Der gute Peter hat sein Auto an einen Schrotthändler verkauft und dafür einen Verwertungsnachweis bekommen.
Nun gehen wir mal davon aus, dass er heute sein Auto auf der Straße gesehen hat, mit seinem Kennzeichen und definitiv sein Auto, gleiche Beulen etc.
Darf der Schrottplatz bzw. Autoverwerter das obwohl Peter einen verwertungsnachweis bekommen hat?
Und wenn nicht, gibt es da einen konkreten Gesetzestext dazu?
Ich denke fast der Verwerter darf damit machen was er will, aber glaube in Zusammenhang mit der Abwrackprämie da mal was gehört zu haben, dass es verboten wäre.
Aber dann müsste man doch eigentlich einen Kaufvertrag keinen Verwertungsnachweis ausfüllen oder?