Angenommen Peter wohnt in einer Wohngemeinschaft die 4 Zimmer hat. Jeder der Bewohner hat einen eigenen Mietvertrag mit der Hausverwaltung. Diese Verträge sind Zeitmietverträge die BISHER immer bei Ablauf verlängert werden mussten.
Jetzt ändert die Verwaltung die Mietverträge und zwar wie folgt:
Sie führt eine 3 monatige Kündigungsfrist ein, wird nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate.
Sowas kennt man ja von diversen Abos etc... Ist sowas auch im Mietrecht rechtens?