Hauskauf

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.584 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Peter hat sich im Oktober letzten Jahres ein Haus gekauft der Verkäufer behauptete im Expose das, dass Haus Baujahr 1989 sei. Wie sich im nachhinein(heute) im Gespräch mit den Nachbarn rausstellte bekräftigte sich seine behauptung das es dort erweitert und aufgestockt wurde. Das korekte Baujahr liegt also im Jahr 1983. Was hat Peter für Rechte?

  • Ja hat denn der kleine Peter nicht ins Grundbuch geschaut? bzw. hätte der Notar bei der Einsicht des Grundbuches dieses sehen müssen.


    Der kleine Peter hätte sich aber auch die Grundrisspläne anschauen können. Dort ist das Datum auch vermerkt.

  • er hat beim Hauskauf die Grundrisspläne(bzw die kopien) kurz erhalten (bzw die hat er gleich der Bank gegeben, wer achtet schon auf das Datum)...
    Ihm wurde auch das Grundbuch nicht zur einsicht vorgelegt bzw. er hat auf das wort vertraut.

    • Offizieller Beitrag

    die frage ist! was für einen unterschied macht es?

    "Ich schreibe ungern neue Beiträge, da ich mich immer so schlecht an die Lügen vom letzten Mal erinnere."

  • vom Prinzip keinen, aber wäre es nicht rein Rechtlich eine Wertminderung(älteres Haus)?

  • hm... Peter hat keine Grundrisspläne erhalten? Dann sollte er aber auch keine konkreten qm2 Zahlen haben bzw. die richtige Kubatur.
    Dieses sollte er dann schon nachholen. Wer weiß... vielleicht wurde er auch dabei hinters Licht geführt.


    Peter hätte aber beim Grundbuchamt Einblick in das Grundbuch bekommen. Dieses hätte er aber so oder so machen sollen um zu schauen das nicht noch eine Grundschuld auf dem Gelände vorhanden ist oder Versorgungsleitungen über das Gelände laufen. ;)


    Peter muss leider noch lernen das das gesprochene Wort nichts wert ist.


    Was zählt, ist schwarz auf weiß! ;)

  • Zitat

    Original von sunny4ever
    vom Prinzip keinen, aber wäre es nicht rein Rechtlich eine Wertminderung(älteres Haus)?


    Ähm nein... wie kommst du auf den Klops? :mmmm:

  • War nur ne Idee...
    Versorgungsleitungen laufen über sein Waldgrundstück definitiv nicht ;)
    Und das mit der Grundschuld wurde beim Notar geklärt.
    Die qm zahlen hat er nachträglich berechnet...

  • Zitat

    Original von sunny4ever
    War nur ne Idee...
    Versorgungsleitungen laufen über sein Waldgrundstück definitiv nicht ;)
    Und das mit der Grundschuld wurde beim Notar geklärt.
    Die qm zahlen hat er nachträglich berechnet...


    Ja wenn denn alles geklärt ist lassen wir doch von Kubek hier abschließen.


    Du könntest schwerwiegende verheimlichte Baumängel anprangern aber das Alter... bei gerade 6 Jahren. Vielleicht hat der Verkäufer es einfach verpeilt weil er genauso wie der Käufer, Stress um die Ohren hatte. Das er Peter arglistig getäuscht hat, bezweifel ich jetzt einfach.


    Peter sollte sich nicht den Kopf zerbrechen stattdessen lieber den Grill anwerfen und ein Bier trinken ;) :Bier:

  • Zitat

    Original von sunny4ever
    vom Prinzip keinen, aber wäre es nicht rein Rechtlich eine Wertminderung(älteres Haus)?


    Bei einer durchschnittlich angesetzten Lebensdauer von 100 Jahren für Einfamilienhäuser wohl kaum in einem Maße dass sich ein richtiger Streit lohnen würde.


    Je nach dem wie wichtig dem Verkäufer sien Ruf vor Ort ist sollte mal lieber auf eine außergerichtliche Einigung drängen.

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  • Wenn du die Möglichkeit hast, dann schau nochmal ins Exposé. Dort wird mit 99%iger Sicherheit drin stehen, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können und das die Angaben unvollständig sein könnten. Somit gibt es keine Möglichkeit dort irgendwas rauszuholen.

    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so!"


    Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.

  • es war ein Privatkauf und sowas steht da nicht drinn.

  • Blöde Frage: Hat Peter das Haus cash aus der Portokasse gezahlt?


    Spätestens der Baufinanzierer hätte das gesehen, da das Baujahr für die Finanzierung ggf. eine nicht unerhebliche Rolle hinsichtlich des Beleihungswertes spielen kann. Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung.


    Aber: Ein Rechtsstreit würde da kaum lohnen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • nein, die Bank hat die daten so hingenommen. bzw nicht hinterfragt.
    Aber danke dann weiß er bescheid...

  • Hmm,


    wenn sich Paul eine Immobilie kauft, schaut er sie sich immer genau an und nimmt jemandem vom Fach mit, der den Zustand beurteilen kann, wie alt die Heizung ist, taugt der Putz noch was, wann wird Dach neu eindecken nötig, welche Materialien wurden verbaut, wo wurde rumrenoviert um Schimmel etc. zu beseitigen, gibt es Anzeichen von versuchter Pfusch-Beseitigung, ist die Isolierung auf Stand der Technik... usw.


    Dann sind eigentlich ein paar Jährchen untergeordnet gegenüber Zustand und Qualität. Paul kauft dann nach Wert der Immoblie, nicht nach Alter.


    Ich halte Peters Pech für einen Irrtum, den er selbst hätte vermeiden können. Ich weiß, man ist begeistert, die notarielle Urkundsrolle die man unterschreibt verfügt über 120 Seiten, der Gang zum Grundbuchamt ist lästig und ein Blick auf das Heizungstypenschild und in die Schornsteinfegerprotokolle auch.

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  • die Heizung ist 3 jahre alt, also daran konnte er das alter wahrlich nicht ausmachen und davor gab es nur Außenöfen in dem Haus.
    Putz hat ein Holzhaus auch nicht, das Dach ist Top und Schimmel gibt es auch nicht.
    Die Isolierung wird bei 900€ heizkosten im jahr für 148qm auch nicht so schlecht sein ;)
    Er hat auch alle Urkunden die er unterschrieben hat nochmal durchgesehen, nirgendwo ist das Alter des Hauses vermerkt.

  • Prima ... dann hat doch Peter eine Top-Immobilie erworben, warum sollte er sich nun beschweren?

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