Urkundenfälschung ?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.934 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jens [NOT].

  • Hey Leute, mal eine kleine Frage...
    Ist es Urkundenfälschung, wenn Peter ein gebrauchtes Tuningteil hat inkl. Gutachten (worauf man leider den angekratzten Aufkleber nicht mehr gut sehen kann) und diesen durch einen selbst hergestellten Aufkleber mit dem gleichen Inhalt aber leichten Abweichungen der Optik ersetzt??? Denn das Firmenlogo wird er ja nicht so einfach machen können?!? Eigentlich täuscht man dadurch ja niemanden und fügt dem Hersteller ja auch keinen schaden zu oder?


    MfG

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • Ja, es ist Urkundenfälschung. Ob damit jemand geschädigt wird ist erst mal zweitrangig.


    Gibt es den Hersteller nicht mehr dass der eine Zweitschrift ausstellen kann?


    Hast Du mit dem TÜV gesprochen ob der die Abnahme so durchführt und das dann entspr. beurkundet?

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

    • Offizieller Beitrag

    *mysteriöse Musik abspielt*


    *einen § in den Raum wirft*


    Zitat

    § 263 StGB
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (...)


    *noch einen § reinschmeißt*


    Zitat

    § 267 StGB
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (...)


    *gespannt bleibt*



    =)

  • Der Tüv nimmts nicht ab weil eine zahl nicht ganz lesbar ist.... peter verändert nix... er frischt nur auf...

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • Hat Peter schon mal versucht vom Hersteller Ersatz zu bekommen?
    Sofern dieser noch existiert sollte Peter ihm mal eine Mail schreiben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Tuningfreak
    Der Tüv nimmts nicht ab weil eine zahl nicht ganz lesbar ist.... peter verändert nix... er frischt nur auf...


    Dann schauen wir doch mal erneut in den § 267 StGB und wählen die Variante
    "eine echte Urkunde verfälscht".


    Was meinst denn selber? So vom Gefühl her halt... :D

  • peter will sie nicht vervälschen! er will nur die alte vorhandene lesbar machen!!! denkt doch nicht immer das schlechte!

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • Der Richter wird aber ganz schlecht über Peter richten...und Urkundenfälschung ist ja mal nun kein Kavaliersdelikt, wie an o.g. Strafmaß unschwer zu erkennen ist.



    Mit dem Aufwand, den fiktiver Peter hier betreiben würde, hätte er sicher schon eine Zweitschrift vom Hersteller erhalten

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Zitat: Vervielfältigungsstücke sind dann Urkunden, wenn sie den Anforderungen des Urkundenbegriffs
    genügen und es sich insgesamt um gleichwertige Verkörperungen derselben Erklärung des Ausstellers
    handelt.


    Mehr will peter nicht...will sie nicht fälschen, sondern nur kopieren und gleichwertig benutzen!

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • Hättest das man eher gesagt, ich habe damals nen zweiten satz kennzeichungen von joy bekommen, da sie die nie fest genug laminiert hatten ;D es geht aber ums intrax... und intrax gibt leider keine rückmeldung >.>

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • bei den wucherpreisen? ;D ich werde erstmal gucken ob ich nen tüver finde, der sich mit dem schlecht lesbaren aufkleber darauf zufrieden gibt ;D


    hast du vllt grad das gutachten vom usd zu hand? was kurz einscannen kannst?

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Tuningfreak ()

  • das gutachten habe ich hier auch original rum fliegen ;D

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • Ich glaube, du wurdest hier falsch verstanden. Zumindest ich habe Gedacht, dass du nun am Gutachten etwas ändern bzw auffrischen willst.


    Sind denn die Markierungen an allen 4 Dämpfern so verschlissen, dass man sie nicht mehr lesen kann? Normalerweise sollte dem Prüfer insgesamt ein Federbein vollkommen reichen, damit er das Fahrwerk als jenes im Gutachten identifizieren kann.

  • So sind Fälscher halt. :D

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


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  • Zitat

    Original von Tuningfreak
    .../ durch einen selbst hergestellten Aufkleber mit dem gleichen Inhalt aber leichten Abweichungen der Optik ersetzt??? /...


    "ersetzen" geht schon mal gar nicht, erst recht nicht durch einen Aufkleber mit ähnlicher Optik.


    Der Originalaufkleber ist in Verbindung mit dem Tuningteil eine Urkunde, mit welcher der Hersteller (Urkundenaussteller) bescheinigt: "Dies ist das Bauteil mit der Nummer.... die mit der Nummer in der BE übereinstimmt."


    Ersetzt man diesen Aufkleber nun, auch durch einen mit gleichem Inhalt, ist dies nicht mehr die Willenserklärung des Herstellers, sondern desjenigen, der den Aufkleber ersetzt hat, denn nicht der Hersteller hat "bescheinigt", sondern Peter. Peter hat zwar keine Inhalte, aber den Aussteller der Willenserklärung (im Sinne einer Bescheinigung) gefälscht.


    Täuscht Peter über diesen Umstand hinweg und der Prüfer nimmt an, es handelt sich um den Aufkleber des Herstellers und macht deshalb die Abnahme, dann geschah dies "im Rechtsverkehr. " Die Täuschung muss nicht gelingen, es genügt die Absicht hierzu, zur Strafbarkeit.


    Dass Peter keine unlauteren Absichten hat, mag ich gerne glauben. Dies ändern nichts daran, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.


    Schutzgedanke dieses Gesetzes ist u.A. das Vertrauen in die Sicherheit des Rechtsverkehrs. Der Prüfer darf nur abnehmen, wenn es sich um den Originalaufkleber handelt und darauf muss sich die Gemeinschaft aller Verkehrsteilnehmer verlassen können, sonst wären solchen Manipulationen, auch mit "Vollfälschungen", Tür und Tor geöffnet.

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