5 Tages Kennzeichen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 996 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

  • Hi, hab im Internet nichts eindeutiges gefunden daher frag ich Euch mal, evtl wisst Ihr ja da bescheid. Habe ja nun jetzt den Maxima mit 5 Tages Kennzeichen geholt und diese wäre noch bis morgen gültig. Wie darf ich diese noch nutzen? Sind die wirklich nur für Überführungen da oder kann ich damit auch noch so fahren?

  • wenn das die mit dem gelben Balken sind, darfst Du sie fahren solange sie gültig sind; sind halt Kurzzeitkennzeichen. Der Zweck der Fahrt ist dabei unerheblich. Das Fz wurde ja auch versichert.
    Wurde mir jedenfalls von der Zulassungsstelle so gesagt.

  • Super danke dir, meine auch das es die Zulassungstante gesagt hat aber wusste es nicht mehr 100% tig. Naja ich fahr dann mal :D Bis später :)

  • http://www.im-auto.de/autokenn…/kurzzeitkennzeichen.html


    Zitat


    Gemäß § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Kurzzeitkennzeichen nur für Überführungsfahrten, Probefahren und Prüfungsfahrten -z.B. durch den TÜV oder die DEKRA- verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Fahrzeug natürlich verkehrssicher sein muss. Für diese Sicherheit zeichnet der Fahrzeughalter verantwortlich. Probefahren mit einem nicht zugelassen Fahrzeug z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges können nur mit diesen Kennzeichen durchgeführt werden. Das Kurzzeitkennzeichen wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Tagen versehen; diese Gültigkeit zeigt das auf dem Kennzeichen angegebene Verfalldatum.



    Da du ja gerade eine Probefahrt mit dem Auto machst und das Fzg. natürlich vor dem Kauf ausgiebig ausprobieren möchtest ;) kannst du damit 5 Tage fahren.

    • Offizieller Beitrag

    Der Zewck ist nicht völlig egal, aber praktisch kannst du damit fast alles machen. ;)

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  • Busfred (oder andere wissende User):


    Ich habe mal gehört, dass bei einem Kurzzeitkennzeichen oder einem "roten" Kennzeichen es nicht zulässig ist mit dem Fahrzeug einen Anhänger zu ziehen, stimmt das so?


    Ich stand schon einmal vor einen solchem Problem und bin sicherheitshalber nicht mit dem Anhänger gefahren, da mir die gesetzeslage unklar war, und ich keine Möglichkeit hatte da kurzfristig ne konkrete und verlässliche Aussage zu bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    So pauschal ist das nicht zulässig, aber wenn du eine gute Begründung zum Ausprobieren des Anhängers mit dem kurzzugelassenen KFZ hast kommst du damit durch.


    Eine Kontrolle ist dir durch die :pol: aber schon mal fast sicher. ;)

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