Peter hat mal wieder Ärger mit dem Ordnungsamt

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.507 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Der Peter stand in einer Fußgängerzone mit dem Zusatz Lieferverkehr frei.


    Der Peter hat immernoch ein Auto mit einem Schild der Firma wo groß Liferant draufsteht. Ggf. auch mit Stempel um die "Echtheit" zu beweisen (brauch er das überhaupt dringend?).


    Peter hätte nun (angenommen) wieder einen Strafzettel in dem er 30€ zahlen soll wegen parken im gesperrten Fußgängerbereich.


    Dazu hätte der Peter zwei Fragen:


    Was wäre wenn bei Fahrzeug und Farbe einfach nur "Ihr Auto" stehen würde?


    Woher weiß Peter theoretisch, dass Sie wirklich sein Auto meinen und nicht nur einen "Zahlendreher" hatten.


    ABer dass nur nebenbei zur Diskussion.


    Dann würde sich der Peter noch wundern, warum bei konkretisierung KLT erkennbar steht? Was soll das?


    Nehmen wir an es wäre auch ein "Fehler" gemacht worden, denn es stände nur da, dass EIN Schild Zeichen 242 dort steht und er dort geparkt hätte, nicht stände dort aber, dass es auch noch ein ZWEITES Schild, das Zusatzzeichen 1036/35 (Lieferverkehr frei) gibt. Das wird verschwiegen, dürfte das Ordnungsamt das?


    Und zu guter Letzt, die wichtigste Diskussionsfrage was soll Peter jetzt tun.


    Klar er kann wieder Einspruch einlegen und sagen, er hat dort geliefert. Aber wie kann Peter verhindern, dass er jedesmal wieder "abgestraft wird und ja zumindest Portokosten hat?


    Peter würde einfach aufregen, dass er auf die Frage "warum hab ich denn da ein Schild drin liegen (Lieferant)" die Antwort bekäme "Sie können ja Einspruch einlegen".


    Und zusätzlich ihm (mal wieder) gesagt wird, Sie liefern ja keine sperrigen Gegenstände oder ?Rohre?.....

  • Tatbestandsnummer: 141106


    Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen
    (239/242/243/250 *) gesperrt war.
    § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 144 BKat


    *alternativ


    Konkretisierung: KLT (Keine Liefertätigkeit) erkennbar


    30,- €


    Eines Hinweises im Tatvorwurf, dass ein Zusatzschild "Lieferverkehr frei" vorhanden ist, bedarf es nicht, da das Verbotsregelnde Vkz. 242 ist und nicht das Zusatzschild.


    Die Konkretisierung "KLT erkennbar" ist in der abgekürzten Form zu bemängeln, da sie nicht geeignet ist, einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer die Begründung zu vermitteln, warum er trotz angenommener Rechtfertigung beanzeigt wurde. Die Konkretisierung verfehlt somit den verkehrserzieherischen Zweck. Mehr nicht.


    Die Unklarheit einer solchen Abkürzung in der Konkretisierung wirkt sich allerdings nicht auf die Wirksamkeit des eigentlichen Schuldvorwurfs aus, da Peter ja nicht zur Last gelegt wird, dass keine Ladetätigkeit erkennbar war, sondern dass er im Fußgängerbereich geparkt hat, der durch Z. 242 gesperrt war. Dies ist hinreichend klar verständlich formuliert.


    Der Schutzbereich des Z 242 (Fußgängerzone) ist ein anderer als z.B. der des Z 250 (Verbot der Einfahrt), selbst wenn beide Vkz. mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" versehen sind. Z 242 schützt den unbehinderten Fußgängerverkehr, Z 250 will den Fahrzeugverkehr beschränken. Das ist ein Unterschied.


    Da auch parkende Lieferwagen den Fußgängerverkehr behindern, dürfen diese nur so lange abgestellt sein, wie dies für den Lieferverkehr unabdingbar ist und nur für diesen. Das hat tatsächlich auch was mit der Zumutbarkeit zu tun, wie schwer die Lieferung ist und wie weit man tragen muss. Auf dem kürzesten Weg rein in die Zone, abladen hinter die erste verschließbare Tür bzw Übergabe an Empfänger und sofort wieder raus. Keine Montage, kein Verstauen in Lagerregalen, keine Aufnahme einer neuen Bestellung... es ist wie beim Halten-Parken-Problem, der Fahrer muss jederzeit sein Fahrzeug unter Kontrolle haben. Peter muss nun wissen, wie lange er das Fahrzeug aus den Augen gelassen hat.


