Straßenschäden = Fahrwerksschäden... Reperaturkostenfrage

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  • Grüße


    Also wie mir allgemein bekannt ist, bei schäden durch ungekennzeichnete gravierende Straßenschäden kann man den zur kasse bitten der für die Straße verantwortlich ist.


    Ist eine Straße mit "Straßenschäden" gekennzeichnet, hat man angemessen zu fahren und hat ansonsten selber pech.


    Wie verhält sich das aber wenn z.b. alle möglichen wege zwischen arbeit und daheim Straßenbereiche aufweißen die mit "Straßenschäden" gekennzeichnet sind, und man nichmal eine möglichkeit hat schadfreie alternativ strecken zu nutzen?
    da ja trotz den straßen angemessener fahrweise auf lange sicht erhöhter verschleis am Fahrwerk,achs bzw radaufhänungen nicht zu umgehen sind.
    und man mehr oder weniger gezwungen ist jeden tag mindestens einmal, auf dem weg zur arbeit und auf dem weg heim, Straßen lang zu fahren welche Stellenweise gravierende Schäden aufweisen.

  • Dann hast Du auch Pech.


    Und während Du auf die Reparatur Deines Autos wartest kannst Du Dich mal fragen ob es denn richtig ist dass wir Milliarden in - angeblich - marode Banken stecken und zu unfähigen EU-Nachbarn verschieben währen wir hier auf lackierten Rübenäckern fahren müssen. ;)

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  • Zitat

    Original von arne_P10
    Dann hast Du auch Pech.


    Und während Du auf die Reparatur Deines Autos wartest kannst Du Dich mal fragen ob es denn richtig ist dass wir Milliarden in - angeblich - marode Banken stecken und zu unfähigen EU-Nachbarn verschieben währen wir hier auf lackierten Rübenäckern fahren müssen. ;)


    *OT-On*


    Rübenäckern sind meist besser zu fahren als die Straßen Deutschlands ;)


    *OT-Off*

  • Die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" ist ein sogenanntes Universalrechtsgut, das zivilrechtlich (hier: Schadensersatzansprüche) kaum geschützt wird, jedoch der öffentlichen Verwaltung ein Handeln abfordert, um es im Rahmen tatsächlicher Möglichkeiten und der Zumutbarkeit zu gewährleisten.


    Beispiel auf den Fall bezogen:


    1. Die Behörde muss erst mal erfahren, dass die Fahrbahndecke im Eimer ist.
    2. Dann muss sie prüfen (nach Prioritäten), ob sie es sofort zu richten hat oder andere Aufgaben vor gehen.
    3. Gehen andere Dinge vor, hat sie Interimsmaßnahmen zur "provisorischen" Abhilfe zu treffen.
    4. Gehen ihr die bevorrateten Schilder aus, muss sie ggf nachbestellen, ausleihen pp...
    5. Die Behörde hat fiskalisch preisgünstig zu arbeiten, Steuergelder sind zu haushalten und ab Investitionsvolumen von 50.000 € ist eine regionale Ausschreibung erforderlich, ab m.W. 2,5 Mio eine EU-weite Ausschreibung. Dazwischen liegt noch eine bundesweite Ausschreibung, wo auch immer. Das hat ein Kreis oder eine Kommune bei den gegebenen Frostschäden schnell am Backen.


    Auch Beschilderung ist Wegesicherungspflicht, dies geht der "Leichtigkeit" vor. Die Leichtigkeit ist wiederum dem Recht eines jeden Bürgers auf Sparsame Verwaltung untergeordnet. Dann muss man halt mal langsam fahren und Schlaglöcher, auf die ja mit Schildern aufmerksam gemacht wurde umkurven. Ggf. muss man den Wecker früher stellen.


    Das Recht auf Schlaf ist hierdurch nicht beeinträchtigt, man kann ja früher ins Bett gehen.


    Einen Anspruch auf "schadfreie" Strecken hat man nicht, man hat einen Anspruch auf "benutzbare" Strecken. Das kann auch eine Schotterpiste sein, die man mit einem durchschnittlichen Pkw langsam befahren kann. Auch dort kommt es nicht zu Schäden, wenn man seine Geschwindigkeit anpasst.


    Mir stellt sich das Problem genauso!

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