Besonders im Autozubehörhandel ist es weit verbreitet, dass man seinen Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung dem Verkäufer von Ersatzteilen oder Zubehör überreicht, damit dieser anhand der darin enthaltenen Daten auch das "richtige" Teil (so nenne ich jetzt Ersatzteil oder Zubehör) heraussucht. Alternativ nimmt man das Teil mit, welches man austauschen möchte und legt es dem Verkäufer vor.
I.d.R. schaut der Verkäufer in seinen Computer, tippt die Daten ein oder nimmt das Muster mit, geht ins Lager, schiebt das Teil über den Tresen, der Kunde bezahlt und geht heim, um es einzubauen.
Zu Hause dann die Überraschung: Passt nicht! Gut, ärgerlich aber kein Problem, kann passieren, falsches Teil herausgesucht bekommen, niemand würde deshalb Wind machen, Umtausch kein Problem.
Es kann aber auch anders kommen:
Teil passt wunderbar, ist dennoch falsches Teil, wird beim Einbauen nicht bemerkt und in der Folge passiert ein schlimmer Schaden.
Beispiel:
Kunde verlangt im Fachhandel eine wie das Original passende Starterbatterie (einbaufertig befüllt) für seinen Pkw. Verkäufer guckt anhand des Fahrzeugscheins in seinem Computer nach oder schaut sich das auszutauschende Original an, holt eine Batterie aus dem Lager und überreicht sie dem Kunden. Kunde guckt: "Jepp, sieht aus wie meine" und vertraut, schon die richtige bekommen zu haben, wozu geht man denn zum Fachhandel und bezahlt dafür gerne etwas mehr.
Beim Selbsteinbau nun die Überraschung der etwas anderen Art: Beim Anklemmen funkt es mal kurz, danach ist die Elektronik des Fahrzeugs hinüber, Schaden 2000,- € (auch das natürlich fiktiv).
Grund: Verpolung!
Kunde schaut sich das Dilemma an und wundert sich: "Ich habe die Batterie doch richtig herum eingesetzt, anders herum hätten doch die Kabel gar nicht gepasst, weil sie viel zu kurz wären." ... und nun sieht er die kleinen Einstanzungen in den Polen +/- ...und nun kommt es ihm auch, warum der eine Pol so schwer zu befestigen war, während der andere ganz locker aufsitzt.
...Tja, da hat wohl der Verkäufer die falsche Batterie über den Tresen geschoben...
Dies ist nur ein Beispiel, es kann genau so gut um falsche Zündkerzen gehen, die zur Glühzündung geführt haben oder um sonstwas...
Ich kenne im Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht die sogenannte Garantenpflicht oder auch die Ingerenz. Dies sind Rechtspflichten zum Schutz von Rechtsgütern oder zum Schutz vor Gefahren.
Im BGB kenne ich Bestimmungen Versicherungen, Banken und Erziehungsberechtigte (u.a.) betreffend, die vor "Fehlberatungen" schützen und die Haftung für Folgen daraus.
Hier geht es um etwas Ähnliches und dennoch Anderes.
Muss der Verkäufer für solche Schäden gerade stehen, die durch seine "Fehlberatung" erfolgt sind? Wie weit geht die Eigenverantwortung des Käufers?
Eine Bitte:
Hier geht es mir um Recht und Gesetz und nicht um Technik! Beiträge die sich damit beschäftigen, wie man eine Batterie richtig einbaut, damit sowas nicht passieren kann, sind bestimmt ganz nützlich, aber an anderer Stelle