Hallo Leute und frohes neues Jahr euch allen! Gleich zu Beginn des Jahres eine rechtliche Frage:
Person A hat bei Parkhausbetreiber B in dem Parhaus gegenüber seiner Wohnung einen Dauerstellplatz für eine monatl. Gebühr in Höhe von XX € gemietet. Diese monatl. Gebühr wird ausdrücklich laut Vertrag von A's Konto per Bankeinzug bezahlt, womit A selbstverständlich im Vertrag seine Kontodaten angegeben hat und die Bankeinzugsermächtigung bestätigt hat. Der Vertragsabschluss liegt nun mehrere Monate zurück und A nutzt fröhlich das Parkhaus mit allen seinen Vor- und Nachteilen. Allerdings hat B bisher kein einziges Mal die Gebühren abgehoben. A möchte diesen Passus B nicht unbedingt auf die Nase binden, und fühlt sich auch nicht dafür verantwortlich der Buchhaltung von B hinterherzurennen. Wer nicht will, der hat schon!
Nun die Frage: darf B diese Gebühren, sofern es ihm auffällt, dass die Gebühren nicht abgehoben wurden, einfach auf einen Schlag von A's Konto abbuchen?