Missglückte Reparaturen

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.699 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Hi,


    Erstmal zur Geschichte:


    Bei Peters Wagen ist mehrmals die Motorleuchte angesprungen, das Auto lief aber trotzdem ganz normal weiter.
    Werkstatt 1 liest den Fehlerspeicher aus und meint man müsse die Lambdasonden wechseln für 600€.
    Es könnte allerdings auch der Luftmassenmesser sein.


    Werkstatt 2 liest mehrere Sachen am Computer aus und kommt zu dem Ergebnis dass der Luftmengenmesser aufjedenfall falsche Werte liefert.



    Da sich Werkstatt 2 sicher war, hat Peter den Luftmassenmesser tauschen lassen.
    Anschließend war auch 1 Jahr lang alles gut.


    Jetzt geht die Lampe bei Peter wieder an und er hat in Werkstatt 1 beide Lamdasonden
    wechseln lassen, in der Hoffnung dass es sich damit erledigt hat.


    3 Tage später geht die Lampe wieder an, Diagnose von Werkstatt 1, der Motoröldeckel war undicht. Also hat Peter einen neuen Motoröldeckel für 10€ gekauft.


    1 Tag später brennt die Lampe schon wieder...



    Offensichtlich waren die Lambdasonden sowie der Motoröldeckel umsonst...


    Wie sieht es jetzt rechtlich aus, bekommt Peter das Geld für die Reparaturen zurück?
    Wenn ja, rüstet die Werkstatt alle Teile wieder um?


    Muss Peter einen 3. Reparaturversuch ebenfalls komplett bezahlen?


    Das Lämpchen hat den Peter jetzt schon über 1000€ und 13 Werkstattaufenthalte gekostet und es ist keine Besserung in Sicht.


    Beides sind Markenhändler...

  • Du meinst sicher Peter, oder?



    Wenn ja dann editier mal ganz schnell. Und lerne lesen!

  • Wenn Peter zwischen 2 Händlern hin und herspringt und am besten auch nichts in der einen Werksattt erwähnt was die andere ersetzt hat muß er eben mit Doppelersetzungen leben und auch zahlen.


    Lambdasonden haben zB eine vom Hersteller genannte "sichere" Lebensdauer von 150 tkm ...


    Weiß Werkstatt a nicht das b die vor 30 tkm ersetzt hat ...

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Werkstatt a weiß was Werkstatt b ersetzt hat.
    Es wurde nichts doppelt ersetzt.
    Es wird halt ständig "auf gut Glück" etwas ersetzt.
    Selbst eine 1-tägige Diagnose für 200€ konnte kein Ergebnis liefern...

    • Offizieller Beitrag

    Eine sehr umfangreiche Frage, die der Threadsteller sich da ausgedacht hat.


    Eine treffende Antwort, wie "missglückte Reparaturen" juristisch zu werten sind, kann leider nicht verallgemeinernd getroffen werden.



    Nichtsdestotrotz sollte man als Opfer einer "missglückten Reparatur" bedenken, dass man zwischen


    - einem Werkvertrag (es wird der Erfolg geschuldet - z.B. Einbau einer LiMa),


    - einem Dienstvertrag (es wird kein Erfolg geschuldet - z.B. ein Tätigwerden)


    - und letztendlich einem Kaufvertrag (es wird von der Werkstatt die Übereignung z.B. einer LiMa geschuldet; wird diese von der Werkstatt erworbene von jener auch noch eingebaut, so hat man einen gemischten Kauf-/Werkvertrag)



    unterscheiden muss.
    Den Werklieferungsvertrag (z.B. wenn der Kunde Gold mitbringt, damit der Künstler dauraus eine Kühlerfigur bastelt) kann man wohl außer Betracht lassen.


    Die Ansprüche, die sich das Opfer einer "missglückten Reparatur" anschauen sollte, liegen im Falle eines Kaufvertrages bei §§ 433ff. BGB (LiMa im Arsch) und im Falle des Werkvertrages bei §§ 631ff. BGB (Der Einabu der LiMa voll für den Arsch). Beim Dienstvertrag indes gibt es keine eigene Regelung, so dass auf die §§ 280 ff BGB i.V.m. § 611 BGB (beim Tätigwerden scheiße gebaut) zurückzugreifen ist.


    Das Opfer einer "missglückten Reparatur" sollte jedoch stets versuchen, sich mit seiner Werkstatt in einem sachlichen Gespräch zu einigen.


    Gruß

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge