Reifenfrage (Notlösung)

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.671 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von feti.

  • Hallo Leute,


    habe folgendes Problem:


    vor ca. 2 Monaten habe ich mir eine meiner Sommerfelgen kaputtgefahren (Bremsattel ist sozusagen durch das Felgenbett geschossen)


    Is es denn möglich, da ich zur Zeit 2 gute (aber 4 Jahre alte)Winter, und 2 gute Sommerreifen auf den Alus habe, dass ich vorerst (die nächsten 5-6 Wochen) gemischt fahren kann?


    ich würde beim Kombi die Sommerreifen vorn und Winterreifen hinten draufhauen wollen.


    Dimensionen Sommer: 205/55/R15
    Dimension Winter: 185/65/R15


    Es gab ja mal vom ADAC ne Aussage: http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,234619,00.html


    aber die is von 2003...weiss da jemand was aktuelles?


    wäre suppi, weil die Sommerreifen muss ich dann eh inkl. der 3 restl. Felgen weghaun, gibts nichtmehr nachzukaufen.


    Danke, Felix

  • Achso, also die Winterreifen sind auf den originalen 15" Stahlfelgen, Sommerreifen auf 15" Alus


    Und Eingetragern is auch alles selbstverständlich.

  • Nein das ist verboten !!!


    Ausnahme gilt nur beim Ersatzrad(wenn du Winter drauf hast und Ersatz ein Sommerreifen ist) und das kurzfristig bis der beschädigte Reifen ersetzt ist.




    edit: es sei denn deine Winterreifen sind auch Ganzjahresreifen (dann ist das möglich),


    aber auf keinen Fall mit diesen unterschiedlichen Dimensionen.

  • Habe auch gerade das hier gefunden:


    http://www.kfz-teile-service.de/lexikon/117-mischbereifung


    wenn das so stimmt, dann wäre zumindest Winter, oder Sommer egal, NUR bin ich mir nicht sicher ob das legitim ist mit den Reifendimensionen...
    ist zwar alles eingetragen, aber die schreiben, WENN nicht besonders angegeben, muss überall dasselbe drauf sein.


    Was meint ihr?

  • solang der selbe typ sich auf eienr achse befinden ist es ok
    wegen der rädergröße


    glaub aber nicht das die kombination sommer/winterreifen verboten ist.


    allerdings gilt die winterreifenplicht bei winterlicher witterung
    und dneke die ist net vorhanden :P

  • Zum einen existiert in Deutschland der § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zum anderen die 26. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.8.1997, welche die Richtlinie 92/23/EWG in nationales Recht umsetzte. Damit gibt es zwei zum Teil unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zur Bewertung der Zulässigkeit von Mischbereifungen:


    Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.


    Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.



    Ich würd Mischbereifung nicht empfehlen!!!

  • Versteht mich nicht falsch, ich habe auch sowas von keine Lust auf diese Kombination, aber ich brauch das Auto zur Zeit mehr denn je und habe erst gegen Ende Oktober wieder genug Kleingeld für 4 neue ordentliche Winterreifen...habe halt letzten Monat um die 500 Euro in meine hintere Bremsanlage investiert.


    Und die 2 Winterreifen, die ich eigentlich vorn draufmachen wollte, sind sehr uneben abgefahren (Vorbesitzer) und ich fühle mich da ehrlich die nächsten 4 Wochen auf den Sommerreifen sicherer.


    Also rechtlich wäre es vertretbar laut euren Antworten.


    ich dank euch auf jeden Fall für die Mühe ;)

  • Zitat

    Original von Mecki86
    Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.!!!


    so seh ich es auch auf die selbe achse montieren und glücklich sein ;)
    man soll ja auch von ObisO mit winterreifen fahren :tongue:

  • Das ist wieder so ungenau formuliert wie die Winterreifen"pflicht",


    ist Auslegungssache, (vor allem die des kontrollierenden :pol: )




    Ein zum BRV (Bundesverband des Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk) gehörender Reifenfachhändler würde/sollte dir dies zum Beispiel nicht montieren.


    Musst du selber wissen ob du das Risiko der nicht optimalen Kombination eingehst.


    Auf jeden Fall würd ich dir aber raten , falls du dich für diese Kombo entscheidest, öfter das mittlere als das rechte Pedal zu benutzen.

  • Zitat

    Auf jeden Fall würd ich dir aber raten , falls du dich für diese Kombo entscheidest, öfter das mittlere als das rechte Pedal zu benutzen.


    Ja klaro, das ist Pflicht, bin zum Glück sowieso eher der vorausschauende Fahrer...und wie gesagt, in 4 Wochen is wieder alles auf neuen Winterreifen unterwegs, hab ja meinen Primera gern, so isses nich ;)

  • 1. Du hast kein Geld um eine andere alternative zu finden.
    2. Du bist drauf angewiesen.


    Die Antwort drauf solltest du selbst wissen. Auffällig ist es nur, wenn du mit unterschiedlichen Felgen je Achse rumfährst.

  • Doch unterschiedliche Größe ist auch zu lässig. In meinem Fall war es eine Eintragung vom TÜVer 195/45 R16 auf VA und 215/45 R16 auf unterschiedlichen Felgengrößen von einem Hersteller (aber selber Felgentyp)
    .

  • Zitat

    Original von oggsi_eggdschen
    Mischbereifung ist nicht zulässig, unterschiedliche Größen ebenfalls nicht.



    "Mischbereifung" meint die Bauart der Reifen. Also Radial- oder Diagonalreifen, nicht Winter- und Sommerreifen


    Ansonsten können Winter- oder Sommerreifen jeweils achsweise am selben Fahrzeug verbaut sein, sofern die Dimension und der Geschwindigkeitsindex für das Fahrzeug passend sind.
    Das ist zwar nich unbedingt anzuraten, aber durchaus gesetzeskonform.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km