    Peter könnte nun auf den fiktiven Fall bezogen Porto verschwenden und die Behörde ärgern, dabei allerdings riskieren, dass aus dem Verwarnungsgeldangebot ein Bußgeldverfahren wird und die Sache um 25,- € teurer werden könnte:


    "Ich habe geliefert, Kopie Lieferschein anbei und war höchstens 3 Minuten weg, weil die Firma im 3 Stock eines Hinterhofgebäudes ohne Fahrstuhl ist und somit nicht schneller wieder wegfahren konnte"


    Dann muss sich die/der HiPo äußern, schreibt wahrscheinlich: "Nee, ich hab 5 Min. gewartet, dann den Zettel ausgefüllt was noch mal 3 Min dauert und beim fortsetzen der Streife noch ein paar mal umgeschaut und nach weiteren 5 Min stand das Auto immer noch da und kein Paketschlepper weit und breit."


    Wenn Peter dort öfters liefert, wäre das keine gute Idee, denn einfacher strukturierte HiPos schreiben nicht gerne Stellungnahmen, sind nachtragend und verfügen über ein gutes Gedächtnis.


    Wenn ich Peters Job zu machen hätte, würde ich mir einen Ausdruck machen: "Lieferung bei Firma ... Handy 0123/456789", diesen einlaminieren und in die Lücke mit einem wasserlöslichen Filzstift wechselnd die zu beliefernden Firmennamen mit Hausnr. eintragen. Das ganze hinter die Windschutzscheibe, daneben die Bildzeitung des Tages oder was man auch sonst so liest. Ne olle, billige Digicam oder Fotohandy zücken, Bildchen machen, so dass man die Umgebung noch etwas erkennt.


    Kommt dann immer noch etwas:


    "Könnte es sein, dass die anzeigende Falschparkerverfolgungsfachkraft es nicht für nötig befunden hat, den mir vorgeworfenen, angeblichen Verstoß zu verifizieren? Ich darf doch wohl erwarten, dass in einem Bußgeldverfahren auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beweiserhebungen zu meiner Entlastung durchgeführt werden und nicht nur einseitig-belastend ermittelt wird. Siehe Foto anbei."


    ...dann hat jemand ein Problem :O

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  • Alles klar, gut das der Peter wahrscheinlich schon ein einlaminiertes Schild hat und er auch (ohne AUsrede!) maximal 2 Minuten weg war und die HiPo da auch schon wieder weggewesen sein könnte.


    Da würde er wohl Einspruch einlegen, allein schon weil er sonst ja jedesmal wieder Ärger hätte...


    Gut auch, dass Peter wohl genau wie von Trecker bescvhrieben kurz nach EInfahrt erstes Haus erste Tür genommen hätte und nicht noch ewig weit durchgefahren wäre.


    Mal wieder vielen Dank für die aufschlussreiche Diskussion!
    UNd sollte es wirklich weiter gehen hätte Peter bestimt auch ne Rechtschutz, die ihm bei einem Verfahren hilft ;) :D

  • So es geht mal wieder weiter in dem fiktiven Fall.


    Nehmen wir an Peter hätte heute einen Brief vom Polizeipräsidenten bekommen, indem er nochmal ein verwarnungsgeld erhält, auf Grund der oben geschilderten Sache...


    Peter wundert sich natürlich, da der Einspruch schon längst versand worden wäre und ruft da mal an.


    Antwort könnte ja sein: "Oh... da hat die Kollegin vergessen, dass zu stoppen naja ist ja nicht schlimm, außer das mal wieder etwas Papier verschwendet wurde. Aber ich kann Ihnen sagen, dass ihr Einspruch angekommen ist und der Anzeigende aufgefordert wurde (wie Trecker auch schrieb) eine Stellungnahme zu schreiben, diese ist aber bis heute nicht eingegangen. Bitte noch etwas geduld"


    Nun fragt sich Peter.... wie lange Zeit hat den der HiPo um eine Stellungnahme abzugeben? Schließlich sind nun schon 3 Wochen vergangen? Oder gibt es soetwas nicht?

  • Zitat

    Nun fragt sich Peter.... wie lange Zeit hat den der HiPo um eine Stellungnahme abzugeben? Schließlich sind nun schon 3 Wochen vergangen? Oder gibt es soetwas nicht?


