Nissan Cherry 1. Hand Orig. 64.000 KM

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.743 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.

  • Natürlich stimmt das nicht.


    Und ganz zufällig möchte der 0 EUR Bieter den Wagen dann doch nicht kaufen, und er steht in paar Tagen / Wochen wieder bei eBay drin...

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    link zu dem anderen ?



    zum b11?



    ist der hier:


    B11 :D :stichel:;)

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

  • So, da mit den Beiden höchstbietenden keine Einigung erzielt werden konnte und ich nicht vor hatte den Wagen für unter 200,- € abzugeben (Angebot 3. Bieter) jetzt nochmal so:


    Der Wagen kann zum Festpreis von 250,- € erworben werden.
    Anfragen bitte per PN.


    Des Weiteren bitte ich, wenn Ihr´s schafft, von weiteren Unterstellungen abzusehen. Finde ich gerade vor dem Hintergrund ein bisschen unfair, da B11-Gott wie er selbst schreibt, "nur zum Spass" 250,- € geboten hat und jetzt nicht zu dem Preis steht.


    ...aus Prinzip versteht sich.


    Bezüglich der 10 € Ebay Gebühren braucht ihr euch übrigens auch keine Sorgen zu machen, da mir diese jetzt der Höchstbietetende überweisen darf.


    Schönen Gruß und bei ernsthaften Interesse wie gesagt bitte PN.

  • Zitat

    Original von AndreT
    Des Weiteren bitte ich, wenn Ihr´s schafft, von weiteren Unterstellungen abzusehen. Finde ich gerade vor dem Hintergrund ein bisschen unfair, da B11-Gott wie er selbst schreibt, "nur zum Spass" 250,- € geboten hat und jetzt nicht zu dem Preis steht.


    ...aus Prinzip versteht sich.


    Hui!


    Ich unterstelle nix. Um Himmels Willen!
    Ich stellte fest, daß ich immer Recht habe - was Auktionen mit alten Nissan Modellen angeht.
    Meine 250,-€ "zum Spaß" hätte ich aus der Portokasse gezahlt, darum geht es nicht. Ich wusste von Anfang an: "Pass op, Chrischan. Da bietest Du nu auf diese Perle, aber Du wardst sowieso von einem:

    • Alternative 1: Ganz neu angemeldetem Mitglied
    • Alternative 2: 0-5 Bewertungen Mitglied


    überboten. Und wie ich schrub: Wie der Teufel es wollte: GENAU DAS Passierte! (Nur hatte der Höchstbieter irgendwas um die 80 Bewertungen.)


    Hätte ich den N12 auf dem normalen Wege bei ebay erstanden, hätte ich ihn genommen. So aber ist der Reiz für mich wech!


    Geht nicht gegen Dich. Auf keinen Fall!


    Aber, wie ich schon sagte, es war bisher immer so.


    *jetzt einen besen fressen geht*

    Einmal editiert, zuletzt von B11-Gott ()

  • Zitat


    *jetzt einen besen fressen geht*


    *nen Reisigbesen reicht*



  • warum nicht wiederreinstellen? kostet die doch nix, da die Ebay Gebühren bekommst du nicht vom Höchstbieter, sondern von Ebay, wenn der Verwahrnt wird, wegen einen nicht bezahlten Artikel und verpassen Ihn dann gleich mal ein schlechte Bewertung! Also wo ist das problem? verkaufe den halt noch mal über Ebay.


    auch noch eins, der Höchstbieter muss das teil kauf, da er mit dir ein kaufvertrag hat, die andern so wie b11-gott, konnen den kaufen, aber mussen es nicht!, wenn der Höchstbieter nicht zahlt. komisch ist aber das du gott und andern den wagen gleich angeboten hast? :mmmm: hat der kaufer dir gleich geschrieben das er nicht zahlen will, da man sonst ein paar tage warten soll und muss. da sofort man nur so ein gebot machen soll und darf, wenn man ein paar dieser artikel da hat.

