Moin
Mal angenommen eine Person (nenen wir sie Peter) hat eine Wohnung gemietet weil die Eltern weggezogen sind. Jetzt möchte Peter eine Erstausbildung (Lehre) machen. Das Geld was er dort verdienen würde würde allerdings nicht für den Lebenunterhalt reichen und bei seinen Eltern kann er auch nicht wohnen weil die zu weit weg wohnen.
Würde er Wohnungsbeihilfe bekommen?
Wenn ja, würde der Staat die Wohnung vom Peter bezahlen? Diese ist zwar groß (sagen wir 80m²) aber weil sie im Industriegebiet liegt unheimlich billig (sagen wir 350,-€ incl. Wasser und Heizung). Eine kleinere Wohnung (sagen wir 67m²) würde fast 600,- incl. Wasser und Heizung kosten. Die größere Wohnung würde außerdem näher am Ausbildungsplatz liegen.
Würde der Staat (vorrausgesetzt der Peter bekommt Beihilfe) verlangen das er in die kleinere Wohnung zieht obwohl die teurer ist? Oder dürfte er weiterhin in seinen 80m² hausen?
MfG
RKP