Dachreling

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 6.998 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von deejay150674.

  • Hallo, hab mir für die nächsen tage mal wieder ein projekt vorgenommen.


    Und zwar kommt ne ordentliche Beleuchtung aufs dach. Hab mir dazu den dachträger geschnappt und 4lampen 2 große mittig und 2 kleiner außen montiert.
    Schaut soweit ganz gut aus.


    so jetzt kommt der Anschluss.. also hab mit da ausm Bootszubehör nen Wasserdichten stecker besorgt den man abkuppeln kann für die zuleitungen reichen denk ich 2,5mm². jetzt will ich das möglichst ohne ins blech zu bohren verlegen.


    Dazu mal meine Frage hat gemand schon mal die Dachrehling demontiert? gehts da ins innere?? :mmmm:


    Gruß JO

  • Ja da gehts ins innere. Du musst die plastikkappen abmachen und darunter sind dann die Schrauben. Wenn du da eine raus nimmst kannst du die Kabel durchführen. Der Träger bleibt trotzdem noch fest.

  • Zitat

    Original von OGGY8
    Hallo, hab mir für die nächsen tage mal wieder ein projekt vorgenommen.


    Und zwar kommt ne ordentliche Beleuchtung aufs dach. Hab mir dazu den dachträger geschnappt und 4lampen 2 große mittig und 2 kleiner außen montiert.
    Schaut soweit ganz gut aus.


    Gruß JO


    :bilder:


    Ich spiele auch mit dem Gedanken, noch Fernscheinwerfer zu montieren... Also wenn du Fotos davon hast, ich würd die sehr gern sehen! :D

  • also,,, hier mal paar pics wie ich mir das so vorgestellt hab... jetzt muss ich dann mal schaun ... wenn das wetter wieder besser wird wie ich die kabel vorzihen kann...


    Die nächste überlegeung wäre wie ich se verschalte.. ??

  • Zitat

    Original von OGGY8
    also,,, hier mal paar pics wie ich mir das so vorgestellt hab... jetzt muss ich dann mal schaun ... wenn das wetter wieder besser wird wie ich die kabel vorzihen kann...


    Die nächste überlegeung wäre wie ich se verschalte.. ??


    Geiles Pferd!


    Ich wollte bei mir halt Fernlicht und 2 Arbeitsleuchten draufbauen. Das Fernlicht dann mittels Relais über das normale Fernlicht schalten lassen, bis zu 4 Fernscheinwerfer auch auf dem Dach sind erlaubt.


    Arbeitsscheinwerfer müssen getrennt schaltbar sein, also einfach nen Schalter in den Innenraum.


    Was hast fürn Fahrwerk drin? Bodylift ebenfalls drin?


    Gruß
    Christian

  • hatte ich auch zuerst gedacht dann hab ich mir das led licht mal angeschaut bei nacht... das taugt mir nicht ;) Da bin ich dann doch das konventionelle A... und verbrat energie.

  • Zitat

    Original von QuestMan
    Statt klassischer Scheinwerfer würde ich mir LED-Strahler montieren.
    Denke da an Einzelstrahler oder als LED-Bar von:


    http://www.ledpower24.com/


    Naja, um da auf ne gescheite Ausleuchtung zu kommen, darf man schon nett investieren. Die Leuchten sehen sicher gut aus, sind aber preislich noch viel zu hoch... da hole ich mir doch lieber andere schöne Sachen für. :D

  • Zitat

    Original von QuestMan
    Statt klassischer Scheinwerfer würde ich mir LED-Strahler montieren.
    Denke da an Einzelstrahler oder als LED-Bar von:


    http://www.ledpower24.com/


    Die Seite hatte ich auch schon im Visier! Gefällt mir persönlich auch sehr gut! Die Leuchten bauen nicht so hoch auf und sehen auch gut aus, allerdings ist der Preis Heiss!!


    Aber die Scheinwerfer die Du jetzt auf dem Schwarzen hast sind ehr im unteren Preissegment angesiedelt. -Oder? Wir haben solche am Schlepper gehabt und die haben nicht lang gehalten. Ich pers. würd etwas bessere nehmen.
    Was ist das für ein Kabel auf dem einen Bild?

  • Zitat

    Original von janosh
    Die Leuchten bauen nicht so hoch auf und sehen auch gut aus, allerdings ist der Preis Heiss!!


