Einbauort Digitales Kontrollgerät

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 14.494 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von todde.

  • auch wenn ich zu dem thema nicht wirklich was beitragen kann, falls ihr etwas zur tachokalibrierung rauskriegt, bitte melden.


    lt meinem händler ist seitens nissan nichts vorgesehen, bzw nicht möglich.
    aus einer anderen quelle, weiß ich das es ein steuergerät gibt, das eine anpassung zulässt, soll aber ~250€+arbeitsaufwand ausmachen...


    mein tacho zeigt momentan ~7% zuwenig an. fahr zwar nach navi müssts aber fürs typisieren anpassen.

    "24 beers in a case, 24 hours in a day, coincidence , i think not!"

  • hi,
    ich werde die Tage mal zu VDO fahren, um mir das Auslesegerät und die Software für den Tachografen zu holen. Da werde ich mal nachfragen, was in Sachen Tacho geht.


    Gruß Thorsten

  • Besser Spät als nie:
    VDO in Mülheim/Ruhr sagt, Tachojustierung geht nicht...


    Gruß Thorsten

  • Der Tacho kriegt ja sein Signal auch über CAN, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Daher wäre es das Einfachste, den Digiko mit an den CAN-Bus zu hängen (geht serienmäßig), da er das Geschwindigkeitssignal darüber ausgeben kann. Dann müßte man nur noch dem Tacho beibringen, die andere Quelle zu nutzen.
    Es wäre schön, wenn sich mal einer unserer Experten mit echtem Fachhintergrund dazu äussern würde, ob die Tachos angeglichen werden können.


    Gruß Thorsten

  • hi


    Das Theater mit BAG und gewerblichen Güterverkehr nervt mich schon seid Jahren.
    Nun noch der Mist mit dem Digi, ich habe nochmal mein analoges eingebaut, das Ding war gerade mal 1 Jahr alt, die Werkstatt hat mich nicht über die Neuregelung informiert.


    das war der einzige Platz !

  • JO, sieht ma echt Kacke aus.. Aber was muss man nicht alles über sich ergehen lassen....

  • leider, einen anderen Platz gibbes nich, ich gewöhne mich nur sollange daran, bis ein neuer Karren herkommt.


    Unser Digi im Sprinter iss nich ganz so lang, aber immer noch ein Trümmer.


    Na ja, iss nur ein Geschäftsauto, aber wir sind auf das Aufzeichnungsgerät angewiesen.


    Das diese Verordnung für Handwerker ein riesen Blödsinn ist, aber leider selbst eine Europallette auf dem Hänger gewerbliches Gut ist, das wissen die von der BAG auch.


    Ausnahmereglungen gibbes nich, weil 99 % der Handwerker es nicht wissen.


    Kurz um, den Schrank von Tante Erna, von Hamburg bis München im Hänger transportieren, ist kein Problem, nix Aufzeichnung.


    Das Gerüst über 50 km zur Baustelle, Aufzeichnungen müssen geführt werden.


    Da ich gerade mal wieder um 1500 € Bussgeld rumgekommen bin ( 5 km ausserhalb des Bereiches ) und die Herren mal ein Auge zugedrückt haben, ist mir es sche... egal wo das Ding hockt.


    Es gibbt noch nette Polizisten !


    Leider kenne ich mich da ein wenig aus,
    1. es muss im Sichtbereich sein
    2. zugänglich ( beim analogen sowieso )
    3. fest eingebaut


    Ich weiss nicht, ob Nissan was einfällt , da es sich um einen LKW handelt, daher auch kein Aschenbecher vorhanden ist, war dies doch der Beitrag von Nissan zum Raucherfreien Arbeitsplatz ?????


    gruss


    Peeder

  • Btw. in der OffRoad 11/08 auf Seite 42 steht übrigens das man des blöde Digiko auch benutzen muss wenn "der Wagen mehr als 2800kg" zulässiges Gesamtgewicht hat,
    und gewerblich genutzt wird.
    Also auch bei Fahrten ohne Hänger.


    Ich glaub ich schlag mir die AHK besser voll aus dem Kopf


    :suicide:



    1. Ich hab keinen Platz im Sichtfeld
    2. Ich finde keine AHK die mit ner Wechselplatte ausgerüstet werden kann
    3. Ich müsste mir eine Fahrerkarte holen, die gibt es nur mit Kartenführerschein.


