Loch im Deckel des Hinterachsdifferenzial

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  • Loch im Deckel des Hinterachsdifferenzial
    Problem oder nicht Problem??
    Ich wollte nur mal eure Meinung hörn – Wie soll ich mich der Werkstatt gegenüber verhalten?
    Ich hab endlich meinen neuen Navara D40 KingCab. Ein wunderschönes Auto!
    Seit 29.9.2006 steht das Fahrzeug bei der Niederlassung in Frankfurt.
    Mein Wunsch war es, da das Fahrzeug teilweise gewerblich mit Anhänger eingesetzt wird, einen Tachograph einbauen zu lassen – zumindest für diesen vorzubereiten.
    Da das KFZ 2006 gebaut worden ist und folglich 2006 zugelassen wird muss zwingend lt Gesetz ein digitaler Tachograph in diesem Fahrzeug verbaut werden.
    Dies teilte ich meinem Händler sofort – etwa Mitte August- mit.
    Außerdem war mein Wunsch das Fahrzeug nicht als LKW zuzulassen wegen des Sonntagsfahrverbotes für LKW´s mit Anhänger.
    Dies sei kein Problem – ich brauche nur eine Laderaumabdeckung für dieses Fahrzeug, die ich auch postwendend bestellte.
    Mitte September teilte mir die NL mit es sei jetzt eine Möglichkeit gefunden bei diesem Fahrzeug eine Schnittstelle für den digitalen Tachograph anzubieten: Der Deckel von dem Differenzial der Hinterachse wird ausgebaut und einer fremden Nissan Werkstatt für den Anschluss des digitalen Tachograph vorbereitet.
    Dazu wird ein Loch in den Deckel gebohrt und der Geber von VDO eingebaut.
    Der Spass kostet 250 Euro – Nissan übernimmt aber 50 Euro (lt meinem Verkäufer).
    Ich hatte inzwischen wegen der Folge-Unannehmlichkeiten beim Betrieb des digitalen Tachographen beim Ministerium für Soziales in Hessen (ja, die sind dafür zuständig) vorgesprochen.
    Unannehmlichkeiten wie: Für den Betrieb eines digitalen Tachografen muss zB auch eine Fahrerkarte (gültig immer 5 Jahre) für jeden der das KFZ fährt beantragt werden. Diese bekommt man aber nur wenn man so einen schönen Plastikführerschein hat – ich hab einen hässlichen grauen.
    Alle, die dieses Fahrzeug, auch nur zeitweise mal fahren, zB meine Frau oder ein Freund – haben alle diesen hässlichen grauen alten Führerschein. Ich müsste denen allen einen neuen Führerschein und eine Fahrerkarte besorgen, auch wenn Sie dieses KFZ nur einmal im Jahr mit Hänger lenken.
    Zum Auslesen des digitalen Tachographen bedarf es eine Software, die laut VDO Frankfurt mehrer tausend Euro kostet. – ich fahre mit dem Fahrzeug gesamt ca 8000km im Jahr davon im Hängerbetrieb ca 1500 km pro Jahr.
    Der zuständige Sachbearbeiter wusste zu diesem Zeitpunkt (Mitte August), dass es bei allen Pickups zur Zeit noch gar keine Möglichkeit gab diesen digitalen Tachographen zu verbauen obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist.
    Er wies mich auf verschiedene Ausnahmemöglichkeiten hin von denen tatsächlich eine auf mich zutraf.
    Um aber später trotzdem (bei vielleicht einer Gesetzesänderung) einen Tachograph anschließen zu können gab ich der Nissan-Niederlassung den Auftrag wenn das KFZ kommt dieses für den Einbau eines digitalen Tachographen vorzubereiten – also diesen Deckel des Hinterachsdifferenzials umzubauen und den Geber einzubauen.
