Manche(r) hat es schon erlebt:
Da kommt man aus dem Urlaub nach Hause und schaut seine Post durch, die der blumenversorgende Nachbar auf dem Tisch gestapelt hat und findet zwei Briefe der Stadtverwaltung vor (vereinfacht):
1. Sie haben falsch geparkt, wenn Sie die 10,- € Verwarnungsgeld innerhalb 1 Woche überweisen, ersparen Sie sich ein Bußgeldverfahren. Zahlschein beigefügt.
2. Sie haben nicht fristgerecht gezahlt und somit die Verwarnung nicht akzeptiert, daher ergeht Bußgeldbescheid: 10,- € Geldbuße + 23,50 € Verwaltungsgebühr macht 33,50 €.
Ärgerlich, aber bislang in der Regel kein Problem, ein Brief an die Stadtverwaltung:
War im Urlaub, hätte die Verwarnung akzeptiert, konnte aber nicht fristgerecht überweisen, Kopie der Reiseunterlagen anbei...
... und das Verfahren wurde in den vorigen Stand wiedereingesetzt, ohne dass man die Verwaltungsgebühren zahlen musste: § 52 OWiG
Manche erinnern sich, Hoppla, das hatten wir doch schon mal in anderem Zusammenhang als Nebenschauplatz, aber was jetzt kommt, ist neu und scheint System zu haben, denn ich habe jetzt bereits zum zweiten Mal gehört, dass Stadtverwaltungen "überraschend" anders damit umgehen:
Das Schreiben des Bürgers, das sich an den Ermessensspielraum einer bürgerfreundlichen Verwaltung richtet, wird überhaupt nicht mehr bürgerfreundlich behandelt und die Stadtverwaltung macht sich Absatz 2 des o a verlinkten Gesetzestext zu nutze:
Sie entscheidet einfach nicht im Sinne des Bürgers, wertet dessen Schreiben als Antrag auf gerichtliche Entscheidung in dieser Sache und leitet den Vorgang an das Amtsgericht weiter, ohne dem Antragsteller hierüber eine Mitteilung zu machen.
Folge:
Ein Richter entscheidet nach Aktenlage bezüglich der Verwaltungskosten und stellt hierbei fest, dass diese ja tatsächlich entstanden sind und auch in ihrer Höhe angemessen sind und man hat den Salat.
In beiden mir bekannten Fällen begründete das Gericht seine für den Bürger nachteilige Entscheidung damit, dass das vorausgegangene Verwarnungsverfahren kein bindendes Verfahren sei und die Stadtverwaltung lediglich ein Ermessen ausgeübt hätte, auf dies kein Rechtsanspruch besteht, sie hätte auch sofort einen Bußgeldbescheid ohne vorheriges Angebot einer Verwarnung erlassen dürfen.
Dass ich dies anders sehe, ist unerheblich, meiner Meinung nach bindet sich die Verwaltung durch ein vorgeschaltetes Verwarnungsverfahren und muss dem Bürger auch die Chance einräumen, darauf auch tatsächlich eingehen zu können.
Ich habe bei dem mit mir befreundeten Hauptamtsleiter meiner Stadt angefragt, Antwort: "Wir machen es nicht, aber ich weiß, dass es in der Nachbarstadt so gehandhabt wird."
Es scheint eine neue Tendenz zu geben, die Löcher im Stadtsäckel zu stopfen, außerdem bekommt so ein Sachbearbeiter auch seine Akten vom Schreibtisch. Das Schlimme ist, dass man darüber eigentlich noch nicht einmal böse sein darf, schließlich bereichert sich die Stadtverwaltung nicht sondern deckt nur tatsächliche Auslagen.
Also Vorsicht! Besser man geht zukünftig mit seinen zwei Briefen und den Reiseunterlagen zum Sachbearbeiter der Stadt und klärt das im Gespräch ab, bevor man auch noch die Gerichtskosten am Bein hat.