    ...3 Monate, wenn zuvor eine Verjährungsunterbrechung erfolgte, die im Beispielsfall anzunehmen ist. Auch Hilfspolizisten dürfen mal 3 Wochen Urlaub nehmen oder krank sein. Man sehe es ihnen nach...

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  • langsam wird der fiktive Peter aber sauer!


    nehmen wir an er hätte einen Brief bekommen, wo nocheinmal drin steht er solle 30€ zahlen als Begründung steht abere nun soetwas wie, wir haben ihr Fax und Brief erhalten aber Ordnungsamt sagt, Sie


    "trugen nur einen Rucksack"
    Ist ja richtig, vorher hab ich aber Kisten eingeladen und in dem Rucksack waren auch Flyer drin.. Und was noch Krasser wäre, ist dass dieses die Begründung wäre ABER der STrafzettel hing ja bereits vorher an dem Fahrzeug, also kann dass doch nicht der Grund sein.


    "sie parkten gegen 19;:30 erneut und luden eine Dame ein"
    DIes ist schklichtweg eine Frechheit, ja Peter fuhr nochmal vor unser Haus, ja Peters Mutter kam zu ihm und sie sind dann beide zum Ordnungsamt gelaufen, welches schon wieder da war um die Sache zu klären (und damit ich einen Zeugen habe).


    hinzu kommt
    "SIe ließen keine ERklärungsversuche zu"


    hier kommt die fiktive größte Frechheit, die Dame vom Ordnungsamt sagte Peter (Peters Mutter ist Zeugin), dass Peter da nicht stehen darf weil Peter nicht 6kg schwere Kisten geladen habe etc. (was sie garnicht sehen konnte).


    AUf meine gesendete Lieferliste, wonach Peter eindeutig dort war um Kisten zu laden wird ÜBERHAUPT NICHT EINGEGANGEN! Total ignoriert.
    AUch die Tatsache, dass ich in diesem Haus ein Gewerbe angeneldet habe wird ignoriert!


    Was soll Peter jetzt tun?


    Er will sich diesen fiktiven Fall natürlich auf keinen Fall gefallen lasen!

  • langsam wird der fiktive Peter aber sauer!


    nehmen wir an er hätte einen Brief bekommen, wo nocheinmal drin steht er solle 30€ zahlen als Begründung steht abere nun soetwas wie, wir haben ihr Fax und Brief erhalten aber Ordnungsamt sagt, Sie


    "trugen nur einen Rucksack"
    Ist ja richtig, vorher hab ich aber Kisten eingeladen und in dem Rucksack waren auch Flyer drin.. Und was noch Krasser wäre, ist dass dieses die Begründung wäre ABER der STrafzettel hing ja bereits vorher an dem Fahrzeug, also kann dass doch nicht der Grund sein.


    "sie parkten gegen 19;:30 erneut und luden eine Dame ein"
    DIes ist schklichtweg eine Frechheit, ja Peter fuhr nochmal vor sein Haus, ja Peters Mutter kam zu ihm und sie sind dann beide zum Ordnungsamt gelaufen, welches schon wieder da war um die Sache zu klären (und damit Peter einen Zeugen hätte).


    hinzu kommt
    "SIe ließen keine ERklärungsversuche zu"


    hier kommt die fiktive größte Frechheit, die Dame vom Ordnungsamt sagte Peter (Peters Mutter ist Zeugin), dass Peter da nicht stehen darf weil Peter nicht 6kg schwere Kisten geladen habe etc. (was sie garnicht sehen konnte). ER könne ja EInspruch einlegen kam noch hinzu.


    AUf Peters gesendete Lieferliste, wonach Peter eindeutig dort war um Kisten zu laden wird ÜBERHAUPT NICHT EINGEGANGEN! Total ignoriert.
    AUch die Tatsache, dassPeter in diesem Haus ein Gewerbe angeneldet habe wird ignoriert!


    Was soll Peter jetzt tun?


    Er will sich diesen fiktiven Fall natürlich auf keinen Fall gefallen lasen!

  • Peter könnte seine bereits erwähnte, fiktive Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.


    Er könnte Recht bekommen, oder auch nicht, wobei Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind. In jedem Fall wird allerdings für Recht befunden.


