wann erlischt garantie?!

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.798 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Schnaps.

  • hallo forumler,


    ich will bei meinem d40 das öl wechseln lassen und die spur mal kontrolieren lassen.
    muß das beim nissan händler geschehen oder kann das meine fachwerkstatt auch machen ohne das die garantie erlischt?!


    danke für info !


    der capt'n


  • Kann auch die Fachwerkstatt machen, so lange Originalteile (Ölfilter!) verwendet werden und nach Herstellervorgabe gearbeitet wird.

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)


  • Mein ;) hat gesagt da würd' irgendwas ausgelesen und dabei könnte festgestellt werdeb, dass ei :rolleyes: äh Fremdschrauber dran gewesen ist. Meiner ist 'ne halbe Weltreise weg und Holen und Bringen macht 2 h verblasene Zeit.


    Mir wär die Lösung mit dem Schrauber meines Vertrauen lieb.


    Vielleicht kann chrissy mal was offizielles :perfekt: sagen

  • Arne hat Recht: wenn der Ölwechsel nach Herstellervorschrift durchgeführt wird erlischt keine Garantie. Anders ist es beim Wartungsdienst: die Gewährleistung bleibt, die Garantie erlischt.
    Auch bei Umbauten (Chip-Tunig o.ä) kann Nissan die Garantie ablehnen.

  • Zitat

    Original von chrissy
    Arne hat Recht: wenn der Ölwechsel nach Herstellervorschrift durchgeführt wird erlischt keine Garantie. Anders ist es beim Wartungsdienst: die Gewährleistung bleibt, die Garantie erlischt.
    Auch bei Umbauten (Chip-Tunig o.ä) kann Nissan die Garantie ablehnen.


    Daske Sir :wink:

  • hab schon den termin beim nissanhändler gemacht.
    kann somit die beiden sachen mit einem aufwisch erledigen und muß nicht zu zwei verschiedene terminen...


    trotzdem danke für die info!


    der capt'n

  • Zitat

    Original von der capt'n
    hab schon den termin beim nissanhändler gemacht.
    kann somit die beiden sachen mit einem aufwisch erledigen und muß nicht zu zwei verschiedene terminen...


    trotzdem danke für die info!


    der capt'n


    :wand: Na geht doch. :wand:


    So wird Kundenbindung gemacht. :kotz:

  • Zitat

    Original von Schnaps
    Mein ;) hat gesagt da würd' irgendwas ausgelesen und dabei könnte festgestellt werdeb, dass ei :rolleyes: äh Fremdschrauber dran gewesen ist.


    Wot? Sportliche Vermutung angesichts der Tatsache dass man die Jungs ja so schon massiv motivierene muss, überhaupt mal den Fehlerspeicher auszulesen wenn nix besonderes anliegt!



    Zitat

    Original von chrissy
    Arne hat Recht: wenn der Ölwechsel nach Herstellervorschrift durchgeführt wird erlischt keine Garantie. Anders ist es beim Wartungsdienst: die Gewährleistung bleibt, die Garantie erlischt.


    Wot? M. E. genau so: Wenn nach Herstellervorgabe (die der Hersteller gem. EU-Recht veröffentlichen muss) und mit Originalteilen sachgemäß durchgeführt gibts kein Grund die Garantie abzulehnen.


    Kulanz gibts dann keine mehr, das ist klar, aber die gibts ja eh´ nicht mehr bei Nissan, so oder so ...

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  • Zitat

    [i]


    Wot? M. E. genau so: Wenn nach Herstellervorgabe (die der Hersteller gem. EU-Recht veröffentlichen muss) und mit Originalteilen sachgemäß durchgeführt gibts kein Grund die Garantie abzulehnen.


    Kulanz gibts dann keine mehr, das ist klar, aber die gibts ja eh´ nicht mehr bei Nissan, so oder so ...


    Na den Prost :Bier: