Auf einem Zone für Begrentztes Parken

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.815 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Peter arbeitet seit über 4 Jahren bei seinem Betrieb. Dieser hat keine Mitarbeiter-Parkplätze, sodass die gut 60 Mitarbeiter im Umkreis parken.


    Peter parkt seit über 4 Jahren an einer Strasse, welche so gut wie kein Verkehr hat.


    Nun hat Peter vergangen Montag sein PKW wieder an seinen Stammplatz geparkt und hat Notdient, das bedeutet er hat ein Firmenauto und sein PKW steht an der Strasse.


    Am Gehweg der Strasse wurden vor ca. 1-3 Wochen Verbesserungsabreiten durchgeführt.


    Heute kommt Peter durch Zufall an seinem PKW vorbei und sieht einen Strafzettel über 15€ an der Scheibe. Dort steht was von "Zone begrenzes Halteverbot". Er kontrolliert sofort die Strasse und entdeckt 500m weiter am Strassenanfang die wohl erst kurzfristig installierten Schilder, die jedoch nur Fußballgroß sind, also klein.


    Nachdem Peter diese Strasse seit mehr als 4 Jahren, also über 1000mal, mit dem Auto befahren hat, hat er einfach nicht bemeklrt dass diese Schilder im Rahmen der Verbesserungsarbeiten installiert worden sind.


    Hat Peter eine Möglichkeit oder ein Recht diesem Strafzettel zu wiedersprechen?


    Weiter machen diese kleinen Schilder richtig den Eindruck einer Abzocke, da es sich um eine komplett unbefahrene Strasse handelt und es bekannt ist dass hier die Mitarbeiter der besagten Firma gerne parken (und niemand dabei stören)


    Peter und drei Kollegen haben diese Strafzettel bekommen und sind fassungslos...Eventuell wird die örtliche Zeitung auch noch informiert da dies wirklich den Anschein einer Abzocke hat...


    Peter fragt sich nur ob er eventuell durch ein Gewohnheitsrecht der Strafe entgehen kann.

  • Die einzige Chance die Peter hat, falls er sich dazu entschließt, sich an die örtliche Presse zu wenden, ist, sich damit fürchterlich zu blamieren, wie er es mit diesem Beitrag bereits im Nissanboard getan hat.


    Zur Erklärung:


    Verkehrszeichen gelten immer, auch wenn sie "kurzfristig" aufgestellt werden. Es liegt in der Natur ihrer greifbaren und sichtbaren Materie, dass Verkehrsschilder nicht langsam aus dem Nirwana auftauchen und nicht erst nach tagelangem Reifungsprozess aus einer nebulösen Erscheinung zur vollen Sichtbarkeit reifen. Sie stehen entweder nicht da, oder sie stehen da und dann halt nun mal sofort. Ich gebe dir aber Recht, "sofort" ist sehr "kurzfristig".


    Bei sogenannter Baustellenbedarfsbeschilderung (das sind die mobilen Dinger auf Standfüßen, die nach Bauende wieder weggeräumt werden) gibt es hierbei allerdings eine Regel: Diese muss nach gängiger Rechtsprechung 3 Tage vor ihrer Gültigkeit aufgestellt werden mit Zusatzschild "Gültig ab ...." Die stehen dann aber auch kurzfristig da und sind zu beachten, nämlich dass "ab" nicht mehr geparkt werden darf.


    Mich stimmt die Einstellung äußerst nachdenklich, wenn Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit Verkehrszeichen überhaupt nur die Idee besitzen, diese aus "Gewohnheitsrecht" ignorieren zu dürfen. Man stelle sich vor, die Straßenverkehrsbehörde sieht einen Anlass, an einer vormaligen "Rechts vor Links" - Kreuzung die Vorfahrt durch Beschilderung anders zu regeln, Gründe für sowas gibt es genug. Nun denkt Peter, "ich fahre seit 4 Jahren hier zur Arbeit und habe seit 4 Jahren Vorfahrt, was interessiert mich dieses neue Stop-Schild? Ich habe Vorfahrt aus Gewohnheitsrecht."


    Könnte Peter sich herausreden, das Stopschild nicht bemerkt zu haben, da es völlig plötzlich und unerwartet aus dem Nichts erschienen ist? Mit einem Parkverbotschild ist es nicht anders, auch nicht mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung. "Ich fahr dort schon immer 180, woher soll ich wissen, dass Sie ein 100er Schild aufgestellt haben?" ... das dürfte schallendes Gelächter ernten.


    Die Größe von Verkehrszeichen richtet sich nach der VwVSt'VO und hierbei nach der zulässigen Geschwindigkeit. Vereinfacht: Auf Autobahnen sind sie ganz groß, auf Landstraßen mittelgroß, innerorts klein. Für den sog. ruhenden Verkehr (Parkregelung) können sie ganz klein sein, richtig, ca fußballgroß.


    Peter hat doch selbst einen Verdacht geäußert, dass die neue Beschilderung im Zusammenhang mit kürzlich durchgeführten Gehwegarbeiten stattfand. Also scheint es einen Grund zu geben. Wenn es sich allerdings um eine komplett unbefahrene Straße handelt, frage ich mich, wie Peter und seine Kollegen dort hin kamen, ohne sie zu befahren und ohne an dem Schild vorbeigekommen zu sein. Handelt es sich um die ersten Verkehrsteilnehmer, die vom Himmel gefallen sind oder die Scotty dort hingebeamt hat?


    Könnte es vielleicht sein, dass vormalig halbseitiges Parken auf dem Gehweg toleriert wurde, aber nach den Gehwegsanierungsarbeiten dies heute nicht mehr der Fall ist? Könnte es sein, dass die Fahrbahnbreite nun durch geparkte Fahrzeuge unter 2,55 m ist? Dann hätte die Feuerwehr ein Problem und deshalb wurde die Beschilderung gestellt.


    Könnte es sein, dass Peter morgens etwas schlafduselig zur Arbeit fährt und deshalb nicht die Veränderungen bemerkt, die in seinem Verkehrsraum stattfinden, in dem er sich bewegt? Wenn die Veränderungen vor 1-3 Wochen stattfanden, ist dies Zeit genug, die neue Situation wahrzunehmen und auch Zeit genug, die von der Behörde mit Sanktionen abgewartet wurde, um Blinde darauf aufmerksam zu machen.


    Vielleicht wurde ja sogar in den örtlichen Medien darüber berichtet, die Peter so gerne bemühen würde ... das wäre doppelt peinlich.

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    • Offizieller Beitrag

    Thread gesäubert.


    Richtig, es gilt auch hier die "Drei-Tages-Fiktion"...
    ...deshalb sollte jeder, der seine Karre irgendwo öffentlich abstellt, dafür Sorge tragen, dass er da auch stehen darf. Am besten alle 3 Tage glotzen, ob dies der Fall ist. Auch vor der eigenen Haustür (im übertragenem Sinne).
    Klingt ungewöhnlich, ist aber so.



    Gruß

  • Man versteht mich hier falsch. Es haldet sich um eine Sackgasse mit diversen Wohnhäusern (die alle selbst Parkplätze besitzen, es fährt also alle jubel Jahre oder eben Morgens und Abend mal ein Auto.


    Zwei Parkplätze sind sogar mit den blauen Parkplatz-Schildern ausgewiesen und die an der schmalsten Stelle der gesamten Strasse (3,50m) :mmmm:


    Bevor die Gehwege saniert wurden war die Strasse noch schmaler und Parken war erlaubt, auch da war fast genug Platz für 2 Feuerwehrlöschzüge nebeneinander...


    Das neue Zonen Schild wurde so angebracht dass es von einem Baum/ Busch teils versteckt ist, Peter entdeckte es ja nur auf der Suche nach einem Schild. Jeder Autofahrer der in diese Strasse einbiegt wird dieses Schild übersehen weil jeder Fahrer Einblick in die etwas unübersichtliche Einfahrt vornimmt ( zwei Autohäuser haben nämlich ihre Eingänge + Werbung)


    Peter reicht morgen ein Paar Fotos und einen Strassenplan nach. Auch wenn er sich zum Kasper macht.


    Peters anschein nach ist das alles nämlich behördliche oder offizielle Abzocke (ein in der Nähe befindlicher Parkplatz ist aufeinmal kostenpflichtig geworden worauf eben viele Berufstätige auf die umliegenden Strassen verteilt parken). Die Strasse von Peters Fall ist jedoch nicht von diesen Parkern betroffen, hier parken nur 3-5 Firmenzugehörige.


    Warum nicht die 15€ zaheln und gut??? Peter hat an einer anderen Örtlichkeit weit weg von besagter Strasse aber in der gleichen Stadt schoneinmal sich mit dem Politessen (es ist ein gewisser Herr) anlegen müssen, der schon den Strafzettel ausstellt bevor man vom Parkautomat zurück ist...Und dieser Liebe Herr steht auch jetzt auf dem Zettel und er ist im ganzen Landkreis bekannt es mit den Parksündern so genau zu nehmen..... Das sind sicher einige 1000€ was die Stadt dadurch zusätzlich einnimt...


  • Wenn du jeden Tag an der gleichen Stelle parkst, Hand aufs Herz jetzt bitte, suchst du dann ein Schild wenn du gar nicht davon ausgehst dass eines aufgestellt wurde??