    Und der hat einen kleinen Nachteil für mich.
    Jetzt darf ich 7,5t lkw mit Zentralachsanhängern fahren, und zwar bis zur maximalen Anhängelast des Lkw. Also im Fall unserer MAN 7,5t LKW + 10,5t Hänger=18t


    Mit dem schwulem Kartenführerschein ist bei 11,99t schluss.


    Und Ich gebe nicht gern Rechte auf.

    Einmal editiert, zuletzt von SirDigger ()

  • Zitat

    Also auch bei Fahrten ohne Hänger.


    nein, erst über 3,5 to (Solofahrzeug ) , oder z.Z.G. > 3,5 to also mit Hänger.


    In unseren Sprinter > 2,8 to blinkt das ding nun auch schon einige Zeit rum, um mir zu sagen, das ich was unrechtes tue, ich weigere mich einfacht die Software und das ganze tamtam mitzumachen, also wird der nur eingesetzt mit Hänger im 50er Umkreis oder ohne Hänger.


    Ich frage mich sowieso, wie das funktionieren soll, mit Digi und Hänger nach München auf die Baustelle, zurück ohne Hänger, das Ding ist aktiv, und speichert .......
    entweder - unerlaubtes entfernen Fahrerkarte
    oder - 180 Km/h , eindeutig zu schnell ??
    Die Daten müssen regelmässig übermittelt werden, egal, ob kleiner Handwerker oder Spediteur .


    Wie mal einer gesagt hat, wenn dat Ding drin ist, musste es auch benutzen ! < 3,5 To Nein


    Nur weil ich nee Pistole besitze, muss ich doch nicht schiessen ???
    Es besteht zuviel Unsicherheit oder fehlende Infos darüber, den ganzen Sche... Werksverkehr, Güterverkehr .. u.s.w. und wenn sie dich erwischen--unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    In diesen Zusammenhang, wer als Handwerker gelegendlich Gewerbliche Güter transportiert, also sein Werkzeug und Materialien, muss diese bei der BAG melden, und nun der Witz, diese Meldung ist freiwillig, wirste erwischt, ohne, so hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen, die verfolgt wird ( ca 150 € Bussgeld ) Die spinnen doch, die Römer !!!


    muss mal sehen, ich habe den Vorduck noch irgenwo, wer Ihn braucht, oder mehr wissen will, kann mich ja mal kontakten.


    Peeder

  • Hi Peeder,
    wo siehst Du das Problem?
    1. Nach München mit Hänger, Fahrerkarte stecken, Lenkzeiten & Ruhezeiten einhalten, fertig.
    2.Fahrerkarte abmelden, Digiko auf "out of scope" stellen, Werkzeugkasten ins Auto, Rückfahrt unter "Ausnahmeregelung Handwerkerfahrzeug".


    Wichtig: Bei Fahrten mit gesteckter Karte die


    BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN GEMÄSS DER VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 ODER GEMÄSS DEM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ARBEIT DES IM INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR BESCHÄFTIGTEN
    FAHRPERSONALS (AETR) (*)



    mitführen (Nachweis über nicht aufzeichnungspflichtige Tätigkeiten)


    Werkverkehr muß über 3,5to vor dem ersten Transport per Fax angemeldet werden, stimmt. Bis 3,5to nicht erforderlich. Anmeldebescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt.


    @ SirDigger: Hier wird mal wieder mit Begriffen gewürfelt. In der EU-Richtlinie steht, das Digiko ist, wenn vorhanden, zu BETREIBEN. Betreiben heißt, es darf nicht von der Spannungsversorgung getrennt sein. Du kannst für alle Fahrten ausserhalb der Sozialvorschriften das Gerät "out of scope" stellen.
    Sprich Privatfahrt, Ausnahmen der EU-Verordnung etc.
    Zum Betreiben gehört meines Erachtens auch, das Gerät in den vorgeschriebenen Zeitabständen auszulesen und die Daten zu archivieren. Ebenso die Fahrerkarte.
    Benutzen würde ich jetzt mal gleichsetzen mit Bedienen, sprich Karte stecken etc. Letzgültige Sicherheit habe ich diesbezüglich auch nicht; Die Arbeitsschutzbehörden (letzten Endes zuständig für die Einhaltung der Sozialvorschriften, BAG und Polizei kontrollieren nur) bei uns in NRW können auch nicht wirklich genau antworten, obwohl es hier ein tolles Kompetenznetzwerk (www.komnet.nrw.de) gibt...


