Seitenblinker entfernen?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.695 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von SePtOn.

  • Hallo Leute,
    hab mal ne Frage:


    Will an meinem Almera die Seitenblinker entfernen und das Loch im Kotflügel zuschweißen.
    Wie siehts da mit dem TÜV aus?


    Habe zwei unterschiedliche Meinungen dazu gehört.
    Der TÜV in Potsdam sagte mir daß nach deutschen Richtlinien keine Seitenblinker nötig sind und diese daher auch entfernt werden könnten.
    Die DEKRA sagte mir daß das Auto nach EG-Richtlinien die Seitenblinker vorgeschrieben sind.
    Nun frage ich mich wie dann ein VW T4-Bus zugelassen werden kann obwohl er ja auch keine Seitenblinker hat??
    Habe auch schon diverse Autos gesehen wo die Seitenblinker entfernt wurden.


    Welche Aussage ist nun richtig??
    Hoffe ihr könnt mir helfen!


    Nisrace

  • ganz einfach..


    wenn deine vorderen Blinker soweit um die ecke gehen, dass sie von der seite aus gesehn werden, brauchst du keine seitenblinker...


    also beim almi eigentlich möglich..



    manche älere wagen haben keinen seitenblinker, weil es diese regelung noch nicht so lange gibt..


    ähnlich, wie die 3.Bremsleuchte, die erst ab Baujahr 96 vorgeschrieben ist..

  • Du kannst deine seitenblinker beim N15 mit 99% sicherheit abbauen ohne befürchtungen zu haben , seiten blinker sind keine vorschrift .


    Nur gehen die blinker vom N15 nicht über die ecke weil ca.40 % vonm blinker ein blindfeld ist nach hintenweg zum Kotflügel. Du kannst die blinker von schräg hinten nicht einsehen ob sie blinken oder nicht.



    Es gibt auch fahrzeuge siehe jetta/Vento etc. die keine seitenblinker haben und der vordere blinker nichtr von der seite einsehbar ist

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Zitat

    Original von SePtOn
    ganz einfach..


    wenn deine vorderen Blinker soweit um die ecke gehen, dass sie von der seite aus gesehn werden, brauchst du keine seitenblinker...
    .....


    genau das ist der springende Punkt; als ich bei Nissan deswegen mal nachgefragt habe, wurde mir das auch gesagt.

  • [OFFTOPIC]
    seit wann ist die 3. Bremsleuchte ab Bj.96 vorgeschrieben???
    [/OFFTOPIC]

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Zitat

    Original von K10-Schrauber-PADDI
    is ab 1998 Pflicht bei Neuwagen


    [OFFTOPIC]
    Das denke ich auch weil mein Ersatzwagen (Tigra..bitte keine Äußerungen dazu)
    Bj.97 ist und er hat auch keine 3. Bremsleuchte
    [/OFFTOPIC]

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Zitat

    Original von Oldgreenhorn
    Es gibt auch fahrzeuge siehe jetta/Vento etc. die keine seitenblinker haben und der vordere blinker nichtr von der seite einsehbar ist


    hab ich ja geschrieben...


    das sind modelle älteren Baujahres, bei denen die Regelung nicht trifft...


    die Regelung, dass seitenblinker pflicht sind, wenn der vordere Blinker nicht über dne kotflügel gehen, ist eine Erfindung der 90'er Jahre..


    Diese Regelugn galt damals nur für Neufahrzeuge.


    Deshalb haben irgendwann die Golf/jettas/polos/kadetts usw auch seitenblinker gehabt, weils ab da dann Vorschrift war...


    Zitat

    Nur gehen die blinker vom N15 nicht über die ecke weil ca.40 % vonm blinker ein blindfeld ist nach hintenweg zum Kotflügel. Du kannst die blinker von schräg hinten nicht einsehen ob sie blinken oder nicht.


    Es geht ja eher im den Querverkehr, und da reicht der Winkel, in dme sie abstrahlen..


    Was interessierts den Querverkehr, ob er dich von hinten rechts blinken sieht? dafür hast du auch hinten blinker ;)



    Zitat

    is ab 1998 Pflicht bei Neuwagen


    Dann war es 96 ne empfehlung an die Autohersteller, auf die die meisten reagiert haben.... ;)