Mal ne Frage zum Copyright von Internetseiten...

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Tachjen :D



    ich hab da mal ne frage... da ich derzeitig viel an Infos aus dem netz suche fiehl mir auf verschiedenen Seiten auf das unten stand "Copyright by XY" und danach kam eine Jahresangabe.



    wenn da nun steht "Cpyright by XY 1999-2005" heißt das dann das die kein Copyright mehr haben??? kann ich da was von der seite kopieren und auf anderen HPs einfügen??? oder wurde die seite einfach nur nich tmehr aktualisiert??? oder wie oder was oder wer ?(



    Grund für mein Fragen is tnämlich folgender: ich will ne Infoseite erstellen und brauch dafür natürlich och Info. nun will ich natürlich wissen ob ich die seitenbetreiber vorher anschreiben muss "du onkel, darf ich was von euch kopieren?" oder ob ich mir das einfach mopsen darf weil die seite eh kein copyright mehr hat.



    versteht ihr was ich wil??? :D :boardweibchen:

  • In Deutschland haben wir das Urheberrecht. Der Autor eines Werkes hat automatisch Urheberrecht an seinem Werk, auch ohne Hinweis. Das Urheberrecht besteht normalerweise 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

  • mir gehts ja vorwiegend um die Bilder.


    also muss ich bezüglich bilder die Seitenbetreiber fragen ob ich das bild och nutzen darf oder???





    Texte kann ich selbst verfassen, man kann es ja überall nachlesen und dann selbst was schreiben - da dürfte mir ja niemand ans bein pissen können :D




    EDIT


    was würde ich den unter meine seite setzen? Copyright by oder Urheberrecht bei???


    da ich auch Fotos von Privatleuten erhalten werde welche ja nicht x-mal kopiert und als "das eigene werk" verkauft werden sollen kann ich da aber doch nen copyright druffnageln oder? so wie manche das bei bildern in Ebay machen.



    denkt dran, ich kenn mich damit net aus, also gut sachlich abe rnicht zu fachlich erklären :D

    [align=center]shift_the way you move

    Einmal editiert, zuletzt von Sugar-Maisy ()

  • Die Angaben von wegen Copyright haben soviel rechtliche Ausagekraft wie bei ebay zu sagen ich übernehme keine Gewährleistung.


    Nämlich keine.


    Wie Fincki schon sagt das recht an der eigenen Sache (text Bild) besteht bis zu 70 Jahre über den TOd des Erstellers hinaus.
    es bedarf keiner Kennzeichnung. Das hat sich im Internet eingeschlichen da man das copyright meist auf FIlmen etc findet... dies steht da aber auch nur drauf damit man weis wer die Rechte hat und wen man nach Lizenzen fragen muss.


    Ergo du musst IMMER vorher fragen auser se liegt explizit eine Lizenzvereinbarung vor. ( Ein einfacher Hinweis Bilder for Free einfach Kopieren reicht NICHT aus)

  • Zum Thema Copyright - Klick

    Tell a person there are 300 billion stars in the universe
    and they'll believe you.
    Tell them a bench has wet paint on it and
    they'll have to touch it to be sure.

  • Zitat

    Original von Sugar-Maisy
    Grund für mein Fragen is tnämlich folgender: ich will ne Infoseite erstellen...


    Um welche Infos soll es auf deiner Internetseite gehen?

  • Zitat

    Original von QX56

    Zitat

    Original von Sugar-Maisy
    Grund für mein Fragen is tnämlich folgender: ich will ne Infoseite erstellen...


    Um welche Infos soll es auf deiner Internetseite gehen?



    um die verschiedenen Pferderassen Ungarns ;)

  • Zitat

    Original von moxon
    dann mach lieber selber fotos ;) oder seh dich in einer der vielen communitys um wo es Fotos gibt die unter GNU lizensiert sind ;)



    selber fotos mach ich sofort, wenn du mir die reise nach ungarn finanzierst :D


    die rassen gibt es sehr selten bei uns in DE und von denen die ich kenne (und meiner selbst :] ) die einen Ungarn haben bekomm ich auch bilder ;)

  • der copyrightvermerk stammt aus dem amerikanischen / englischen raum.


    Zitat

    Der Copyright-Vermerk (Symbol „©“, behelfsweise auch „(C)“, meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis sowie ein Rechtevorbehalt wie Alle Rechte vorbehalten stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war (wie im Falle des Filmes Die Nacht der lebenden Toten von 1968). Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.


    Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel