Trotz meiner bekanntermaßen ab und an vorkommender Ausflüge jenseits der 3,0 %o Habe ich in 6 Jahren Führerschein noch nie ein Fahrzeug mit auch nur einem Bier Intus bewegt. Irgendwie war ich immer in der Lage es stehen zu lassen auch wenn das mal 14 km Fußmarsch bedeutete. Irgendwie scheinen viele jegliche selbstbeherschung zu verlieren bei den wirklich wichtigen Entscheidungen. Was natürlich keinerlei Vorwurf sein soll, sondern nur ein Hinweis, das du vllt. nicht ein Problem mit dem Konsum aber vielmehr mit dem Verhalten unter Alkohol hast. Daher sind die Tipps von Trecker sicher nicht verkehrt.
EU-Führerschein in Polen noch möglich???
- MD-Tuner
- Geschlossen
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Also Unzurechnungsfähigkeit ist ab 2,6 Promille....
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Zitat
Original von Trecker
Ich weiß nicht, wer dir etwas (was auch immer) von "Unzurechnungsfähigkeit" erzählt hat, das kann nur eine Stammtischrunde gewesen sein, ich würde allerdings nicht mehr auf diese Personen hören.
Das wird dieselbe Person gewesen sein, die ihm den Schlüssel zuwarf.
Zitat
Lieber MD-Tuner, ich werde jetzt aufhören, dir ernstgemeinte und wirklich brauchbare Vorschläge zu geben, wie du vernünftig mit deiner Situation umgehen kannst und verbuche dich als beratungsresistent. Bitte habe Verständnis dafür.Ja, es gibt Punkte, an denen selbst der geduldigste Mensch aufgibt.
ZitatOriginal von MD-TunerAlso Unzurechnungsfähigkeit ist ab 2,6 Promille....
Hör doch mal auf den Onkel von der Polizei! Der wird es wissen.
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Zitat
Original von MD-Tuner
Also Unzurechnungsfähigkeit ist ab 2,6 Promille....
Es gibt keine festen Grenzen, ab wann man als unzurechnungfähig gilt, und dann es gibt auch noch diesen schönen Auffangparagraphen: http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html -
Wieviel o/oo hattest Du?
Wie lange ist die Sperrfrist? -
Zitat
Original von MD-Tuner
Also Unzurechnungsfähigkeit ist ab 2,6 Promille.......ich hätte auf meine Frau hören sollen, ich lerne es aber nicht ...
...ok, letzter Versuch:
Ist das eine Frage oder eine Feststellung? Könnte es auch die Meinung deines Rechtsanwaltes sein, der Geld verdienen will?
Aus Wikipedia zur Schuldunfähigkeit:
ZitatGrundsätzlich wird bei erwachsenen Tätern die Schuldfähigkeit vermutet. Anhaltspunkte für die Schuldunfähigkeit lassen sich oft nur mit medizinischen bzw. psychiatrischen Gutachten bestimmen. So ist z.B. die Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Tatzeitpunkt ein wichtiger Anhaltspunkt für das vorliegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung. Als nicht zwingende Faustformel wird angenommen, dass ab 3,0‰ BAK eine Schuldunfähigkeit angenommen werden kann. Bei Tötungsdelikten beträgt sie wegen der höheren Hemmschwelle 3,3‰. Ab 2,0‰ ist eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen (bei Tötungsdelikten 2,2‰).
Falls dein RA was anderes sagt (2,6 Atü), könnte er berücksichtigt haben, dass es bei dir andere Gründe einer Schuldunfähigkeit geben könnte, die diesen Faustformelwert sinken lässt, z.B. eine Krankheit oder verminderte Intelligenz. Das hat allerdings nur Auswirkungen auf den Umstand, ob du wegen der Ursprungstat oder wegen eines vorsätzlichen Vollrausches bestraft wirst. Das hab ich dir schon mal geschrieben und Fincki auch.
