Gesetz

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.855 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von axel.

  • schau mal hier rein.


    LD

    Micror rockt das alternative metall!!!

    NISSAN for the SUNNY side of drive :]

    "another day, another vendetta"

  • hi,


    Nebelschlussleuchte musste haben - Nebelscheinwerfer (noch) nicht! Ich denke mal da wird irgendwann mal ein Gesetz kommen. Aber da brauchste dir noch keinen Kopp machen....



    MfG

  • Soweit ich das weiß ist eine Nebeschlußleuchte keine Vorschrift. Es gilt nur, daß sie funktionieren muß, falls ursprünglich eine eingebaut ist. Wenn dein Auto also nie eine hatte sollte das auch keine Probleme machen.


    Nebelscheinwerfer sind natürlich keine Vorschrift :]

  • Das sieht so aus:


    Falls dein Auto vor 1990 (oder 91 ??) zugelassen ist, braucht es keine Nebelschlussleuchte.
    Für Autos mit Erstzulassung danach ist eine Nebelschlussleuchte zwingend vorgeschrieben. Auch neuere Anhänger dürfen nur mit Nebelschlussleuchte im Strassenverkehr betrieben werden.


    Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben.


    gruss


    axel

  • Das steht in der STVZO. Leider gibt es immer nur die aktuelle Fassung zu lesen. Da steht natürlich drin, dass Nebelschlussleuchten vorgeschrieben sind. Wenn Du wissen willst, wann das umgestellt wurde, musst Du Dir irgendwie eine alte Fassung besorgen (von 1988 oder so ?( ?( ).
    Die aktuelle Version gibt es z.B. hier:


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.html


    In §53d steht das passende.


    Viel spannender ist §51a Abs3. Die Erlaubnis, Seitenmarkierungsleuchten an sein Fahrzeug zu bauen :D .


    Und wer schon immer mal wissen wollte, wo er seine Kennzeichen hinbauen darf, sollte unter §60 nachschauen.


    gruss


    axel