    Durch nacherfundene Einzelheiten des fiktiven Falls, ist dieser etwas undurchsichtig geworden. Zu denken gibt mir der Satz: "Sie ließen keine Erklärungsversuche zu". Dies ist eine gebräuchliche Formulierung für einen einseitigen, wenig konstruktiv geführten Gesprächsverlaufs, der seitens des Ordnungsorgans aus Deeskalationsgründen abgebrochen wurde. Ich hoffe dies jetzt politisch korrekt formuliert zu haben. Möglicherweise war es der Ordnungskraft unter den gegebenen Umständen nicht möglich bzw. zumutbar, auf die Einlassungen des Pechvogels Peter einzugehen oder diese waren nicht als Vorschläge verständlich, doch mal einen Blick auf die Ladefläche zu werfen und sich die Kartons anzuschauen.


    Maßgeblich zur Rechtsfindung wird sein, welchen Beweiswert der Richter einem Lieferpapier schenkt, aus dem keine Uhrzeit hervorgeht. Richter neigen im allgemeinen dazu, wenn es nicht gerade alt-68-er sind, davon auszugehen, dass Politessen pp. keine Verstöße erfinden und das wiedergeben, was sie gesehen und beobachtet haben bzw. bestätigen, was sie nicht gesehen und nicht beobachtet haben. Dann spielt wiederum der Zeitfaktor eine Rolle und wie sicher es die Zeugin (Ordnungskraft) herüber bringt, das Fahrzeug unter Beobachtung gehabt zu haben. Zeugin Mutti kann da wahrscheinlich nur eine kleine Hilfe sein.


    Peter hat anscheinend öfters dort fiktiv zu laden. Er sollte sich dann überlegen, ob er manchmal doch noch zwischendurch etwas erledigt, z.B. den Rucksack noch holt, dabei etwas herumtrödelt.... das nächste mal zückt die Dame ihre dienstliche Digicam, weil sie Peters Auto als "Problemfall" wiedererkennt, macht zwei Fotos, dazwischen liegen 10 Minuten und sie hebt im Zweifel die Finger, dass keine Ladetätigkeit feststellbar war.


    Mir ist übrigens mal was Ähnliches passiert (zig Jahre her, da gab es noch Parkuhren): Einkaufen in der Stadt, Parkuhr ordentlich bedient, heimgefahren, festgestellt, was vergessen zu haben, wieder in die Stadt, 3 oder 4 Parktaschen neben der vorherigen Parkuhr wieder einen Platz gefunden, wieder Parkuhr ordentlich bedient, zurück zum Auto gekommen, Parkzeit nicht abgelaufen und dennoch Knollen dran!


    "Sie überschritten die maximal zulässige Parkdauer an einem Parkzeitautomaten - 10 Mark". Gelber Ölkreidestrich auf der Reifenflanke.


    Richter: "Frau Zeugin, warum sind Sie sich sicher, dass der Angeschuldigte die zulässige Höchstparkdauer überschritten hat?"


    Zeugin: "Ich ging um 11 Uhr meine erste Runde. Also setzte ich bei den Fahrzeugen dort meine Kreidemarkierung auf "11 Uhr" auf die Reifenflanke. Als ich um 14 Uhr meine zweite Runde ging, stand das Auto immer noch da, mit meiner Kreidemarkierung auf 11 Uhr. Ich konnte mich auch an das Auto noch erinnern, es hatte einen GdP-Aufkleber :wand: Der Angeschuldigte muss die Parkuhr nachbedient haben."


    Richter: "Sie haben es gehört Herr Trecker, was sagen Sie dazu?"


    Trecker: "Zufall ... ein blöder Zufall ..."


    Richter: "An solche Zufälle glaube ich nicht...."


    Anmerkung: Heute hätte ich Recht bekommen, diese Form der "hoheitlichen Gedächtnisstütze" ist nicht mehr gerichtsanerkannt. Deshalb finden sich entsprechende Kreidestriche nun auf der Lauffläche wieder.

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  • Auf dem Lieferpapier ist die Zeit drauf und, dass peter dort geladen hat.


    Das Ordnungsamt hatte Peter ja erklärt was der Grund ist (unter Zeugen), würde aber nun behaupten, es sei nie eine Erklärung erfolgt. Was nicht stimmt!!!!


    Also sollte Peter erst noch einmal Widerspruch einlegen? Oder gleich zum Anwalt?

  • Gut...


