Wie kann man sich rückwirkend Arbeitslos melden

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 4.355 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Moin


    "Peter" hat seit einen Vierteljahr keine Beschäftigung - da er aber Übergangsgebührnisse vom vorherigen A-Geber bekommt und sich um seine erkranken Eltern kümmern musste, hat er es versäumt zum Arbeitsamt zu gehen.


    Der Arbeitgeber bei dem Peter sich beworben hat verlangt einen lückenlosen Tätigeitsnachweis. Die Pfege der Eltern lässt er nicht gelten - er will ne amtliche Bescheinigung vom A-Amt.


    Dieses will aber keine rückwirkende Bescheinigung ausstellen.
    Gibt es irgendeine Möglicheit ein anderes Dokument zu bekommen?


    MfG


    RKP

  • wenn das so stimmt (Pflege) und der neue AG so pingelig ist (verlangt einen lückenlosen Tätigeitsnachweis) dann würde ich auf den AG verzichten, das kann nicht gut gehen


    Außerdem gehts ihn nichts an, ich kann ja auch 3 Monate nach Arbeit gesucht haben oder 3 Monate Auslandsurlaub gemacht haben


    such mal in Google, für solche Fragen gibts bessere Foren als hier

    • Offizieller Beitrag

    "Peter" hätte sich drei Monate VOR dem Ausscheiden aus der alten Firma suchend melden müssen, soweit ich mich erinnere.
    Nachträglich geht da grad mal gar nix.


    Schade für "Peter".

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  • Zitat

    Original von Dominic
    "Peter" hätte sich drei Monate VOR dem Ausscheiden aus der alten Firma suchend melden müssen, soweit ich mich erinnere.
    Nachträglich geht da grad mal gar nix.


    Schade für "Peter".


    Wieso müssen? Wer meint, auf ALG verzichten zu können muß sich keinesfalls beim Arbeitsamt melden. Ich meine, dass es dafür keine zwingende Pflicht gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Da hast du Recht.


    Ich bin davon ausgegangen, dass Peter, wenn er sich nachträglich arbeitssuchend melden möchte, nicht auf das Arbeitslosengeld verzichten möchte.


    Allerdings ist es von großem Vorteil für die Rentenversicherung, denn dann wissen die gleich was Peter in diesem Zeitraum gemacht hat und müssen nicht zwei oder drei Jahre später nachfragen.

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  • Peter könnte eine Versicherung an Eides statt zur Glaubhaftmachung abgeben. Diese ist übrigens (völlig allgemein) an keine Form gebunden und bedarf keiner Beglaubigung.


    Man liest häufig, dass sie folgendermaßen beginnt:


    Ich,


    <Personalien mit Adresse>


    versichere hiermit im Bewusstsein der Strafbarkeit falscher Angaben an Eides statt, dass...


    Zur Untermauerung könnte P eine Kopie des Festsetzungsbescheids der "Übergangsgebührnisse" (war wohl Zeitsoldat ;) ) beifügen und eine Kopie des Schreibens mit der gleichen EV an die Rentenversicherung.

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