Grüße
Also wie mir allgemein bekannt ist, bei schäden durch ungekennzeichnete gravierende Straßenschäden kann man den zur kasse bitten der für die Straße verantwortlich ist.
Ist eine Straße mit "Straßenschäden" gekennzeichnet, hat man angemessen zu fahren und hat ansonsten selber pech.
Wie verhält sich das aber wenn z.b. alle möglichen wege zwischen arbeit und daheim Straßenbereiche aufweißen die mit "Straßenschäden" gekennzeichnet sind, und man nichmal eine möglichkeit hat schadfreie alternativ strecken zu nutzen?
da ja trotz den straßen angemessener fahrweise auf lange sicht erhöhter verschleis am Fahrwerk,achs bzw radaufhänungen nicht zu umgehen sind.
und man mehr oder weniger gezwungen ist jeden tag mindestens einmal, auf dem weg zur arbeit und auf dem weg heim, Straßen lang zu fahren welche Stellenweise gravierende Schäden aufweisen.