Nissan Primera rehschaden!!!Versicherungsfrage

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 4.206 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Quarky.

  • Ja ok... dann paßt es ja... =)

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • hi,
    hatte vor 3 jahren auch ein reh frontal mitgenommen.
    die aufstellung von SePtOn ist vollkommen richtig.


    mein primi wurde vom gutachter genau unter die lupe genommen um den wert und die genaue schadenhöhe fest zu stellen. und glaub mir, du wirst dich wundern was das kosten soll.
    bei mir sah es auch nicht so schlimm aus und meinten, die reparatur wurde knapp 10.000 € kosten.
    also wurde der primi von der versicherung in eine auktion gestellt und habe eine liste mit den 3 höchsten bietern bekommen. wert meines alten P11-144 (über 200.000 km) war soweit ich mich noch erinnere ca. 3.500 € höchst gebot bei der auktion war 1.800 € und bekommen hatte ich von der versicherung 1.700 €. :heul:


    so bescheuert sind die versicherungen halt...


    habmeinen alten für 1.800 € verkauft und mir dann einen neuen P11-144 zugelegt =)

  • Zitat

    Original von thomas1970
    Hallo, danke für die antworten...


    Also das Reh ist gegen die Front geknallt...Soweit ich es beurteilen kann ist das Auto verzogen und die Stoßstange gebrochen..Also ich denke der wagen hat einen Schaden von höchstens 3500 Euro, aber das ist wirklich das maximum...Also heisst das egal was passiert bekomme ich den Wert des autos ausgezahlt und kann mich dann entscheiden ob ich mir einen neuen hohle oder ob ich repariere



    Mal als grobe Info:
    Stossstange mit Haltern Pralldämpfern liegst du alleine schon bei ca 800€.
    Festgestellt durch den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
    Meist ist dann aber dahinter noch ne Menge mehr kaputt.


    Wenn dann noch was am Rahmen verzogen ist ist der Wirtschaftliche Totalschaden ganz schnell nen Thema.

  • ich möchte den Wagen aber noch gerne weiterfahren :( habe auch schon ne ganze menge reingesteckt und muss den noch 3 Jahre abbezahlen :eek:


    Also schätzt ihr ein,das die Versicherung sagt es ist ein wirtschaftliche Totalschaden ?(

  • Ein wirtschaftlicher heißt ja nicht, das du ihn nicht mehr weiterfahren darfst.


    Mal so als vergleich.
    Wenn du z.b. einen alten Fiesta fährst und dir haut jemand die Tür in die Seitenwand und ihr lasst das über die Versicherung laufen wird das sicher ein Wirtschaftlicher sein. Trozdem darfst du ihn weiter fahren.

  • Eigentlich kannst du bis ca 130% des Wiederbeschaffungswertes gehen, soweit ich weiss.


    Das mit dem Anbieten bei einer Auktion ist auch nicht immer der Fall. Ein wirtschaftlicher Totalschaden von meinem Auto wurde so gerechnet:


    Restwert vor Unfall: 2500 Euro
    Restwert nach Unfall: 200 Euro (laut möglichem Erlöß auf einer Unfallbörse)


    Reperaturaufwand: 4500 Euro


    (Mitsubishi DA0, GDI, BJ99, ca 220tkm, Heckschaden mit lediglich Blechschaden, ALLES! andere war ganz... aber Kofferraummulde etwas eingedrückt und Heckklappe kaputt: Scheibe ganz, Lichter ganz, Stossstange ganz, Rahmen nicht weiter verzogen, keine Beeinträchtigung beim Fahren, Schloss auch ganz)


    Das Auto durfte ich natürlich behalten. Ich habe also 2300 Euro von der gegnerischen Versicherung bekommen. Das Auto habe ich in Eigenregie verkauft. Was ich dafür bekommen habe, schreib ich mal lieber nicht, aber es war deutlich mehr als 200 Euro.

    Am 10.07.10 war es soweit: Der schönste Tag in meinem Leben

  • Jetzt habe ich noch eine Frage...mir wird von der Versicherung vorgeschrieben welche Werkstatt ich nehmen muss,weil es im Vertrag irgendwie mit reingenommen wurde...die beauftragte Werkstatt redete dann von wirtschaftlichen Totalschaden usw....wollte dann eigentlich nur das Gutachter an der Werkstatt machen lassen,weil ein Freund ne Werkstatt hat aber da meinte die,das Sie dann nur das Gutachter erstellen,so wie der schaden von aussen ausschaut und nicht innen nachschauen,weil es nicht ihre Aufgabe wäre...werde morgen früh, zu meinen Bekannten in die Werkstatt fahren und er will schauen ob er meinen Auftrag von der Versicherung bekommt


    komme ich aus diese Klausel wieder raus und das am besten rückwirkend zum 1.4 so das ich jetzt frei wählen könnte???


