Tüv Mängel abstellen

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 6.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Ich war letztens beim Tüv so
    folgende Mängel:
    -seitliche Blinkleuchte links und rechts falsche Farbe (leuchten meines Erachtens richtig und wurde noch NIE von irgend jemanden bemängelt)


    -Staubmanschette Antriebswelle eingerissen (habe ich schon machen lassen)


    - Stoßdämpfer alle 4 Staubmanschetten beschädigt (muss das wirklich gemacht werden weil ist ja doch ein größerer Aufwand)


    -Abschleppvorrichtung vorne nicht zugänglich (muss das oder soll das?(bin beim Adac die haben einen Kran und wenn es hart kommt ist die Schürze in einer Minute auch ab)


    -Luftfilter Dämmatte fehlt in der Motorhaube (muss das?er ist eingetragen. wurde auch noch von keinem Polizisten bemängelt. und man hört ihn so oder so nicht weil Esd lauter ist.)


    Meine fragen MUSS ich alles abstellen???
    Die Blinker mach ich noch, aber Staubmanschette Stoßdämpfer,Abschleppvorrichtung und Dämmatte muss wirklich oder kann ich damit trotzdem noch die Plakette kriegen?


    Möchte bitte keine antworten wo nur irgend ein scheiss drinne steht der lächerlich macht ihr könnt gerne eure Ansicht schreiben aber mich nicht wegen meiner Verurteilen und ins lächerliche ziehen. Für mich sind die Sachen Unrelevant und durch kaputte Manschetten fährt mein Auto trotzdem so wie immer zumal die Stoßdämpfer beim Test keine Probleme gaben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Nismo20V

    Zitat

    Original von Kubek
    Stell 'ne Kopie von dem PrüBer rein.



    Kopie von wem? :mmmm:


    Prüfbereicht - da wo die Mängel aufgezählt und eingestuft sind (hier ein Beispiel für die Abgasuntersuchung):
    http://www.micfil.de/wp-conten…micfil-tuevbericht011.jpg


  • ich denke wenn der tüv das haben will, solltest du das abstellen.

  • Überleg doch mal was z.B. Staubmanschetten für eine Funktion haben.


    Ich würde sie neu machen.


    Und die Abschleppvorrichtung muss frei zugänglich sein.


    Dem TÜV ist es egal ob Du dir bei Bedarf die Schürze abreisst.


    Staubmanschetten Antriebswelle ist klar.


    Und mit den Blinkern, gut, wenn die ausgeblichen oder sonst was sind. ?(


    Und was ist eine Luftfilterdämmmatte? Hast Du einen offenen Filter drin?


    Dann ist sicherlich die Motorhaubendämmung gemeint.




    Es gibt da glaub ich auch noch einen Unterschied zwischen erheblichen und leichten Mängeln.

  • erhäblicher reicht einer und bei leichten mehrere um drchzufallen

  • Bei den leichten kriegste aber glaub ich trozdem die Plakette, oder?


    Wenn es nicht zuviele sind.

  • er könnte aber auch seine mängel eintragen lassen :mmmm:

  • Hier ist der Zettel


    Zitat

    Bei den leichten kriegste aber glaub ich trozdem die Plakette


    darauf will ich hinaus. hört sich für einige doof an ist aber so.


    Ne die möchte ich nicht eintragen lassen Papiere sind schon zwei Seiten lang...


    Staubmanschette ja im Winter wenn das Auto eh steht jetzt kann ich nicht drauf verzichten brauche es nunmal jeden tag...


    Hm eigentlich ist es Prüfer doch meist auch egal ob man da ran kommt Hauptsache ist man hat eine und das ist ja gegeben und wenn du selbst sagst dem Tüv ist es egal ob sie abreist denn kann es ihm auch egal sein ob ich eine minute länger stehe oder nicht... und nicht kommen mit ja in der Minute kann dir aber einer hinten drauf fahren :bla: kann der Jenige das vorher nicht schon..

  • Die Manschette solltest Du aus eigenem Interesse wechseln.


    Weisst Du wie die aussieht und wo die sitzt?


    Und was da drin ist?



    Thema Abschlepphaken: Tu uns den Gefallen und verwende Satzzeichen.


    Und dem TÜV ist es nicht egal ob Du da nicht dran kommst.


    Du hast da unverzüglich dran zu kommen. Fertig.



    Und da es alles erhebliche Mängel sind, wirst Du vorher keine Plakette bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre1982 ()

  • Sry wegen den Satzzeichen :rolleyes:


    Ich weiß schon was da drin ist.


    Nur warum sind es alle erhebliche Mängel sollte das nicht eigentlich dahinter stehen ob es ein erheblicher Mängel ist oder nicht? :mmmm:

  • Da steht


    Ergebnis:
    erhebliche Mängel
    mein nummernschild
    Festgestellte Mängel:
    .
    ..
    usw


    Es sollte doch hinter jedem Mängel stehen ob er erheblich ist oder nicht...


    erhebliche Mängel steht nur als Ergebnis da.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ein erheblicher Mangel dabei ist mußt du die kleinen Mängelcauch beheben.


    Wenn da nur geringe Mängel sind brauchst du nichts zu machen und bekommst die Plakette.

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  • Irgendwo stand das auch drauf.


    Man MUß immer die vom TÜV gefundenen Mängel abstellen !!


    Hat man die Plakette bekommen kontrolliert es nur der TÜV nicht mehr durch eine Wiedervorführung


    Tante EDIT:


    Zitat

    Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.


    Quelle: http://www1.adac.de/Recht_und_…uevregelungen/default.asp

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()