Ich bin selbständigerwerbend. Als Firmenauto habe ich mir einen Qashqai geleast. Ich habe eine Parkschadenversicherung.
Nun zu meiner Frage: Im Sommer, als ich mal im Freibad zum Schwimmen war, fiel ein fremdes Fahrrad auf die Motorhaube. Jetzt hat es dort ein klitzekleines Loch (Grösse: Stecknadel). Vor 2 Wochen als ich beim Einkaufen war, hat mir jemand in der Zwischenzeit seine Autotür in die Beifahrertüre geschmettert, wieder ein klitzekleiner Kratzer (Grösse: 1 cm). Am Freitag habe ich das Auto abends im Parkhaus parkiert, als ich zurückkam entdeckte ich von weitem ein tiefer, ca. 3 cm langer Kratzer auf meiner Fahrertüre. Ich musste heute das Auto für Service und Reifenwechsel in die Garage bringen. Dabei habe ich gleich die Parkschäden gezeigt. Der Carosserist schätzt den Schaden auf sFr. 1600.-. Es müssen alle vier Türen neu gespritzt, die Haube ausgebeult und ebenfalls neu gespritzt werden. Selbstverständlich kann ich diese Schäden meiner Versicherung angeben, da ich ja eine Parkschadenversicherung habe. Bloss sind die Schäden so klein, dass ich mich frage, ob sich dieser Aufwand auch wirklich lohnt? Da das Auto aber ein Leasingauto ist, weiss ich nicht, ob ich verpflichtet bin, die Parkschäden reparieren zu lassen. Auf jeden Fall würde ich diese Mini-Schäden an meinen eigenen Auto nicht reparieren lassen, da kommen ständig neue Kratzer hinzu. Weiss jemand, wie dies geregelt ist. In meinen Leasing-Unterhalten finde ich keinen Hinweis. Ich weiss nur, falls ich das Auto bei Leasingende zurückgeben will, dass es tiptop sein muss.
Ich freue mich über eure Tipps und Infos. Danke!
Muss Mini-Parkschaden an Auto repariert werden?
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- QQ-Fahrerin
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 4.874 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Siccario.
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Zitat
Original von QQ-Fahrerin
Ich weiss nur, falls ich das Auto bei Leasingende zurückgeben will, dass es tiptop sein muss.Damit ist die Frage beantwortet.
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Aber bin ich verpflichtet jeden kleinen Kratzer flicken zu lassen? Oder soll ich bis am Ende warten und dann das Auto bringen, sprich die Versicherung haftet dann wohl aber nicht mehr für Parkschäden.
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Nein.
Jedoch muss das Auto, wenn Du es nach Vertragsablauf dem Händler "wieder aufs Auge drückst", in einem guten, gebrauchten Zustand sein.
Das liegt im Endeffekt im Ermessenspielraum des Händlers, wie er einen gebrauchten, dem Alter und Laufleistung entsprechenden Zustand bewertet.
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a) Mit dem Leasing-Händler reden und abklären, ob die Beschädigungen bei Leasingrückgabe noch als normale, altersgerechte Gebrauchsspuren durchgingen.
b) Mit der Parkschadenversicherung reden und abklären, ob ihnen die Reparatur jeder einzelnen Schramme lieber wäre oder ob sie es nicht auch besser fänden, wenn man aus Kostengründen dies bei Leasingrückgabe in einem Aufwasch erledigt.
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Parkscahdenversicherung? Gibts sowas auch in Deutschland?
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Ein Loch in der Motorhaube?! Na da würd ich das Teil aber schleunigst lackieren, sonst hast du dort in nem halben Jahr Lochfraß, und die Haube verwandelt sich in eine Rostplatte.
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Zitat
Original von moxon
Parkscahdenversicherung? Gibts sowas auch in Deutschland?Nö! Ausgehend von Fremdverschulden haftet die gegnerische Kfz-Haftplficht. Bei eigenem Verschulden haftet eine Vollkasko, so man diese denn hat.
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Zitat
Original von B11-Gott
Nein.Jedoch muss das Auto, wenn Du es nach Vertragsablauf dem Händler "wieder aufs Auge drückst", in einem guten, gebrauchten Zustand sein.
Das liegt im Endeffekt im Ermessenspielraum des Händlers, wie er einen gebrauchten, dem Alter und Laufleistung entsprechenden Zustand bewertet.
dafür kann und wird manchmal ein Gutachter hinzugezogen.