    Welcher der neuen FS-Klassen entspricht denn der beschriebene Zug? mit Alter FS-Klasse3 bekommst Du zumindest zeitlich begrenzt eine Ausnahme eingetragen (Schlüsselnummer 79 bei Klasse CE)


    Gruß Thorsten


    p.s.Bei mir so eingebaut...

  • Zitat

    Anmeldebescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt.


    genau, ratsam, so BAG eine Kopie der Anmeldung mitführen.


    Zitat

    Benutzen würde ich jetzt mal gleichsetzen mit Bedienen, sprich Karte stecken etc.


    Das Gerät ist z.B. in unserern Sprinter iss Werkseitig drin. Ich habe --
    Keine Karte, keine Software, keine Benutzung, kein auslesen.


    Solang ich mich nicht mit Hänger über meine Grenzen hinausbewege, brauche ich


    Keine Karte, keine Software, keine Benutzung, kein auslesen.


    Peeder

  • Zitat

    Welcher der neuen FS-Klassen entspricht denn der beschriebene Zug? mit Alter FS-Klasse3 bekommst Du zumindest zeitlich begrenzt eine Ausnahme eingetragen (Schlüsselnummer 79 bei Klasse CE)


    Also der beschriebene Zug wäre ein C1E mit 18t GG UND der Hänger ist Schwerer als das Zugfahrzeug.


    Leider bekomme Ich keinen "richtigen" LKW Führerschein Klasse C genehmigt, der ab nächstes Jahr eh unbezahlbar wird.


    Des Problem ist halt mittlerweile das in der Firma Fahrzeuge existieren, die DigitaleKontrollgeräte haben, und ich eigentlich eine Unternehmenskarte bräuchte, die gibts aber auch nur mit schwulem Kartenführerschein.


    Ich hab bald keinen Bock mehr auf den EU/DeutschlandVerwaltungswahnsinn.


    Weswegen ist Klopapier 3-lagig? 1 Orginal und 2 Kopien.....

  • Hi Digger, (ich laß den sir mal weg ;-))
    Die Unternehmenskarte brauchst Du nicht als Fahrer, sondern als Unternehmer. Sie dient nur dazu, einen Speicherbereich des DiGIKo zu sperren. Dieser Bereich kann dann nur noch mit Kontrollkarte oder eben Deiner Unternehmenskarte gelesen werden. Die Firmenkarte hat mit dem Fahren an sich nix zu tun, dafür ist dann die Fahrerkarte vorgesehen (in Ausnahmefällen die Werkstattkarte).


    Die Unternehmenskarte kann man online beantragen (zumindest in NRW)
    dafür brauchst Du keinen Kartenführerschein. Für die Fahrerkarte ist KartenFS Pflicht.


    Gruß Thorsten

  • Ich bin der Halter/Besitzer der Fahrzeuge ;) also brauch Ich eine Unternehmenskarte.


    Im Moment lasss Ich die LKW beim Händler auslesen,
    innerhalb der 90 Tage müssen die eh immer mal hin.


    Ist aber auf Dauer keine Lösung.


    Und in Hessen ist der Kartenführerschein für Erteilung von Fahrerkarte/Unternehmenskarte nötig.


    Aussage Führerscheinstelle
    aka das Reich der Ahnungslosen und Unverschämten.
    Bei der vorletzten Zulassung haben die mir bei einem LKW als Gesamtzuggewicht
    2400kg eingetragen, statt 24.0000kg
    Ich habs beim rausgehen gesehen, wollte das geändert haben...
    5,95€ Änderungsgebühren für etwas was ICH nicht verbockt hat
    :will-u-understand: :wand:


    Das ging bis zum Amtsleiter, aber gezahlt habe Ich nichts. 8)

  • Ich wage mal,
    NEIN zu sagen!


    Ein Unternehmen braucht keinen Führerschein. Wie soll z.B. eine GmbH den machen? Und es sthet nirgenwo, das der Geschäftsführer einen Führerschein haben muß, oder?


    In Hessen ist die TUEH für Unternehmenskarten zuständig.


    Link zu den Infos


    http://www.tuehhessen.de/e539/e549/index_ger.html


    Antrag ausfüllen und bei einem der Servicecenter angeben, dann gibt es auch eine Unternehmenskarte.


    Da ist NRW ja mal fortschrittlich mit der online-Beantragung!


    Und wie machst Du das mit den Fahrerkarten?


    EDIT Werkstattkarte: Dient nur für Arbeiten und Kontrollfahrten für den jeweiligen Servicetechniker der Kontrollgerätewerkstatt... Nicht für die "Autowerkstatt"


    Gruß Thorsten