    Als das KFZ dann Ende September aus dem sonnigen Barcelona geliefert wurde entdeckte der freundliche Nissanverkäufer, dass er sich vertan hat und das KFZ laut seinem Gutachten (dieses gilt nur für den DoppelCab) doch nicht und lt TÜV gar nicht als PKW zugelassen werden kann.
    Um eine Eintragung beim Tüv machen zu können wurde mir am Montag, der 16.10.2006 gegen 17:00 das Fahrzeug durch die NL Frankfurt, Herrn xxx übergeben um am darauf folgenden Tag eine Laderaumabdeckung montieren zu können und am Mittwoch den 18.10.2006 beim Tüv in Aachen vorfahren zu können.
    Unterwegs beim Tüv in Aachen, nach ca 300km, bemerkte mein Beifahrer den Geruch von Getriebeöl aber konnte beim Blick auf Motor und Getriebe keine Undichtigkeit feststellen.
    Auch ein paar Öltropfen hinter dem Fahrzeug ordneten wir nicht einer Undichtigkeit meines neuen Fahrzeugs zu.
    nach weiteren ca 300 km waren wir nach Absprache mit der Nissan-Niederlassung bei der Zulassungsstelle Wiesbaden angekommen wo ich das Fahrzeug gleich zulassen wollte um weitere Fahrten mit roter Nummer zu umgehen.
    Mein Freund stellte beim Rundgang um das KFZ fest, dass die Heckklappe, die Heckschürze und der hintere Teil des Unterbodens des Fahrzeugs mit Öl übersäht war und auch Öl vom hinteren Unterboden und Ersatzrad tropfte.
    Dieses Öl kam aus dem Hinterachsdifferenzial des Fahrzeugs.
    Ich ließ auf Anraten von Nissan Frankfurt das Fahrzeug in die Werkstatt NL Frankfurt schleppen.
    Die Werkstatt stellte dann am Donnerstagfrüh fest, dass der Deckel am Hinterachsdifferenzial zwar für einen Einbau eines digitalen Tachographen vorbereitet war, aber der Geber nicht eingebaut wurde.
    Somit fuhr ich also die gut 600km mit einem offnen Loch im Deckel des Hinterachsdifferenzial und ich denke viel Öl dürfte da nach der Fahrt nicht mehr drin gewesen sein. (Gesamtfüllung ca 1,3 Liter)
    Herr xxxx rief am Donnerstag an und teilte mir mit, dass nach Sichtprüfung kein Schaden entstanden sei, das Öl selbstverständlich nachgefüllt werde und ich keinerlei Bedenken wegen Folgeschäden haben brauche. Es sei nichts passiert.
    Auch die laienhafte Abdichtung des Deckels wo das rote Dichtmittel ca 2cm rausquoll würde man selbstverständlich beheben.
    Leider unterblieb die Prüfung (oder wurde mir nicht mitgeteilt) wie viel Öl denn noch in dem Hinterachsdifferenzial war und ob evtl schon Späne in dem Restöl waren.
    Muss ich denn jetzt Angst haben, dass das Differenzial der Hinterachse die Garantiezeit nicht überlebt oder gar nach Ablauf der Garantie seinen Geist aufgibt?
    Ich hab inzwischen einen Gutachter im Raum Frankfurt eingeschaltet der mir die Auskunft gab nur noch drauf achten zu können ob die Hinterachse Geräusche macht.
    Kann ich aufgrund des Vorfalls auf einen Austausch des Hinterachsdifferenzial bestehen? oder kann ich evtl eine Zusicherung der Werkstatt für eine Haftung für Folgeschäden verlangen??
    oder einfach hoffen, dass sich kein weiterer Schaden bemerkbar macht??
    Wie würdet ihr weiter vorgehen???

