Von Firmenleitung angewiesene Überstunden

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 5.615 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sumpfbulle.

  • Daten:
    -Firma mit ca. 200 Angetellten in 6 Filialen
    -in meiner Abteilung ca. 45 Kollegen
    -kein Betriebsrat o.ä.



    Ich arbeite als Baumaschinenmonteur mit einer 40-Stunden-Woche. Meine anderen Kollegen natürlich auch.


    Berufsbedingt machen wir auch schon genug Überstunden(Arbeit ist erst fertig, wenn der Bagger auf der Baustelle wieder läuft!).


    In den letzten Jahren wurde etliche Kollegen schon entlassen, wegen schlechter Auftragslage, weil wir ja auch direkt abhängig sind von Baugewerbe.


    In letzter Zeit sind auch einige Kollegen selbst gegangen.
    Da es nun auf´m Bau wieder besser wird, haben wir auch wieder genug Arbeit, welche aber zu viel wird für die wenigen Leute die übrig sind!


    Durch sehr gute Auftragslage haben wir seit Monaten sehr viel Arbeit.
    Macht dann im Durchschnitt ca. 43-47 Stunden/Woche.


    Ich hab mit diesen Überstunden auch kein Grösses Problem. Ich kann ja schliesslich nicht einfach mein Werkzeug fallen lassen, wenn Feierabend ist, wenn ich auf ner Baustelle nen Bagger repariere.



    Aber seit vorletzter Woche wurde(auf unbestimmte Zeit) angewiesen, dass jeden 2. Samstag zu Arbeiten ist. D.h. nochmal zusätzlich ca. 10-12 Überstunden die auch noch angewiesen sind.


    Nun meine Frage: Können einfach Überstunden(zusätzlich zu den schon geleisteten) angewiesen werde?

  • also ich möchte niemanden in diesem Forum brüskieren aber ich würde diese Frage mal im Forum www.recht.de stellen.
    Ich denke eine sehr gute Rechtsplattform - vielleicht findest Du auch schon gleich eine Antwort beim Durchsuchen.
    Viel Glück

  • De Facto ist der Samstag ein ganz gewöhnlicher Werktag.....und somit ein regulärer Arbeitstag.


    Die "Arbeitsfreiheit" des Samstages ist in keinem Gesetz festgelegt, lediglich die Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei.


    Nun gilt es zu prüfen, ob dein Arbeitgeber einer Arbeitgeberorganisation angeschlossen ist. Ist er das nicht, dann hast du mit deinen Überstunden ein Problem, weil nämlich dann auch höchstwahrscheinlich die wöchentliche Arbeitszeit nicht geregelt ist.


    Steht bei dir im Arbeitsvertrag etwas von einer 40-Stunden-Woche, so kann dein Arbeitgeber da nicht ganz viel machen....und die Überstunden wären quasi "illegal".


    Generell gilt aber immer noch die Regelung, dass die arbeitstägliche (also auch am Samstag) Arbeitszeit in einer Periode von 27 Wochen im Durchschnitt nicht über 8,0 Stunden liegen darf......immer schön ohne Pausen rechnen, denn die gehören nicht zur Arbeitszeit (es sei denn, du bist im Bergbau beschäftigt).


    Sollte dein Arbeitgeber die Arbeitszeit verlängern wollen (über 8 Stunden hinaus, bis zu 10 Stunden) so muss er halt einen Ausgleich schaffen (Stichwort Arbeitszeitkonto)......


    Um deinen Fall jetzt abschließend zu beurteilen sind also noch einige wichtige Punkte zu klären......

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden


  • Arbeitszeitkonto haben wir.
    Wochenarbeitszeit wurde vor 4 Jahren schon von 36 auf 40 erhöht, ohne Lohnausgleich! Das Ganze um die Firma von Lohnkosten zu entlasten um Arbeitsplätze zu sichern.


    Auf einen 8-Stunden-Arbeitstag komme ich im Durchschnitt nicht.
    Mit den "normalen" Überstunden habe ich kein Problem, weil die sich nicht wirklich vermeiden lassen.
    Aber der Samstag wird mir zuviel, auf Dauer!