    Pechvogel Peter sollte nun nicht mehr auf die völlig fiktiven Erfahrungen virtueller User setzen, die eh nicht das erfinden können, was er gerne lesen möchte, da sie nicht als Hellseher oder Seelenstreichler im Nissbo angestellt sind.


    Das Bündel zusammengeschnürter Zaunpfähle, mit dem ihm zugewinkt wurde, war anscheinend zu klein oder es wurde nicht ausreichend gewinkt oder Peter ist schlichtweg beratungsresistent bzw. Zaunpfahlblind.


    Vielleicht ist er auch völlig schmerzfrei und spürt die Eckpfosten nicht, die ihm links und rechtes um die Ohren gepfeffert wurden.


    Dann möge er sich bitte an den RA seines Vertrauens wenden, sich wegen dieser gequirlten Kacke einen Satz rote Ohren einholen oder auch mit gespreizten Victoryfingern aus dem Saal marschieren und sich dann dennoch zukünftig wundern, warum sich nichts an seiner Situation geändert hat, diese vielmehr schlimmer geworden ist.


    Vertdammt nochmal...


    Peter ist ein toller Typ, hat wie immer Recht, aber einfach nur Pech und diesmal kostet es ihn 30,- Eus, aus denen er mit RV 55,- machen kann und ohne RV 400,-, er könnte auch mit 0,00,- rauskommen, diesmal, das nächste mal nicht mehr.

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  • Ja aber das kann doch nicht sein!


    Er wird noch lange Zeit da arbeiten und er darf das ja auch. Er kann nunmal nicht jedesmal Einspruch erheben, nur weil das Ordnungsamt nur eine Minute wartet um den Fall zu beobachten.
    Aber gut ich denke Peter wird mal zum RA gehen...

  • Zitat

    Original von moxon
    Willkommen im Land der Behördenwillkür.


    Wie kommst du darauf? Ergeben sich aus dem Sachverhalt Anhaltspunkte, wonach die Angestellte wider besseres Wissen die Verfolgung Unschuldiger vorgenommen hat? Die menschliche Wahrnehmung ist nie frei von Fehlern und ich bin überzeugt davon, dass sie glaubt, alles richtig gesehen zu haben.


    Deswegen habe ich ja mein Beispiel mit der Parkuhr erzählt, wo ich Pech hatte, obwohl ich genau weiß, im Recht gewesen zu sein. Ich bin der Politesse nicht böse und Willkür unterstelle ich ihr schon gar nicht. Sie hat es ja so wahrgenommen und es ist ja auch schlüssig aus Sicht des Gerichtes gewesen.


    Gleichfalls habe ich auch schon oft genug in dienstlicher Eigenschaft als Zeuge vor Gericht gestanden und musste das eine oder andere mal hinnehmen, dass mir meine Wahrnehmung widerlegt wurde oder ich einfach eine unzureichende Beweisführung durchgeführt hatte und mich nicht mehr an irgendein Detail erinnern konnte, das wichtig gewesen wäre. Daraus habe ich gelernt und es in Zukunft besser gemacht.


    Genau aus diesem Grund kann Pechvogel Peter nicht "gewinnen", allenfalls an Erfahrung, selbst wenn er das fiktiv durchziehen würde und die Owi eingestellt würde. Peter hat seine Fiktive Firma nun mal an einem festen Ort und es wird ihm immer wieder passieren, dass dort sein Auto in den Focus behördlicher Feststellung gerät und wenn es dann wieder die Dame ist, wird sie genau hinschauen und die Beweisführung gerichtsfest machen. Das ist ihr Job und mit Willkür hat das mal eben überhaupt nix zu tun. Wegschauen, weil sie mal "gegen Peter" auf den Hintern gefallen ist, wird sie garantiert nicht.


    Bei allem Pech, das unseren Diskussionsplatzhalter Peter verfolgt, ist er wahrlich nicht immer ein Unschuldslamm ;)

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  • In Deutschland sollte die Unschuldsvermutung gelten und Peter nicht gezwungen sein wenn er im Recht ist seine Unschuld zu beweisen wenn das Amt nicht in der Lage ist das ganze zweifelsfrei zu klären.