  • da ist guter rat echt teuer - im 1. moment dachte ich, mit einer zusicherung der werksstatt im später eintretenden schadensfall zu haften bist du auf der sicheren seite.


    ABER: die werkstatt will nat. auch kein autoleben lang haften und sollte
    es in ein paar jahren zum schaden kommen werden die 1000
    ausreden haben warum sie nicht zahlen wollen


    ODER vielleicht gibts den händler in ein paar jahren gar nicht mehr
    heutzutage strirbt ein autohaus nach dem anderen


    Die beste lösung wäre ein austausch durch die werkstatt, aber das wollen die sicher nicht bezahlen.


    WAS SAGT DENN DEIN RECHTSANWALT ??

  • Ich stell jetzt einfach mal eine ketzerische Frage, warum wird überhaupt ein Geber in der Hinterachse verbaut ?
    DAS macht erstmal gar keinen Sinn ! Der D40 verfügt ja bereits über ein elektronisches Tachosignal das auch direkt abgegriffen werden kann. Auf dieses Signal greifen z.B. auch Navigationssysteme und die elektronische Lautstärkeanpassung des Radios zurück.

    Internetforen sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

  • Auch wenn es schonmal besprochen wurde, aber warum lässt du in einen Pick-Up, der als PKW dann folglich zugelassen wird, einen Tachografen einbauen? Meiner Meinung nach ist dies doch völlig für den A..., da für PKWs das gesamte Tachografenzeug eh entfällt (also nur Vorschrift für LKW über 3,5 Tonnen und LKW mit Hänger mit Gesamt zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen)

  • Zitat

    Original von Fernando
    Auch wenn es schonmal besprochen wurde, aber warum lässt du in einen Pick-Up, der als PKW dann folglich zugelassen wird, einen Tachografen einbauen? Meiner Meinung nach ist dies doch völlig für den A..., da für PKWs das gesamte Tachografenzeug eh entfällt (also nur Vorschrift für LKW über 3,5 Tonnen und LKW mit Hänger mit Gesamt zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen)



    :wand: :wand: :wand: :wand: Tut mir leid, ich hab den Mittelteil überlesen, ja ja, wer lesen kann ist sichtlich im Vorteil

  • Zitat

    Original von Offroad-Events
    Ich stell jetzt einfach mal eine ketzerische Frage, warum wird überhaupt ein Geber in der Hinterachse verbaut ?
    DAS macht erstmal gar keinen Sinn ! Der D40 verfügt ja bereits über ein elektronisches Tachosignal das auch direkt abgegriffen werden kann. Auf dieses Signal greifen z.B. auch Navigationssysteme und die elektronische Lautstärkeanpassung des Radios zurück.


    Offroad-Events
    ....weil dies angeblich laut NISSAN NL-Frankfurt und VDO FFM der einzige Weg ist ein Signal für den digitalen Tachographen abzugreifen


    Patrol-Andy
    ich war bei keinem Anwalt - nur beim Gutachter
    und der sagt ich solle eine "Prüfung auf Geräusche" machen
    ?(

  • Zitat

    Original von Fernando
    Auch wenn es schonmal besprochen wurde, aber warum lässt du in einen Pick-Up, der als PKW dann folglich zugelassen wird, einen Tachografen einbauen? Meiner Meinung nach ist dies doch völlig für den A..., da für PKWs das gesamte Tachografenzeug eh entfällt (also nur Vorschrift für LKW über 3,5 Tonnen und LKW mit Hänger mit Gesamt zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen)


    falsch!!!!!


    fahrzeuge die für gewerbliche transporte eingesetzt werden und ein zulässiges gesamtgewicht über 2,8 tonnen haben (also auch der R51) unterliegen der nachweispflicht. solo reicht ein handschriftlicher nachweis in dem die lenk und ruhezeiten eingetragen werden. liegt das zul. GG mit anhänger über 3,5 tonnen muß das fahrzeug ein EG-Kontrollgerät haben. ist das fahrzeug nach dem 1.5.2006 zugelassen muß es ein digitales sein, ist das fahrzeug vorher zugelassen darf man noch einen alten tachographen (mit scheiben) einbauen lassen.


    der gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen PKW und LKW, es geht rein nach verwendung und zul. GG.


    aus diesem grund haben wir unseren firmen T5 auf glatt 2800 kg ablasten lassen, damit die nachweispflicht im solobetrieb entfällt. fahrtenschreiber (alte version) ist bestellt und wird demnächst eingebaut.


    bei der digitalen version muß man mit kosten von ~ 10.000 euro für die software rechnen.


    das ganze kommt auch auf firmen zu die ab und an einen LKW mieten, die müssen ebenfalls die software kaufen und die fahrer brauchen eine fahrerkarte.


    einziger vorteil für den fahrer: nach 24 stunden wird die aufzeichnung der geschwindigkeit gelöscht, es bleiben nur noch die lenk und ruhezeiten übrig, sowie bestimmte störungen (fehlermeldungen etc.) bestehen.


    die fahrerkarte kostet 50 euro


    wenn man sich nur in einem umkreis von 50 km um seinen firmenstandort bewegt entfällt die nachweispflicht.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • ZITAT[
    Patrol-Andy
    ich war bei keinem Anwalt - nur beim Gutachter
    und der sagt ich solle eine "Prüfung auf Geräusche" machen
    ?([/quote]


    Ich wollt damit sagen, dass es vielleicht kein Fehler wäre, diese Geschichte mal mit einem Anwalt durchzusprechen.


    Was ist denn, wenn folgendes passiert;


    Du hörst im Moment keine Geräusche, FZG läuft aber auch ganz normal und in 3,5 Jahren geht Dein Differential kaputt??


    Folgendes wird passieren:
    - Gutachter wird sagen geht mich nichts an zum Zeitpunkt der Begutachtung war alles ok


    - die Werkstatt wird sage, guter Mann dies ist mit Sicherheit nicht in Zusammenhang mit der damaligen Geschichte zu sehen


    - NISSAN wird sagen keine Kulanz da älter als 3 Jahre


    UND AM ENDE ZAHLST DU EIN NEUES DIFFERENTIAL

  • Zitat

    Original von Patrol-Andy
    ZITAT[
    Patrol-Andy
    ich war bei keinem Anwalt - nur beim Gutachter
    und der sagt ich solle eine "Prüfung auf Geräusche" machen
    ?(


    Ich wollt damit sagen, dass es vielleicht kein Fehler wäre, diese Geschichte mal mit einem Anwalt durchzusprechen.


