tüv abgelaufen

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 8.872 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

    • Offizieller Beitrag

    *reanimier*


    Hat sich in Sachen "überzogene TÜV-Frist" eigentlich rechtlich was getan?


    Denn nach meiner Lesart dürfte doch innerhalb der ersten beiden Monate außer den 15 € nichts passieren, oder?


    (Sprich TÜV ist fällig im Oktober-> bis Dezember "nur" das Verwarnungsgeldproblem)


    Allerdings hab ich letztens Unterlagen zu Gesicht bekommen, nach welchen die Zulassungsbehörde jemanden wegen einer knapp einmonatigen Überschreitung mit Bußgeld- und Zwangsstillegungsandrohung verknackt hat, binnen 2 Wochen die Hauptuntersuchung nachholen zu lassen...


    Grüße


    Chris

  • in sofern.... getan....


    du kannst mit überzogen TÜV fahren bis es auffällt, die Plakette wird beim Tüv auf das alte verfalsdatum zurückdatiert.... d.h. April Tüv Juni fällts auf, 30€ und die neue Plakette wieder bis April.


    kostet wenn sie dich erwischen 30€ für beide Plaketen... und eine nette auffoderung inerhalb 2 wochen den TÜV zu machen und bei der KFZ-Stelle die Bescheinigung vorzulegen, sonst Stillegung..... so hatte ich den Zettel am Micra ;) ich hab insgesammt 3 Monate überzogen ;)

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P

    • Offizieller Beitrag

    Hmm- also war diese Sache doch usus und keine persönlich begründete Überreaktion.


    Da hatte Peter wohl nur normales Pech.


    Christian fährt selbstverfreilich mit gültigem TÜV. ;)


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Die ersten 2 Monate sind verwarnungsgeldfrei.


    Ab 2 bis 4 Monate Verzug 15 €, über 4-8 25 €, über 8 40 € + 1 P.


    Ein Problem bekommt man schon im 1. Monat wenn man den Mangel beheben muß und dieses nicht tut. Dann wird der Wisch zur Zulassungsstelle geschickt und diese ergreift eigene Mittel. Vorführung, Androhung der Stillegung etc.


  • :D der martin am almi und primi auch.... nur am K10 hab ich das net so genau genommen :D

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P

  • Zitat

    Original von christian
    D.h. : Bei einer Kontrolle schon im November gibts im Regelfall auch schon richtig Ärger?


    Grüße


    Chris


    wenn dein Tüv bis oktober läuft dann ja....

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P

  • Zitat

    Original von Dirty Yellow
    in sofern.... getan....


    du kannst mit überzogen TÜV fahren bis es auffällt, die Plakette wird beim Tüv auf das alte verfalsdatum zurückdatiert.... d.h. April Tüv Juni fällts auf, 30€ und die neue Plakette wieder bis April.


    kostet wenn sie dich erwischen 30€ für beide Plaketen... und eine nette auffoderung inerhalb 2 wochen den TÜV zu machen und bei der KFZ-Stelle die Bescheinigung vorzulegen, sonst Stillegung..... so hatte ich den Zettel am Micra ;) ich hab insgesammt 3 Monate überzogen ;)


    Nicht überall. Ob zurückdatiert wird ist Ländersache. Im Saarland bspw. gilt der Tüv IMMER ab Monat ab dem er gemacht wurde.


    Bspw. Ablauf Oktober. Tüv wird aber erst im Januar 2010 gemacht. Dann gilt der Tüv bis Januar 2012.


  • was das für ne sch***e :will-u-understand:

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P


  • Das ist eine sehr gute Regelung :)
    Zumindest für mich der direkt and er Grenze wohnt xD

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von christian
    D.h. : Bei einer Kontrolle schon im November gibts im Regelfall auch schon richtig Ärger?


    Grüße


    Chris


    Korrekt. Solange du in den ersten 2 Überziehungsmonaten nicht erwischt wirst und eine Mängelkarte bekommst gehst du straffrei aus. ;)


    Bekommst du aber eine kostet es erstmal kein Geld, aber wenn du die geforderten Auflagen nicht nachweist oder diesen nachkommst, beschäftigt sich die Zulassungsstelle damit. Und dieses sind da allgemein sehr rührig. :tongue:


  • Hier nicht da kostet es im 1 Monat schon.
    Kosten 15€ für die Verwaltung (da anderer Landkreis)

    • Offizieller Beitrag

    Belege!


    329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 15,00
    VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
    Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
    2 bis zu 4 Monate überschritten.
    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat



    quelle:


    http://www.kba.de/cln_005/nn_1…bkat_owi_01092009_pdf.pdf

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.