    Ich hab mir vor knapp über ein Jahr ein gebrauchtes Haus gekauft und daran ist sehr viel zu tun.
    Da ich unter der Woche nicht viel schaffe möchte ich wenigstens das Wochenende nutzen.



    Wir bekommen zwar die Überstunden mit 40% Zuschlag bezahlt, aber ich brauch nicht das Geld, sondern die Freizeit.
    Aber das will unsere Geschäftsführung nicht so richtig, die wollen die Stunden immer nur bezahlen!

  • Wie hoch ist denn deine tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt der letzten Wochen gewesen?


    Gegen die Samstagsarbeit wirst du dich nicht wehren können, da der Samstag ein ganz popeliger Werktag ist.


    Gehört euer Betrieb einem Arbeitgeberverband an?


    Gibt es einen bindenden Manteltarifvertrag / Tarifvertrag?


    Was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitszeit?

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Wie hoch ist denn deine tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt der letzten Wochen gewesen?


    In den letzten Monaten 4-5 Überstunden/Woche+meistens 1 Samstag im Monat.



    Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Gehört euer Betrieb einem Arbeitgeberverband an?


    Nein.



    Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Gibt es einen bindenden Manteltarifvertrag / Tarifvertrag?


    Nein.



    Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitszeit?


    Hab keine Arbeitsvertrag. Wurde mit 36 Stundenwoche eingestellt ide nach 3 Jahren auf 40 erhöht wurde.

  • Wenn du doch eingestellt bist, dann hast du auch einen Arbeitsvertrag......wenn auch nur einen mündlichen, was die Sachlage eben nicht vereinfacht...


    Da ihr keinem Arbeitgeberverband und auch keiner Tarifgemeinschaft angehört, kann (bedauerlicherweise) der Arbeitgeber fast schalten und walten wie er will, weil die Beweislast bei dir liegt und du fast keine Möglichkeit der Beweisführung hast. So kann der Arbeitgeber beispielsweise behaupten, er hätte dich mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 48 Stunden eingestellt......dann sieht es dumm aus für dich....


    Wenn er dann weiterhin behauptet, Tarifurlaub gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz und du mehr als 24 Tage erhälst, dann nimmt er dir damit sogar den Wind aus den Segeln, wenn du versuchen solltest über deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit etwas machen zu wollen....(§ 3 Dauer des Urlaubs


    (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.


    (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.)


    Also ehrlich gesagt sehe ich da für dein Anliegen schwarz......rein rechtlich gesehen bis du in einer ganz dunklen Grauzone......


    An deiner Stelle würde ich mich mal nach einem anderen Arbeitgeber umsehen, wenn dein jetziger wirklich eine derartige Verfahrensweise an den Tag legt, die du hier schilderst......

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Wenn du doch eingestellt bist, dann hast du auch einen Arbeitsvertrag......wenn auch nur einen mündlichen, was die Sachlage eben nicht vereinfacht...


    Da ihr keinem Arbeitgeberverband und auch keiner Tarifgemeinschaft angehört, kann (bedauerlicherweise) der Arbeitgeber fast schalten und walten wie er will, weil die Beweislast bei dir liegt und du fast keine Möglichkeit der Beweisführung hast. So kann der Arbeitgeber beispielsweise behaupten, er hätte dich mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 48 Stunden eingestellt......dann sieht es dumm aus für dich....


    dem steht diese Aussage entgegen, daher kann er nicht walten wie er denn will der AG

    Zitat

    Arbeitszeitkonto haben wir.
    Wochenarbeitszeit wurde vor 4 Jahren schon von 36 auf 40 erhöht, ohne Lohnausgleich! Das Ganze um die Firma von Lohnkosten zu entlasten um Arbeitsplätze zu sichern.


    Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Wenn er dann weiterhin behauptet, Tarifurlaub gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz und du mehr als 24 Tage erhälst, dann nimmt er dir damit sogar den Wind aus den Segeln, wenn du versuchen solltest über deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit etwas machen zu wollen....(§ 3 Dauer des Urlaubs


    (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.


    (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.)


    das geht so easy gar nicht wenn der AG immer 30 Tage gewährt hat und für Urlaub immer 5 Tage eingesetzt wurden. Denn dann habe ich ein Gewohnheitsrecht was immer gewinnen würde.