    Was ist denn, wenn folgendes passiert;


    Du hörst im Moment keine Geräusche, FZG läuft aber auch ganz normal und in 3,5 Jahren geht Dein Differential kaputt??


    Folgendes wird passieren:
    - Gutachter wird sagen geht mich nichts an zum Zeitpunkt der Begutachtung war alles ok


    - die Werkstatt wird sage, guter Mann dies ist mit Sicherheit nicht in Zusammenhang mit der damaligen Geschichte zu sehen


    - NISSAN wird sagen keine Kulanz da älter als 3 Jahre


    UND AM ENDE ZAHLST DU EIN NEUES DIFFERENTIAL[/quote]


    Und genau so wird`s laufen.

    Nix mehr Nissan!


    Träger des roten Gürtes in Okidoki und Sna-Fu

  • xipe, das mit dem zitieren wirst du noch üben (müssen) :rolleyes:


    wenn die werkstatt so etwas wie eine "garantie" auf diese sache übernimmt, dann wohl nur für eine bestimmte zeit / kilometerlaufleistung. auf etwas anderes würde ich mich als werkstatt auch nicht einlassen.


    denn sollte das differential schaden genommen haben tritt der schaden zu einem recht frühen zeitpunkt auf, nicht erst nach 100 k kilometern oder mehr...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • @ Phryso, das mit dem digitalen Tachografen stimmt nicht. Wenn einer neu eingebaut werden muss (egal wie alt das Fahrzeug und auch unabhängig von der Erstzulassung), dann muss es das digitale Kontrollgerät sein.


    Analoge Geräte dürfen definitiv nicht mehr neu verbaut werden. Ein weiterer Betrieb der vor dem 01.05.06 installierten Geräte ist jedoch zulässig. Geht ein analoges Kontrollgerät kaputt, so muss es durch ein digitales ersetzt werden.


    Fragt die Könige der Autobahnen, die wissen sowas (zumindest die Selbstfahrer)

  • Zitat

    Original von Fernando
    @ Phryso, das mit dem digitalen Tachografen stimmt nicht. Wenn einer neu eingebaut werden muss (egal wie alt das Fahrzeug und auch unabhängig von der Erstzulassung), dann muss es das digitale Kontrollgerät sein.


    Analoge Geräte dürfen definitiv nicht mehr neu verbaut werden. Ein weiterer Betrieb der vor dem 01.05.06 installierten Geräte ist jedoch zulässig. Geht ein analoges Kontrollgerät kaputt, so muss es durch ein digitales ersetzt werden.


    die dame vom gewerbeaufsichtsamt mit der wir einen termin hatten sagte bei diesem schon das man in den T5 wohl noch ein altes gerät einbauen könnte, da es tatsächlich um das zulassungsdatum geht. sie hat sich dann im büro nochmal genau informiert und tatsächlich, dm ist so.


    das hier habe ich gerade im net gefunden:


    Zitat

    Da das digitale Kontrollgerät nur in neu angemeldeten Fahrzeugen zum vorgeschriebenen Muss wird und keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht, wird sich die Einführung über Jahre erstrecken.


    Zitat

    Der digitale Tachograf ist für alle neu zugelassen Lkw ab 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen ab 1. Mai Pflicht. Die Verordnung betrifft die aktualisierten Sozialvorschriften im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, speziell die Verordnungen 3820/85 zu Lenk- und Ruhezeiten und d3821/85 zum digitalen Tachografen. Die Verordnung sieht vor, dass 20 Tage nach Veröffentlichung die Pflicht zum digitalen Tachografen in Kraft tritt und damit ab 1.Mai die betroffenen Fahrzeuge nur noch mit einem digitalen Kontrollgerät zugelassen werden (Erstzulassung).


    bei den defekten geräten hast du recht, je nachdem was an dem analogen teil defekt ist muß dieser dann gegen einen digitalen ausgetauscht werden.


    wir benötigen das drecksteil übrigens für ca. 15 tage im jahr :rolleyes:


    das gibt dann im falle einer überprüfung der unterlagen seitens des gewerbeaufsichtsamtes lange gesichter wenn in dem ordner nur ne handvoll scheiben baumeln :lachwalzen:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel