Blitzer innerhalb kurzer Zeit

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 3.212 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Berlinerjung.

  • Was passiert eigentlich, wenn man geblitzt wird und vermutlich Punkte dafür bekommt (selbst geschätzte Geschindigkeit) und dann extrem dummerweise 4 Tage später erneut geblitzt wird und dafür Punkte bekommen würde.


    Ich habe gelesen, dass das Bußgeld steigen kann, wenn man bereits Punkte in Flensburg hat.


    Passiert das auch bei so dicht aufeinander folgenden Vergehen?


    Weil man ja theoretisch noch garnich die Mitteilung über die ersten Punkte hatte, wenn man das zweite Vergehen begeht.


    Oder wie wird das gehandhabt?


    Mal angenommen man hätte VOR dem ersten Vergehen noch keine Punkte vorher noch keine Punkte in Flensburg.

  • Könnte es sein, dass der fiktive Proband einer permanenten Überwachung bedarf, seine eigenen Verstöße nicht selbst bemerkt und deshalb es einer wiederholten, schriftlichen Anzeige bedarf, damit er sich zukünftig an Verkehrsregeln hält?


    Das wäre nicht sonderlich gut.


    Um die Frage zu beantworten: Es gelten die gleichen Regularien, als würden zwischen beiden Verstößen Wochen liegen und er hätte beim zweiten bereits durch amtlichen hinweis vom ersten gewusst.


    Ich erinnere an einen RA, über den ich hier mal berichtet hatte. Er meinte, sich damit verteidigen zu können, er hätte kein Knöllchen an seiner Windschutzscheibe vorgefunden, deshalb hätte er wiederholt falsch geparkt. Dies kostete ihn den Führerschein, mit der Begründung, dass er polizeilicher Überwachung benötigt, um Verkehrsregeln einzuhalten.


    @ Kubek: Das Urteil scheint nicht öffentlich zu sein, ich hatte damals danach gesucht und es nicht gefunden.

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  • Fallbeispiel:


    Peter wurde mit 38km/h zu viel AUSSERORTS gemessen und bekommt 3 Punkte dafür.
    Wir Peter im folgendem Jahr nochmal wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt, auch wenns nur ein Punkt ist, gibt Peter den Führerschein ab!



    Bekommt Peter 2 Punkte direkt hintereinander, KANN das zu einer erhöhten Strafe beim 2ten Punkt kommen! Wenn die Beamten das passend abarbeiten, merkt Peter jedoch nix davon ;)

  • achso...


    na ich weiß nur, dass es bei uns in Berlin Schwarzlichtblitzer in einem Tunnel auf der Stadtautobahn gibt und da hieß es, dass die Briefe innerhalb einer Woche zugestellt sein müssen, da sonst die Pendler ja jeden Tag wieder geblitzt werden ohne es zu merken. Da kein Blitz darauf aufmerksam macht, dass man gerade zu schnell war und so der Lerneffekt fehlt (ich such mal passende Artikel dazu).
    Das war aber auf jeden Fall die Begründung, deshalb dachte ich gleiches gilt auch in anderen Fällen.


    Und wer entscheidet über das zusätzliche Bußgeld, ein Sachbearbeiter oder gibt es da generelle Regeln.


    Wenn das mir passieren WÜRDE, würde ich auf jeden Fall dazu stehen und manchmal passieren im Leben halt echt unglückliche Sachen :rolleyes:


  • Was??? Das ist mir neu.

  • Hat nicht der Peter, sondern der Hans schon selbst mitgemacht. Seid letztem Monat ist er aber wieder im Kartenbesitz.
    Sobald es so und so schnell war und noch ein Punkt hinzu kommt ist die Karte erstmal weg....beim Hans waren es 3 Monate.

  • Nein, es ersinnt kein Sachbearbeiter, es findet sich alles im (grundsätzlich bindenden) bundeseinheitlichen tatbestandskatalog wieder.


    [URL=http://www.kba.de/cln_030/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf]Klick[/URL]


    ...auf Randziffer 7 und 8.2 scrollen, es rentiert sich allerdings auch, mal den kompletten Einleitungstext zu lesen.


    fette pdf mit etwas längerer Ladezeit ;)

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  • danke für den Link, aber dort steht ja ab Rechtskraft und ab wann ist denn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig? Ab Tattag?


    Ich meine
    "Ein Fahrverbot kommt beispielsweise in der Regel in
    Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens
    26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der
    Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht."

  • Zitat

    Original von Berlinerjung
    na ich weiß nur, dass es bei uns in Berlin Schwarzlichtblitzer in einem Tunnel auf der Stadtautobahn gibt und [...] Da kein Blitz darauf aufmerksam macht, dass man gerade zu schnell war und so der Lerneffekt fehlt (ich such mal passende Artikel dazu).


    Es sind ja Schilder an den Tunneleinfahrten angebracht.

  • Zitat

    Original von CDW

    Zitat

    Original von Berlinerjung
    na ich weiß nur, dass es bei uns in Berlin Schwarzlichtblitzer in einem Tunnel auf der Stadtautobahn gibt und [...] Da kein Blitz darauf aufmerksam macht, dass man gerade zu schnell war und so der Lerneffekt fehlt (ich such mal passende Artikel dazu).


    Es sind ja Schilder an den Tunneleinfahrten angebracht.


    Das ist richtig, trotzdem wurden pro Tag !1200! Fzg an EINEM Tag um Durchschnitt erfasst, daraufhin gab es nochmal mehr Kritik ;)

  • Die sind ja dann wohl aber auch offensichtlich zu schnell gefahren. Wer das tut, sollte mit den Konsequenzen zurecht kommen. Immerhin wird vor allem im Tunnel und auch davor in sehr kurzen Abständen immer wieder die maximal erlaubte Geschwindigkeit angezeigt. Zuletzt jeweils noch einmal vor dem Blitzer.


  • Seit wann wird der Blitz als Lerneffekt benötigt?


    Wenn soviele Fahrzeuge an einem Tag erfasst wurden bedeutet das nur das 1200 Leute wohl Schilder nicht richtig lesen können oder bewußt schneller fahren.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Trecker
    Um die Frage zu beantworten: Es gelten die gleichen Regularien, als würden zwischen beiden Verstößen Wochen liegen und er hätte beim zweiten bereits durch amtlichen hinweis vom ersten gewusst.


    Nein .. gerade aus dem Zitierten kenne ich, dass das die 2x26 km/h zu schnell Regel nicht gilt, da beim 2ten Verstoß der erste noch nicht rechtskräftig ist.


    Also
    Peter im Januar 26 km/h zu schnell
    Peter im Juli 26 km/h zu schnell --> Lappen weg


    Peter am 1. Januar 26 km/h zu schnell
    Peter am 2.Januar 26 km/h zu schnell --> Lappen bleibt da da der 1.Januar noch nicht rechtskräftig in der Kartei steht



    Rechtkräftig ist der Verstoß erst nach Zustellung des Bußgeldbescheides + 14 Tage oder eben bei Einspruch nach dem ganzen Kram mit Gericht und Co

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()


  • Danke, dass wollte ich wissen.


    [OFFTOPIC] Und an alle Anderen, ich persönlich stehe zu meinen Verstößen, auch wenn ich im besagten Tunnel erwischt werden würde. Aber die Klagen liefen nunmal und hatten Erfolg und in unserem Rechtssystem ist es scheinbar so, dass wir mit Blitzern (eigentlich) nicht den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, sondern sie zum vorschriftsmäßigen Fahren bewegen wollen. Und das passiert nicht, wenn man 20 mal geblitzt wird ohne es zu merken und dann nach und nach 20 Bußgeldbescheide bekommt. Egal wieviel Schilder davor standen. Das nur zu der Britzer Tunnel Geschichte.[/OFFTOPIC]