    Auch da habe ich die Beweispflicht aber da langen mir Abrechnungen und Steuererklärung wo es raus ersichtlich wird.


    Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Also ehrlich gesagt sehe ich da für dein Anliegen schwarz......rein rechtlich gesehen bis du in einer ganz dunklen Grauzone......


    An deiner Stelle würde ich mich mal nach einem anderen Arbeitgeber umsehen, wenn dein jetziger wirklich eine derartige Verfahrensweise an den Tag legt, die du hier schilderst......


    Hmm rechtlich hat er Chancen, denn der AG müsste einen Änderungsvertrag unterzeichnen lassen um die 48 Stunden an 6 Tagen einzuführen, unterzeichnen die AN nicht hat der AG schlechte Karten.

  • [solimodus]


    Bei Gewerkschaft anmelden
    Betriebsrat gründen
    Auf schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen
    Prüfen, ob Arbeitgeberleistungen abgeführt werden


    [/solimodus]



    [realmodus]


    Froh über einen Arbeitsplatz sein


    [/realmodus]


    @ Alain: CCD hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag... sollte er tatsächlich einen mündlichen Änderungsvertrag machen?

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Um es noch einmal ganz deutlich zu schreiben:


    Bei einem (mündlichen) Arbeitsvertrag gibt es keine "Gewohnheitsrechte" weil diese sich nicht "beweisen" lassen.


    Bezüglich dem "Beweisversuch" mit der Steuererklärung wird die Zahlung defakto als Sonderzahlung (quasi als Anerkennung für die erbrachte Leistung) gewertet......und schon ist der AG wieder fein raus.


    Der AG hat niemals 30 Tage Urlaub gewährt.....immer nur 24 Tage Urlaub.....dazu kamen 6 Tage Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit......wieder mit den netten "Bonuszahlungen"....


    Man kann sich bei einem ausschließlich mündlich geschlossenem Vertrag auch nicht auf irgendwelche, nicht beweisbaren Änderungen berufen......


    Aus diesem Grunde wäre die Schriftform sinnig.....da kann ich dann auf Änderugskündigung, Urlaub und Mehrarbeitsausgleich bestehen und dies auch rechtlich beweisen und fordern.....bei mündlichen Verträgen hat man eben schlechte Karten......

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
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    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Hi Sumpfbulle,


    in mir bekanntem Fall war es so das der Urlaub auch auf 24 runter gesetzt werden und die Samstage Arbeitstage werden. Es kam zum Arbeitsrechtsstreit mit dem AG.


    Da wir lanzeitige Gewährung von 30 Arbeitstagen aus den Gehaltsabrechnungen und der Steuer zu beweisen waren. Nicht 24 + 6 Tage Freizeitausgleich sondern 30 Tage Urlaub waren gelistet. Dieser blieb auch bestehen da länger als 3 Jahre gewährt problemlos.


    Der Samstag wurde zum Arbeitstag, aber 48 Stunden wurden nicht gewährt, da nachweisbar 40 Stunden vereinbart wurden. Es gab den Aushang und die Aktennotizen in den Personalakten dazu.
    Evtl. gibt es ja Kopien vom Aushang oder der Ankündigung das 40 Stunden gearbeitet werden müssen auch in diesem Fall.


    Aber es liegt dran wie schlau der AG es angeht. Mit geschickten Formulierungen habe ich als AG immer das bessere Ende. ;)

  • Zitat

    Original von Alain
    ...
    Aber es liegt dran wie schlau der AG es angeht. Mit geschickten Formulierungen habe ich als AG immer das bessere Ende. ;)


    Ich sehe das ziemlich ähnlich.......nur das der AG nicht immer das bessere Ende hat......aber (leider) immer öfter.


    Wenn allerdings der AN es auch schlau angeht, dann kann er schon das eine oder ander Ziel erreichen......und damit ist ja oft schon beiden Seiten gedient.


    Trotzdem würde ich versuchen (als AN) einen schriftlichen Vertrag zu erhalten....man muss dem AG das nur schmackhaft machen......


    Und schon ist man dann aus diesem "rechtsfreien" Raum heraus.

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    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden