Baby erdrosselt und doch Freispruch

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 3.058 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rellem.

  • Zitat

    Original von Trecker
    dann sollte es nach Meinung der Experten auch nicht wieder vorkommen, dass sie "vollkommen ausgeschaltet" ist... hoffentlich irren sie sich nicht, aber das ist ein anderes Thema.


    Hier geht es darum, dass die Frau es zur Tatzeit vermutlich war und ich bin persönlich auch skeptisch, wenn es um Zukunftsprognosen geht, dazu habe ich zu viele Fehlprognosen erleben müssen.


    Was ich nicht verstehe ist, wie der "Experte" der Frau konstatieren konnte, just im Moment der Tat unter einer Psychose gelitten zu haben, die nicht wieder auftritt.


    Nach meinem Dafürhalten und meiner diesbezüglich zugegebenermaßen eher spärlichen Erfahrung muß ein Mensch psychisch einigermaßen labil sein, um eine Psychose zu erleiden, die ihn zu einer derartigen Tat befähigt. Und diese Labilität ist nicht mal so eben vorrübergehend, sondern mit sicherheit dauerhaft vorhanden, wenn keine Behandlung erfolgt. Insofern ist für mich nicht nachvollziehbar, woher der "Experte" die Prognose ableitet, das werde wohl nicht wieder auftreten.


    Im vorliegenden Fall kann es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Konsequenz geben, wenn ich es mal salopp ausdrücken darf:


    Knast oder Klapse.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Mon General, melde gehorsamst, dass der Herr Oberst die Feigheit vor dem Feind bevorzugt und dies nicht der für Stabsoffiziere würdige Weg ist. Ich bot ihm die Waffenwahl an, er wählte den Wattebausch.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Trecker

    Zitat

    Original von Kubek


    Gruß, Kubek


    Mon General, melde gehorsamst, dass der Herr Oberst die Feigheit vor dem Feind bevorzugt und dies nicht der für Stabsoffiziere würdige Weg ist. Ich bot ihm die Waffenwahl an, er wählte den Wattebausch.


    Stets...
    ...das Witzige an der Juristerei - gerade im Strafrecht - ist, dass man lediglich seinen Stadtpunkt mit den für sich richtigen Argumenten vertreten kann. Mehr nicht. Denn einen Juristen, besser: Rechtskundigen, mit anderem Blick für die Problematik wird man kaum überzeugen können.
    Ferner werfe ich mal den Spruch, "Wo ein Sachverhalt und 5 Juristen, da immernoch ein Sachverhalt, aber 5 verschiedene Meinungen".


    Ich möchte auch nicht abwertend oder gar klugscheißerisch klingen, aber: um eine breitgefächerte Diskussion anfangen zu können bedarf es leider fundierter Strafrechtskenntnise und Nähe zu derlei gelagerten Fällen. Alles andere wäre - sagen wir mal - Populismus (wobei ich die Emotionen, die stets mitspielen, selbstverständlich verstehe). Und eben hier bietet das Nisbo keinen Platz - was ich auch gut finde, denn nicht jeder, der hier mitschreibt, muss Ahnung von dem Kram haben... wir sind immernoch ein Automobilforum.
    ...und kurz zu meiner Meinung: ich bin für die ALIC in all ihren Auswüchsen, auch wenn genug Argumente gegen jenes Rechtsinstitut vorliegen. :O


    Gruß, Kubek

  • ...gute Antwort, mein Freund, aber immer noch allgemein und nicht auf das Thema eingehend, wobei ich das verstehe und eingestehe, dass es besser sein könnte, sich nicht darin festzubeißen.


    Ich habe Verständnis dafür, man will ja nicht in den Fokus populistischer Beiträge geraten ;)


    Du hast in einer bemerkenswerten Art und Weise Stellung bezogen, dafür ziehe ich meinen Hut.

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  • Hi @ll
    Es geht nicht um den aktuellen Fall, sonder um einen etwas älteren.
    Die Frau ist bereits verurteilt, das Verfahren wurde neu aufgenommen weil es Zweifel an ihrer Schuldfähigkeit gegen soll......
    http://tinyurl.com/4ougj3
    Gruss
    Rene

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726