    Wäre nett,wenn mir jemand helfen kann ;)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Klausel "irgendwie" mit reingenommen wurde. 8)
    Wenn es in den Bedingungen steht und Du den Vertrag so unterschrieben hast, sehe ich keine Möglichkeit, das zu ändern, vor allem rückwirkend....


    Zumindest kannst Du aber doch den Gutachter frei wählen, oder? Wurde hier doch schon erwähnt.

  • Doch es gibt solche Klauseln, das die Versicherung die Werkstatt wählt. Dadurch wird halt die Versicherungssummer billiger.
    Denke auch nicht das du da raus kommst.

  • Zitat

    Original von thomas1970
    ...mir wird von der Versicherung vorgeschrieben welche Werkstatt ich nehmen muss,weil es im Vertrag irgendwie mit reingenommen wurde...


    Da kommt nicht einfach so in den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer stimmt dem absichtlich zu, um die Prämien zu verringern. Die Versicherung läuft wohl nicht auf dich, dass du nicht davon wusstest? Die Klausel lässt sich sicher nicht so einfach umgehen. Du kannst dir aber immernoch die Summe abzgl. 19% MWSt auszahlen lassen, falls eine Reparatur möglich ist, und es in Eigenverantwortung reparieren lassen. Wenn der Werkstattmeister ohne Gutachter sagt, dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, heisst das noch nichts endgültiges. DU kannst auch einen wirtschaftlichen Totalschaden noch fahren! Nur bekommst du weniger Geld von der Versicherung, weil die den Restwert abziehen...


    Evtl. hilfts, wenn du der zugewiesenen Werkstatt klar machst, dass sie dir kein AUto andrehen können, weil du dein Auto behalten willst. Und versuche, auch den Gutachter zu treffen und ihm zu erklären, was dir lieber wäre. Evtl. hast du Glück mit der 130%-Regelung.

    Am 10.07.10 war es soweit: Der schönste Tag in meinem Leben

  • Zitat

    Original von loop
    Zumindest kannst Du aber doch den Gutachter frei wählen, oder? Wurde hier doch schon erwähnt.


    Stimmt das so wirklich? Den Gutachter kannst du m.W. nur bei einem Haftpflichtschaden, ausgelöst durch einen anderen, frei wählen. Wenn du einen Kaskoschaden mit deiner eigenen Versicherung regulieren willst, dann musst du nach deren Regeln spielen.


    Dennoch sollte es möglich sein, dass der Threadersteller den Schaden selber behebt. Allerdings kann es gut sein, dass er dann nur die Reparaturkosten netto ausgezahlt bekommt bzw selbst nach Vorlage der Rechnung nur den Betrag erstattet bekommt, den die Partnerwerkstatt der Versicherung aufgerufen hätte.

  • Also wir haben es jetzt ein wenig geklärt...die Klausel wird rausgenommen und ja ich wusste nicht davon,weil ich mir den Vertrag nicht ganz durchgelesen habe,weil er von einer bekannten gemacht wurde.


    War heute morgen bei meine Bekannte (KFZ Meister).Er sagt der schaden liegt bei um die 1000 euro was er jetzt so sehen kann.Ich werde den Kostenvoranschlag jetzt bei der vorgeschriebenen werkstatt machen und mein Bekannter meinte das er mit den nettobetrag hinkommen wird.
    Hat es soweit alles geklärt und ich hoffe,das jetzt alles geklärt ist...


    vielen dank für die antworten!!!!

  • Zitat

    Original von thomas1970


    War heute morgen bei meine Bekannte (KFZ Meister).Er sagt der schaden liegt bei um die 1000 euro was er jetzt so sehen kann.


    Das kann ich kaum glauben... 8o
    Ist bestimmt kein Nissan-Mensch :D :D :lachwalzen:


    Dafür bekommste ja noch net mal die Ersatzteile. Schätze das alleine Stoßstange und Kotflügel mit mind. 1400 € zu Buche schlagen. Dazu noch Kleinteile und dann darf hinter Stoßstange und Kotflügel nix anderes kaputt sein...


    Das ist ja das gefährliche an den Kunststoffstoßstangen, da die wieder (fast) in ihre ursprüngliche Form zurückkehren sieht man den dahinter liegenden Schaden erst wenn alles demontiert wird...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • also ich drück dir die daumen das es b ei den ca. 1.000 € bleibt.
    ändern kann man es jetzt eh nicht mehr, ausser das beste hoffen.