Rückfahrscheinwerfer, was ist erlaubt?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.464 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von treki6.

  • Hallo Gemeinde!


    Die dunkle Jahreszeit naht, das Sehvermögen 8) schwindet und da dachte ich mir, es wäre eine gute Idee, dem Ferkel zwei zusätzliche Rückfahrscheinwerfer zu verpassen.
    Schön rechts und links nahe der AHK. Also, es sollten schon zwei Leuchten mit dem speziellen Streuglas sein! Aber was ist in D erlaubt :pol:? Wer kennt sich aus?

  • Hallo,


    so ganz genau kenn ich mich mit der Gesetzeslage nicht aus, aber Scheinwerfer in Verbindung mit dem Rückwärtsgang werden wohl nicht gerne gesehen. Ich hatte mir deshalb zwei ordentliche Arbeitsscheinwerfer rangebastelt und die über nen separaten Schalter laufen lassen. Gestört hat das niemand. Man kann so auch mal nen Blender, der es nicht rafft dass er einen von hinten blendet, kurz die Sonne zeigen :flipa:

  • Ich zitiere ....



    StVZO , § 52a Rückfahrscheinwerfer


    (1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
    (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
    (3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.
    (4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
    (5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
    (6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an


    1.
    Krafträdern,
    2.
    land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
    3.
    einachsigen Zugmaschinen,
    4.
    Arbeitsmaschinen und Staplern,
    5.
    Krankenfahrstühlen.


    (7) Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Dank an die Gemeinde, das ging ja blitzschnell :perfekt: !


    Ja, da habe ich wohl ein Problem! War ja klar! Ich hatte mir schon vorgestellt die Dinger über den Rückwärtsgang zu schalten, möchte aber gerne zwei Stück montieren (der Symmetrie wegen und so)! Das heißt, den originalen Scheinwerfer müßte ich abklemmen und das wir dann wohl wieder nicht erlaubt sein, nach dem Motto: "Ist dran, muss funktionieren!". Da werde ich mir wohl eine kreative Lösung ausdenken. Es geht ja auch nur alle zwei Jahre zum TÜV (gottseidank)!

  • Zitat

    Original von Donkiedreamer
    Dank an die Gemeinde, das ging ja blitzschnell :perfekt: !


    Ja, da habe ich wohl ein Problem! War ja klar! Ich hatte mir schon vorgestellt die Dinger über den Rückwärtsgang zu schalten, möchte aber gerne zwei Stück montieren (der Symmetrie wegen und so)! Das heißt, den originalen Scheinwerfer müßte ich abklemmen und das wir dann wohl wieder nicht erlaubt sein, nach dem Motto: "Ist dran, muss funktionieren!". Da werde ich mir wohl eine kreative Lösung ausdenken. Es geht ja auch nur alle zwei Jahre zum TÜV (gottseidank)!


    Einfache lösung:
    kippschalter (oder mein Favourit: Ein Schalter der mit einem Schlüssel an oder aus geschaltet wird) versteckt anschließen der die Verbindung zum originalrückfahrlicht oder zu den 2 neuen Rückfahrleuchten schaltet. Beim TÜV kurz umgeschaltet und alles wird genehmigt... Auf der Straße wird dich deswegen nie jemand anhalten.


    Werd ich bei meinem Pathfinder auch noch machen müssen (um bei nacht ein besseres signal auf meiner Rückfahrkamera zu erhalten.) Mach also unbedingt ein paar Bilder beim Einbau;)


    Liebe Grüße
    Mike