    Ich habe die HELLA FF75 Leuchten im Visier. Die sind auch schön flach, nicht wirklich teuer und es gibt sie sowohl als Fern- sowie als Nebelleuchte. Letztere wollte ich dann als Arbeitsscheinwerfer schalten, da die Nahfeldausleuchtung bei Neblern natürlich nicht schlecht ist.


    Mal sehn... ist angedacht, Realisierung hab ich noch nicht begonnen.


    Gruß

  • Zitat

    Original von QuestMan
    Statt klassischer Scheinwerfer würde ich mir LED-Strahler montieren.
    Denke da an Einzelstrahler oder als LED-Bar von:


    http://www.ledpower24.com/



    der satz gefällt mir nicht
    Bitte beachten Sie: Die Nutzung der LED BAR LIGHTs ist als gekennzeichneter Arbeits- Zusatzscheinwerfer ausgelegt. Der Einsatz innerhalb des öffentlichen Straßenverkehr ist als solches nicht zulässig !!



    ansonsten sehen sie (und leuchten auch) schon stark (aus)

  • Was gefällt daran nicht?


    Das bedeutet lediglich, das sie nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen.


    Als Arbeitsscheinwerfer auf dem Acker, im Wald oder sonstwo darfst Du sie natürlich einschalten.


    Du glaubst doch nicht, dass Du zusätzlich zur normalen Beleuchtung,
    nochmal 4-6 Dachscheinwerfer weährend der Fahrt an haben darfst, oder?


  • neeee, darum geht es ja nicht...
    leider brauchen alle am fahrzeug fest montierten scheinwerfer eine
    (e) prüfnummer..dies fehlt diesen (auch sehr teueren) scheinwerfern.
    nach meiner kunde dürfen bei fernlicht max 4 scheinwerfer vorne an sein.
    4 mal fernlicht...(bei manchen fahrzeugen auch 6 also mit den 2 nebelscheinwerfern noch,was aber wohl kaum sinn macht)
    arbeitsleuchten dürfen nur im stand leuchten und dürfen nicht zum ausleuchten der fahnbahn während der fahrt benutzt werden..hier die außnahme für landmachschinen.weiß es aber nicht so genau wie die aktuelle eu-norm oder verordnung hierüber nun lautet.
    wichtig ist halt zum sicheren betrieb und montage halt die prüfnummer.
    und diese besagte prüfnummer fehlt diesen LED scheinwerfern und sie sind somit unzulässig
    sicher ..wo kein kläger, da kein...... :pol:

  • Der §52 Stvzo Absatz 7 besagt zwar:


    Zitat

    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    aber Arbeitsscheinwerfer müssen nicht zwingend ein Zulassungszeichen haben,
    wenn diese nicht im Geltungsbereich der STVO benutzt werden.
    Sieh auch "Rechtliche Hinweise" in der Hella-ASW-Broschüre.


    Also dürfen die LED-Strahler montiert werden!

  • QuestMan
    ..hab ja nichts anderes geschrieben....
    und auch die arbeitsscheinwerfer der müllabfuhr oder streudienste haben alle ein prüfzeichen.
    aber wer gibt sich (privat) das außerhalb vom öffentlichen Strassenverkehr mit den led-lampen zu fahren ?
    ein leicht eingeschränktes betätigungsfeld..
    ok...bleiben großgrundbesitzer ..
    außerhalb des öffentlichen Strassenverkehrs (also in deiner garage oder deinem privatgrundstück) reicht auch das anbringen der scheinwerfer mit tape-band und die farbe rosa als leichtmittel...
    ich ging halt vom benutzen der scheinwerfer überall aus...
    es ei denn man liebt das ständige an und abbauen..
    und diese überteuerten LED bausteine darf man halt nicht "führen" ohne bauartprüfung und deren genehmigunszeichen im öffentlichen verkehrsraum.
    für mich also ist das nix..gibt andere lampen,billigere und bessere..

  • Zitat

    ich ging halt vom benutzen der scheinwerfer überall aus...


    dann kannst Du Dich von Dachscheinwerfern gleich verabschieden.
    Zusatzscheinwerfer dürfen nicht oberhalb der Ablendscheinwerfer montiert sein,
    wenn Du sie auch im Straßenverkehr verwenden willst. Oder gehörst Du zur Müllabfuhr oder zum lokalen Bauhof?