..und jetzt nochmal, ganz langsam:
Das alles hilft dir nichts und wirklich auch auch gar nichts weiter, wenn es um die Wiedererlangung deines Führerscheines und die MPU geht!!! (Jawoll, drei Ausrufezeichen, manchmal muss man es deutlich sagen!). Dies hilft dir allenfalls im Strafverfahren, wenn es um die Strafzumessung geht, zu Deutsch, wie hoch deine zu erwartende Geldstrafe wird (in den Knast wirst du nicht kommen, es sei denn, das war nicht das erste mal.)
Achtung, scharf nachdenken:
1. Strafverfahren: Das ist die Strafe für das begangene Unrecht.
2. Verwaltungsverfahren: Das ist die Konsequenz, die man daraus zieht, damit das nie mehr wieder vorkommt.-> MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Zu 1. versucht dir gerade wer auch immer zu helfen, wenn ich mich diesem wer auch immer anvertraut hätte, würde ich ihm den Vertrag kündigen und darauf warten, dass dieser wer auch immer mögliche Kosten einklagt. Der hätte seinen spaß mit mir.
Zu 2. Hier helfen dir die Institutionen weiter, die ich dir bereits wiederholt benannt habe.
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Ich sag mal kurz:
Ich schaff das schon, wenn dan auch alleine....!!!!!!!!!!!!!!!!! -
Zitat
Original von MD-Tuner
Ich sag mal kurz:
Ich schaff das schon, wenn dan auch alleine....!!!!!!!!!!!!!!!!!Ich frag denn nochmal:
Wieviel o/oo hattest Du???
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Also mir wurde was von 2,8 Promille erzählt......
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Meine Herren....
Wie du da rauskommen willst wird wohl dein Gehemeinis bleiben und ich sehe da überhaupt keine Chancen für Dich.
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Zitat
Original von MD-Tuner
Also mir wurde was von 2,8 Promille erzählt......Ei!
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Mir wurde auch erzählt das ich kaum laufen konnte, aber zum Auto hab ich es wohl geschafft und fahren muss ich ja wohl ziemlich gut hin bekommen haben...
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Zitat
Original von MD-Tuner
Mir wurde auch erzählt das ich kaum laufen konnte, aber zum Auto hab ich es wohl geschafft und fahren muss ich ja wohl ziemlich gut hin bekommen haben...Wenn es dir gelungen ist, trotz 2,8 Atü noch gut gefahren zu sein und eine gewisse Strecke unfallfrei zurückzulegen, ist das dann wohl gut oder eher schlecht für die MPU?
...denk mal drüber nach
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Herr Kollege, Herr Kollege ich weiß was.
Antwort B ist die Richtige....
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Zitat
Original von Trecker
ZitatOriginal von MD-Tuner
Mir wurde auch erzählt das ich kaum laufen konnte, aber zum Auto hab ich es wohl geschafft und fahren muss ich ja wohl ziemlich gut hin bekommen haben...Wenn es dir gelungen ist, trotz 2,8 Atü noch gut gefahren zu sein und eine gewisse Strecke unfallfrei zurückzulegen, ist das dann wohl gut oder eher schlecht für die MPU?
...denk mal drüber nach
Es wurde ihm erzählt.. ja toll, wie wahrheitsgemäß soll denn diese Aussage sein?
Das haben Leute erzählt die selber 2 Atü getankt haben?!
Sehr objektiv.
Es wird ja kaum nachzuweisen zu sein wie er wirklich gefahren ist.
Außer natürlich er wurde direkt von der Streckenkontrolle gesichtet.
Aber der Fredersteller hat ja auch nicht bisher berichtet was wirklich passiert ist.
< Nur als Info! Ich möchte den Fredersteller nicht in Schutz nehmen! >
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Was wollt Ihr denn noch wissen??
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Gabs schon Post?
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Zitat
Original von B11-Gott
Gabs schon Post?Nur das der Lappen vorläufig eingezogen ist....
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Zitat
Original von MD-Tuner
ZitatOriginal von MD-Tuner
Nur das der Lappen vorrübergehend oder so eingezogen ist....
Vorübergehend oder so???
Was soll das heißen???
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Vorübergehend oder so???
Was soll das heißen???[/quote]
Das weiß ich leider auch nicht...Spekulationen sagen das ich meinen allerliebsten Lappen in 1-5 Jahren wieder bekommen könnte....