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa Rulf ()

  • Ja der Typ hat direkt geschrieben, dass er den Wagen erstmal nicht abholen kann. Auf sowas hatte ich echt kein Bock. Leider hab ich auch in den Ebay-Bedingungen noch nirgendwo gelesen, dass der Artikel automatisch innerhalb von ein paar Wochen abgeholt werden muss.


    Wüsste als nicht wie ich hier `ne schlechte Bewertung rechtfertigen oder sogar ein Verwarnung durch Ebay erreichen kann, da sich der Typ ja grundsätzlich kauf- und zahlunswillig erklärt hat. Habe mich deshalb jetzt mit Ihm darauf geeinigt, dass er mir die 10,- € Gebühr überweist wenn ich den Wagen verkauft habe und ich Ihn dann nicht schlecht Bewerte. (Falls die Kohle nicht kommt -> schlechte Bewertung). Damit war er auch ziemlich schnell einverstanden, was die Theorie vom "Spassbieter" oder wahrscheinlich einfach nur "Vollidiot mit größeren Augen als Bankkonto" bestätigt.


    Danke auch noch für den Hinweis mit dem Höchstbietenden, aber grundsätzlich ist mir die Gesetzteslage und das Prinzip von Ebay auch klar. ;)


    Aber jetzt mal ernsthaft soll ich (leider ohne Rechtschutz) für 250,- € einen Typen verklagen der anscheined Probleme hat die 250,- € aufzubringen. Ich denke da komme ich im besten Fall auch nicht schneller an mein Geld und wahrscheinlicher dürfte sein, dass ich entweder +/- 0 rausgehe und das Auto dann noch weg ist oder ich zusätzlich noch die Kosten am Ar* habe.


    Die Lust das Auto bei Ebay zu verkaufen ist mir echt vergangen und da das Auto mittlerweile "draußen" steht und es dafür echt zu Schade ist, soll es jetzt möglichst schnell in gute Hände.


    Ich denke die 250,- Kröten für einen Wagen mit über einem Jahr Tüv, ner 1.a Innenausstatung und Original 64.000,- km sind nun wirklich nicht zuviel.


    Bei dem Preis erübrigen sich hier meiner Meinung nach auch die Unterschweligen Vorwürfe ich würde hier probieren möglichst viel Geld rauszuschlagen. Find ich mittlerweile wirklich lächerlich.


    Also wie gesagt bei ernsthaftem Interesse PN und auf weitere Ratschläge kann ich, jedenfalls von meiner Seite aus, verzichten.
    Aber tut euch keinen Zwang an. Jedem seine Meinung und immer schön locker bleiben.


  • du muss nix rechtfertigen, sende ihm eine "Erinnerung wegen eines nicht bezahlten Artikels" das kannst du nach 7 tagen machen. dann angeben geld noch nicht bekommen. wenn er sich meldt und sagt er will den nicht mehr, kannst schlissen im einverhnen, dann bekommst du die kohle und der keine Verwarnung durch Ebay, wenn er sich nicht meldt, dann kannst den Fall schlissen nach 8 tagen und bekommst auch dein geld wieder und er eine Verwarnung durch Ebay, wichtig nach der Verwarnung durch Ebay kann er dir keine Bewertung geben (diese wir durch ebay gelöscht, nur den text kann lesen), du kannst ihn aber bewerten.



    also wo ist das problem? :mmmm:

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

  • Zitat

    Original von Miss Micra

    Zitat

    Original von Papa Rulf
    du muss nix rechtfertigen, sende ihm eine "Erinnerung wegen eines nicht bezahlten Artikels" das kannst du nach 7 tagen machen. dann angeben geld noch nicht bekommen.


    Zum einen das machen und man kann als Verkäufer folgendes machen:
    Antrag auf Gutschrift der Verkaufsprovision
    Gutschrift der Angebotsgebühr für wiedereingestellte Artikel


    genau das was ich meine. :perfekt: :D ;)

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.