    § 52 StVZO - Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten besagt ganz kler:


    Zitat

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.


    Und § 50 StVZO - Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht besagt obendrein


    Zitat

    (2)
    Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1.000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.


    Zitat

    und auch die arbeitsscheinwerfer der müllabfuhr oder streudienste haben alle ein prüfzeichen.


    Klar, die wollen diese ja auch in öffentlichen Verkehrsraum nutzen.
    Ich für meinen Teil eben nicht.


    Zitat

    und diese überteuerten LED bausteine darf man halt nicht "führen" ohne bauartprüfung und deren genehmigunszeichen im öffentlichen verkehrsraum.


    und die Aussage ist eben falsch! Lese die Hinweise in meinem Link zur Firma Hella.

  • lieber QuestMan
    Du wirfst alles in einen Topf was daher falsch ist...
    Natürlich darfst du oberhalb des Fahrlichtes ARBEITSSCHEINWERFER anbringen..
    Diese dürfen halt nur nicht während der Fahrt im Strassenverkehr angeschaltet sein..Deshalb das wort ARBEITSSCHEINWERFER.
    Jeder Krankenwagen,Traktoren,LKW´s haben ARBEITSLEUCHTEN teilweise rings um das Fahrzeug und weit höher als Fahrlicht.(nein..sie haben keine Ausnahmegenehmigung und benötigen auch keine)es sind halt ARBEITSLEUCHTEN.
    Richtig...ZUSATZSCHEINWERFER (Fern und Nebelscheinwerfer) dürfen nicht über dem Hauptlicht (sprich Fahrlicht) sein..
    Quelle... Mein Bruder (Prüfer beim TÜV Rheinland)


    und die Sache mit den vom Schneeräumschild verdeckten "normalem" Fahrlicht von Streufahrzeugen dürfte ja klar sein..
    Hier gewährt der Gesetzgeber klar eine Alternative..
    Also einfach mal nicht das alles im ganzen sehen was Scheinwerfer betrifft.
    Es gibt schon unterschiede..
    Also einer "Leuchtbar" steht nichts im wege...mit den richtigen "zugelässigen" Scheinwerfer und wenn man weis wann man sie Anschalten darf.
    Bevor man Googletexte kopiert und einstellt sollte man den Sinn verstehen :eieiei:
    Übrigens steht das so auch in einem Hella Prospekt
    Nein..ich bin nicht bei der Müllabfuhr oder Bauhof...
    aber im öffentlichen Dienst :polizei: :stichel:

  • Mein lieber Muddy,
    ich werfe gar nichts in einen Topf, nur Du liest meine Beiträge nicht richtig. :rolleyes:
    Ich gebs auf. :eieiei:

  • Zitat

    Original von QuestMan
    Mein lieber Muddy,
    ich werfe gar nichts in einen Topf, nur Du liest meine Beiträge nicht richtig. :rolleyes:
    Ich gebs auf. :eieiei:


    Ich auch...du siehst den "feinen" Unterschied nicht..
    Ist nicht böse gemeint.. :Bier:
    Abseits vom Strassenverkehr kannste halt alles machen was DU willst.

  • Zitat

    Original von QuestMan
    dann kannst Du Dich von Dachscheinwerfern gleich verabschieden.
    Zusatzscheinwerfer dürfen nicht oberhalb der Ablendscheinwerfer montiert sein,
    wenn Du sie auch im Straßenverkehr verwenden willst. Oder gehörst Du zur Müllabfuhr oder zum lokalen Bauhof?


    Hallöle Leute,


    erstmal möget ihr euren Kleinkrieg beenden... :)


    Und zusätzlich darf ich sicherlich Scheinwerfer auf dem Dach betreiben, auch im Straßenverkehr... nämlich Fernlichter.


    http://www.4x4magdalensberg.co…R48_Anbauvorschriften.pdf


    http://www.bmvbs.de/cae/servle…inrich-tungen-kfz-pdf.pdf


    Zudem kann ich natürlich noch extra Arbeitsscheinwerfer schalten, die ich überall abseits der Straßen anschalten darf. Beispielsweise im Wald beim Holz holen oder eben wenn man ein wenig offroad unterwegs ist.


    Also darf Muddy mit Leuchten auf dem Dach auf der Straße fahren, allerdings nicht mit den LED Strahlern. ;)


    Gruß und vertragt euch! :D
    Christian