    Wie in dem Fall mit der Parkuhr. Nur weil Madam einen Strich gemacht hat dürfte das nicht als Beweis reichen. Weil es eben den von dir beschrieben Zufall gibt. Die Dame sollte vielmehr Beweisen müssen das der Wagen genau an dem mm auf dem selben Parkplatz gestanden hat und es nicht dem beschuldigten überlassen seine Unschuld zu beweisen. Auch wenn es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt.
    Solche Entschuldungsversuche werden dann ja eh meist völlig ignoriert und mit vorgefertigten Textbausteinen im Antwortbrief abgefertigt.


    Dies widerspricht in meinen Augen der Eigenschaft dieses Landes als Rechtsstaat und lässt stellt eine Benachteiligung für den Bürger dar, besonders durch ignorieren der Lieferlisten etc.


    Ferner deutest du ja selber an, dass Peter nix machen sollte da sonst die Dame die Kontrolliert ein besonderes Auge auf ihn hat. Ich nenn es mal beim Namen: Rache. Sowas geht überhaupt nicht und müsste eigentlich in einer Kündigung der Dame enden. Es darf nicht sein das Bürger Sachen Eingestehen die sie nicht gemacht haben, weil sie Angst haben müssen zukünftig darunter leiden zu müssen.


  • Du bist im falschen Land geboren worden.


    :tml:

  • Denkfehler, lieber mox.


    Schuld oder Unschuld stellt ein Gericht fest. Peter bleibt dieser Weg unbenommen. Bis dahin ist er unschuldig und die Behörde muss Beweise seiner Schuld erbringen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behörde einen offensichtlich Unschuldigen verfolgt, da:


    - ein Tatbestand objektiv erfüllt ist (Befahren/Parken in Fußgängerzone)


    ...dies bestreitet Peter auch nicht.


    - die Behörde einen möglicherweise vorliegenden Rechtfertigungsgrund nicht erkannt hat (erlaubte Liefertätigkeit)


    ... dies hat deshalb nun Peter zu beanstanden und dies hat er getan.


    Aus dem Fall geht nicht hervor, dass die Behördenvertreterin von Peter beobachtet wurde, wie sie dessen Ladetätigkeit (im rechtlich koprrekten Rahmen) beobachtet haben muss und somit bereits objektiv von dieser Rechtfertigung auszugehen hatte. Aus der Fallschilderung geht allerdings hervor, dass Peters Einlassungen behördlicherseits keinen Glauben gefunden haben. Warum sie nicht glaubt, hat sie Peter geschildert und deshalb am Bußgeldbescheid festgehalten.


    Dies ist kein Schuldspruch und somit keine Durchbrechung der Unschuldsvermutung, es ist ein Verwaltungsakt. Dieser scheint formell nicht fehlerhaft zu sein (wird im Beispielsfall auch nicht angegangen), Peters fiktiver Widerspruch betrifft die Tatsache des Vorliegens einer Owi, die nach seiner Meinung unzureichend bewiesen ist, nach Meinung der Behörde ist sie es. Dennoch gilt für Peter immer noch die Unschuldsvermutung, denn er ist nicht verurteilt.


    Nun hat Peter die Möglichkeit, durch Zahlung des Bußgeldes oder Verstreichenlassen der Widerspruchsfrist, den Bußgeldbescheid rechtswirksam zu machen. Oder Peter legt Widerspruch ein. Es bleibt ihm unbenommen, diesen nochmals zu begründen und darauf hinzuweisen, dass auf seine entlastenden Beweisanträge seiner Meinung nach unzureichend eingegangen wurde. Zuvor hatte er lediglich gegen den Schuldvorwurf bei gleichzeitigem Verwarnungsgeldangebot Widerspruch erhoben bzw. die Verwarnung abgelehnt.


    Die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid hat er weiterhin, stellt dann die Behörde von sich aus nicht ein, klärt dies das Amtsgericht. Der Richter schaut sich die Aktenlage an und stellt fest, dass es Personalbeweise (Peter und die Zeugen) gibt. Personalbeweise müssen vom Richter zwingend "unmittelbar persönlich" erhoben werden. Es kommt zur Hauptverhandlung.


    Als erstes hat Peter (oder sein RA, wenn er einen hat und nicht selbst will) das Wort, Zeugen müssen zunächst draußen warten. Dann kommen die Zeugen dran, dürfen frei erzählen und bekommen ergänzende Fragen gestellt. Peter und sein RA dürfen selbstverständlich auch fragen. Wenn es keine Fragen mehr gibt, dürfen Peter oder sein RA noch ein abschließendes Statement abgeben und der Richter geht in seiner alleinigen Weisheit in sich und trifft ein Urteil. Er ist dabei übrigens nicht an den Bußgeldkatalog gebunden und völlig frei in der Beweiswürdigung (wem er wie stark glaubt und welche Bedeutung er Sachbeweisen zumisst). In dubio pro reo bleibt unberührt.


