NUR Anhörungsbogen bekommen

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.350 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Berlinerjung.

  • ja also ich versteh das nicht, ich würde auch bezahlen, also ich steh schon dazu aber es ist eben nur der Tatvorwurf erwähnt und der Anhörungsbogen dabei sonst nichts, das kenne ich so nicht.


    Alle die ich bishr gefragt habe, kannten das so auch nicht.

  • ruf doch mal an.... vllt hat einer was vergessen in den brief zu stecken...

    Headunit: Kenwood KIV-700
    FS: Morel Tempo 6 ; Visaton FRS 5 X
    Amp: MB Quart DSC500.1
    Sub: B2 Audio AS 12

  • Vielleicht weil Punkte zu vergeben sind und erst mal der Fahrer zweifelfrei ermittelt werden soll? ;)


    Als die beste Ehefrau von allen mit der auf mich zugelassenen Pizzaschachtel mal geringfügig zu schnell unterwegs war bekam ich zunächst auch nur einen Anhörungsbogen, ich tippe mal weil man sich ziemlich sicher war dass der Halter nicht der Fahrer war.

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von arne_P10
    Als die beste Ehefrau von allen mit der auf mich zugelassenen Pizzaschachtel mal geringfügig zu schnell unterwegs war bekam ich zunächst auch nur einen Anhörungsbogen, ich tippe mal weil man sich ziemlich sicher war dass der Halter nicht der Fahrer war.


    Meine Gattin fährt mit Deinem Fiat???

  • Zitat

    Original von arne_P10
    Vielleicht weil Punkte zu vergeben sind und erst mal der Fahrer zweifelfrei ermittelt werden soll? ;)


    Dito . Sind Punkte zu vergeben werden bei uns generell nur Anhörungsbögen verschickt.
    Bei Verwarngeldern ( die ja eh in keine Akte eingetragen werden ) wird anscheined nicht so hingeschaut und da wurde meinem Vater und mir schon 2 x direkt der Zahlschein bzw Verwarngeld zugestellt obwohl der jeweils andere gefahren ist.


    So hat dann eigentlich der falsche gezahlt aber wie gesagt.... mangels Eintragung kann man das schneller intern regeln als nen neuen Brief des Verkehrsamtes abzuwarten

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()


  • ...so ungefähr


    Es hat mit der Natur des Ordnungswidrigkeitenrechts zu tun.


    Das OWiG (die Mutter aller Ordnungswidrigkeiten, auch im Verkehr) unterscheidet zwischen


    - Verwarnungsgeld
    und
    - Bußgeld.


    Kommt ein Verwarnungsgeld in Betracht, hängt der "Zahlschein" (mit Betrag) deshalb gleich dran, weil es der Vereinfachung des Verfahrens dient und auch keine Verwaltungskosten erhoben werden. "Akzeptieren, zahlen, feddich."


    Bewegt man sich bei einem "schwereren Verstoß" im Bußgeldbereich (auch Punkte), kommen Verwaltungskosten hinzu. Diese können schwanken, je nach Aufwand der Behörde. Wir hatten es hier schon oft, dass sich User irritiert äußerten. Es hat mit der Aufwändigkeit der Abwicklung zu tun. Beim Bußgeld ist es aufwändiger.


    Die "zu erwartenden Kosten" stehen im Bußgeldbereich (vgl. oben) deshalb nicht drauf, da die Behörde die Verpflichtung besitzt, den konkreten Einzelfall zu prüfen. Je nach Einlassung des Betroffenen kann es teurer oder billiger werden (Vorsatz oder glaubhafte Rechtfertigung).


    Bei Verwarnungen macht man den Aufwand nicht, dieser würde in keinem vernünftigem, fiskalischem Verhältnis stehen. Es sind auch eure Steuergelder.


    Kam es so rüber?


    PS: Jeder kann sich beim ADAC (oder anderen Autoclub) einen Bußgeldkatalog kaufen oder bei www.kba.de nachschauen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • ok danke!


    Ich war nu irritiert weil wie gesagt, alle Leute mit denen ich gesprochen hatte (ok waren nur 3 ;) ) mir gesagt haben, Sie bekamn immer gleich den Zahlschein und den Hinweis auf die Punkte.


    Aber dann weiß ich bescheid.