Hallo liebe Gemeinde,
wollte nur mal eine rein fiktive Frage stellen:
Paul arbeitet bei seinem Vater in der Werkstatt als Meister, dort kommt Paul an viele Autos, die er dann ausschlachten tut. Die Teile bietet er nun in einem großem deuschlandweitem Forum an. Mittlerweile hat er dort fast über 500 Beiträge nur an Verkaufssachen, wurde dadurch auch als "Gerweblicher Händler" dort "gekennzeichnet".
Nun meine Frage bzw. meine überlegung. Ist es irgendwo im Gesetz festgelegt ab wieviel Artikel man als Gewerblicher Händler zählt?
Und muss Paul dann auch die normale Gewährleistung eine Händlers geben bzw. ausschliessen???