    Peter kommt um 6:35 an und fährt um 18:30 wieder. Alles in Dunkelheit....



  • anderes Beispiel:


    Hier im Harz sind sogenannte Klappschilder. Im Winter werden die Nebenstraßen zu einem "Einbahnstraßensystem" umgebaut und eine Seite wird mit einem Parkverbot belegt, damit im Winter die Schneefräsen mit ihren 3 Meter breiten Anbauten die Straßen unbehindert passieren können.


    Diese Schilder werden je nach Witterung "aktiviert". Dieses Jahr erst vergangenen Montag. Nachfrage bei den zuständigen Polizisten war, dass kulanterweise 1 Woche gewartet wird, bevor es Strafzettel hagelt.


    Aber um den Bogen zu dir wieder zu schließen:
    Ja hier wachsen und verschwinden Schilder 2 x im Jahr und das sogar komplett bösartig, da diese nur eingeklappt werden, also der Mast und eine Schildhäfte immer dran sind.


    So muss man blöderweise wirklich immer aufs Schild schauen, auch wenn ich gerne direkt vor meiner Tür parke und es seit Montag nicht mehr darf.

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  • Dürfte ich erfahren, warum mein Beitrag der "Säuberung" zum Opfer fiel??? :mmmm:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag


    Darum geht es doch nicht. Ich verstehe Deine Argumentation, klar, nur macht sie leider keinen Sinn. Denn es gibt sowas wie Vertrauensschutz nicht, da (Straßenbau)arbeiten jedweder Art ja irgendwann durchgeführt werden müssen.
    Und so wird ein VA in die Welt gesetzt... in casu VA = Halteverbot... der Bürger bekommt dann die 3 Tage, um sich darauf einzustellen, sein Auto umzustellen. :D


    @Yati: ja, Du darfst :love2:

  • Zitat

    Original von Kubek



    @Yati: ja, Du darfst :love2:


    Dann sprich! :O

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von Kubek
    [OFFTOPIC]

    Zitat

    Original von YETI

    Dann sprich! :O

    Du hast gespämmt. =)[/OFFTOPIC]


    LÜGER!


    Der Beitrag enthielt durchaus Sachdienliches!














    ....man muss sich nur mal die Mühe machen, das auch zu suchen. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Übereifriger Hilfspolizist:
    Sofern er in der Sache Recht hat, ist das schwierig zu handhaben. Selbstverständlich muss er hinreichend Zeit geben, den Parkscheinautomaten bedienen zu können, um auf diesen Nebenfall einzugehen.


    Es wäre gegebenenfalls ein Beschwerdegrund, wenn man den persönlichen Eindruck erhalten hat und dies auch begründen kann, das dieser einen "auf dem Kieker" hat (zielgerichtet aus persönlicher Motivation heraus nachsteigt bis ins Essgefach).


    Zur Art und Weise, wie, wann und wo Verkehrszeichen aufzustellen sind, siehe hier: http://www.sicherestrassen.de/VwV/UebsiVWV.htm]http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VwV/UebsiVWV.htm[/URL]


    ... und klicke in der Übersicht auf § 39 (allgemmein) und § 41, dort zu den Verkehrszeichen 283, 286 und 290 scrollen (speziell).


    Schlecht erkennbare `(z.B. zugewachsen) oder ungünstig platzierte Verkehrszeichen können strittig sein, allerdings i.d.R. nur in Extremfällen. Da würden mich Bilder mal interessieren, ob noch nichteinmal das Vorhandensein eines Schildes erahnt werden kann.


    Zur 3-Tages Fiktion wurde ausgeführt, zur Toleranzzeit der Behörden, bis Knöllchen geschrieben werden, ebenfalls.


    Wenn sich eine Gemeinde entschließt, vormals kostenlosen Parkraum in gebührenpflichtigen umzuwandeln, dann ist dies eine normale Haushaltsangelegenheit. Es bleibt auch jedem Hauseigentümer unbenommen, ob er seine Wohnungen kostenlos oder gegen Miete zur Verfügung stellt. Almosen kann man auch von einer Gemeinde nicht erwarten und ich käme nicht auf die Idee, meine Miete als Abzocke zu bezeichnen.


    Ich würde die Verwarnung bezahlen, bevor es zum Bußgeldbescheid kommt und ca. 25,- € dazu kommen.


    Dann würde ich bei der Gemeinde anfragen, warum die Halte-/Parkverbotszone eingerichtet wurde und gleichzeitig ggf. mit Verbesserungsvorschlag darauf hinweisen, dass die Beschilderung ungünstig bzw. schlecht sichtbar steht.


    Präzisere Sachverhaltschilderung schützt vor Watschen... aber du siehst wahrscheinlich selbst ein, dass diese nicht ganz unberechtigt waren ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()