Lieferwagen im Werkverkehr 3,2 t Gesamtgewicht Landwirtschaft und noch irgendwelche Rabatte SF6 55% Regionalklasse R2 Hapftpflicht 419,15 €/Jahr und Vollkasko SF6 60% R2 500€ SB plus Teilkasko ohne SB für 369,54 €/Jahr also für alles 788,69 € Jahresbeitrag für den D40 D/C