Rechtsgrundlage gesucht Autoverwerter verkauft Auto weiter

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 3.524 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Der gute Peter hat sein Auto an einen Schrotthändler verkauft und dafür einen Verwertungsnachweis bekommen.


    Nun gehen wir mal davon aus, dass er heute sein Auto auf der Straße gesehen hat, mit seinem Kennzeichen und definitiv sein Auto, gleiche Beulen etc.


    Darf der Schrottplatz bzw. Autoverwerter das obwohl Peter einen verwertungsnachweis bekommen hat?


    Und wenn nicht, gibt es da einen konkreten Gesetzestext dazu?


    Ich denke fast der Verwerter darf damit machen was er will, aber glaube in Zusammenhang mit der Abwrackprämie da mal was gehört zu haben, dass es verboten wäre.


    Aber dann müsste man doch eigentlich einen Kaufvertrag keinen Verwertungsnachweis ausfüllen oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    Anscheinend hat der Schrotti das Auto nicht wie zugesagt abgemeldet, sondern
    gurkt auf Kosten ( Steuer ) und Risiko ( Versich. ) vom Peter rum.
    Da dieser keinen Verkaufsvertrag hat bleibt beides an ihm hängen.


    Rechtlich bewerten will und kann ich das nicht, kann nur den guten Rat geben
    alles Andere stehen und liegen zu lassen und sofort zur Zulassungsstelle zu
    fahren und denen das unter Vorlage des VWN auf die Nase zu binden.


    Kopie machen und an die Versicherung schicken und auch bei denen nochmal anrufen.


    Ich erspare Dir hier die ellenlange Geschichte meiner Schwester, die ihr Auto
    angemeldet verkauft hatte und ganz herbe deswegen in Schwierigkeiten geriet.


    Grüße
    O.

  • das hätte ich dazu schreiben sollen, nehmen wir an Peter hätte damals schon etwas ärger gehabt, da das Auto erst 3 Wochen später abgemeldet wurde, nach dem Verwertungsnachweis. Allerdings wäre die Versicherung "gnädig" gewesen und hätte auf Grund der Vorlage des Verwertungsnachweis die Versicherung zurück gerechnet.


    Also da können wir annehmen, dass nichts passiert ist. Da war es nur frech, dass sich der Schrotter solange Zeit lies es abzumelden. Was nun natürlich klar ist, wenn er das Auto verkaufen wollte.


    Die Frage bleibt, darf der Schrotter das Auto weiterverkaufen trotz Verwertungsnachweis?


    Ja und nur bei "Abwrackautos" nicht? Oder darf er generell nicht weiterverkaufen?

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ist dann der Schrotti mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug gefahren, im Schadensfall hätte die Versicherung zwar zahlen müssen, dafür aber Regressansprüche gegen den Schrotti gehabt und bestimmt auch geltend gemacht.
    Das Auto ist nach Übernahme Eigentum des Schrotti, kann er mit machen was er will, bis auf : Wurde das Auto im Zuge der Abwrackaktion ( 2009 ?? ) entgegengenommen, durfte es nur abgewrackt werden !
    Teileverkauf zulässig, Export und weiterverkauf nicht.
    Details siehe :
    http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltpr%C3%A4mie ( Mißbrauch, ziemlich unten )


    Die entspr. § in http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunkturpaket_II
    Gesetzgebungsverfahren


    Dazu gehören dann irgendwelche Durchführungsbestimmungen und die Sanktionen, da musste aber selbst mal googeln.


    HTH
    Grüsse
    O.

  • ok danke!


    Aber wenn Peter das Auto außerhalb der Abwrackprämie verkauft hat, dann darf der Schrotti ihn weiterverkaufen.


    Da ist egal ob es nun einen Verwertungsnachweis oder Kaufvertrag gab.

  • Zitat

    Original von moxon
    ...
    §4 Abs.2 Altautoverordnung


    wenn ich das richtig verstehe, dürfte er Ihn also nicht weiterveräußern sondern müsste die "Verschrottung" sicher stellen.


    richtig?

  • ja, sonst Altautoverordnung §11 abs 7a.


    also anzeige möglich... geh zum schrotter und lass dir den verbleib des Wagens nachweisen... kann er das nicht, droh ihm mit der Anzeige... als Leistung würde ich da einen Anteil am Veräußerungsbetrag vorziehen... das ist zwar genauso unsauber, aber er hat´s ja so gewollt... :D

  • *ausbuddel*


    Deswegen kommen meine Fahrzeuge die zum Schrotter wandern da definitiv nicht mehr Fahrbar dort an , bzw. werden bei erreichen des Schrottplatzes unfahrbar gemacht ( Achsen raus oder Räder ab =) )