*reanimier*
Hat sich in Sachen "überzogene TÜV-Frist" eigentlich rechtlich was getan?
Denn nach meiner Lesart dürfte doch innerhalb der ersten beiden Monate außer den 15 € nichts passieren, oder?
(Sprich TÜV ist fällig im Oktober-> bis Dezember "nur" das Verwarnungsgeldproblem)
Allerdings hab ich letztens Unterlagen zu Gesicht bekommen, nach welchen die Zulassungsbehörde jemanden wegen einer knapp einmonatigen Überschreitung mit Bußgeld- und Zwangsstillegungsandrohung verknackt hat, binnen 2 Wochen die Hauptuntersuchung nachholen zu lassen...
Grüße
Chris