    Stellt er das Bußgeldverfahren ein, konnte die Behörde nicht beweisen, dass Peter ordnungswidrig gehandelt hat.


    Wird Peter verurteilt das Bußgeld zu zahlen (möglicherweise unter Abweichung vom Regelsatz), hat die Behörde bewiesen, dass Peter ordnungswidrig gehandelt hat.


    ... so ging es Trecker mit der Parkuhr. Die schlüssige Aussage der Politesse gegen seine "Zufallsbeteuerung", die der Richter als Schutzbehauptung (anderes Wort für faule Ausrede) gewertet hat.


    Behördenvertreter stellen als Zeugen vor Gericht nun fest, warum sie überhaupt kommen mussten. Meistens bleiben sie bis zum Ende der Verhandlung, weil sie das Urteil und dessen Begründung interessiert (natürlich nicht bei Mammutprozessen). Das Urteil und die Urteilsbegründung gibt ihnen Hinweise, ob sie ihre Arbeit gut/schlecht gemacht haben oder hätten besser machen können und worauf es ankam. Ggf. machen sie es in Zukunft besser oder überlegen sich, welche Beweisführung einer mehr oder weniger erfolgreichen "Ausrede" entgegenwirkt. Das ist ihr Job und hat nichts mit Rache zu tun. Sie haben aus ihrer Sicht ja niemanden grundlos angezeigt und wollen das zukünftig auch nicht.


    Es hat auch nichts mit Rache zu tun, wenn sich in Peters Beispielfall die Dame sagt: "Aha, da steht er wieder, zuletzt gab es Gezacker vor Gericht und der RA hat behauptet, dass meine (Uhr)zeitangaben nicht stimmen können, das passiert mir mit dem nicht nochmal, jetzt mache ich Fotos und rufe ne Kollegin als zweite Zeugin bei."


    Das kann Peter doch nur recht sein, wenn er ein Unschuldslamm ist, oder? Ist er es nicht, hat er zukünftig ein Problem und nichts anderes wollte ich dem Pechvogel und der interessierten Leserschaft aufzeigen.


    Vor der "eigenen Haustür" muss man in sich gehen und überlegen, ob man immer ein Unschuldslamm ist oder nur im "jetzigen" Fall. Bekommt man eins über die Rübe, zeigt Madame das nächste mal Vorsatz an und dann gibt es Punkte. Auch wenn man nichts über die Rübe bekommt, macht es Madame das nächste mal "besser" und spätestens dann hat man richterlich bescheinigt, was man zu tun oder zu lassen hat, wenn man kein Unschuldslamm ist, was sich dann wiederum auf das dritte mal als Vorsatz auswirkt.

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  • @ Kubek, lass mal bitte offen, da ich gerne mitteilen würde und weiß, dass es auch einige interessiert, wie der fiktive Fall weitergehen könnte.


    Der fiktive Peter hätte jetzt bestimmt seinen Einspruch fertig inkl. einer unabhängigen Zeugenaussage und würde das ganze morgen wegschicken.


    Aber noch eine Sache zur Diskussion, Peter hätte im ersten Brief den tatvorwurf bekommen 16:30 da gestanden zu haben.


    Im zweiten jetzt erhaltenen Brief steht etwas von 16:30 und ERNEUT 19:30 wo eine Dame zu Peter zugestiegen wäre.


    Dürfte denn auf einmal der Tatvorwurf so "krass" geändert werden?


    Ist ja schon ein Unterschied ob Peter einmal 16:30 da stand oder zweimal inkl. 19:30 (auch wenn das nicht ganz korrekt ist, aber dass lass ich mal außen vor).

  • Zitat

    Original von Trecker



    ....Nun hat Peter die Möglichkeit, durch Zahlung des Bußgeldes oder ....


    Peter hätte ja bisher nur erneut eine schrifftliche Verwarnung bekommen mit Verwarnungsgeld (weiterhin 30€) nur mit der Änderung schrifftliche verwarnung mit Verwarnungsgeld UND Anhörung


    Noch hätte Peter nix mit Bußgeld bekommen....