Steuern Firmenfahrzeug

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 836 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Hallo


    Ich habe mir am Freitag eine 3 Jahre alte Transe mit LKW Zulassung gekauft. Den Wagen will ich nur beruflich nutzen. Habe mich im Anfang des Jahres im Elektro Handwerk selbstständig gemacht. Nun höre ich von mehreren Seiten die unterschiedlichsten Aussagen über die Besteuerung des Wagens. Weiss hier jemand, wie es denn wirklich richtig oder sinnvoll ist ?


    Gruss Thomas

  • Moin...


    Dazu kann dich bestimmt google was aufzeigen ...



    Als selbstständiger hast du doch sicherlich auch ne Steuerberaterin die dich was das angeht beraten kann...


    MfG Martin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TKH
    Hallo


    Ich habe mir am Freitag eine 3 Jahre alte Transe mit LKW Zulassung gekauft. Den Wagen will ich nur beruflich nutzen. Habe mich im Anfang des Jahres im Elektro Handwerk selbstständig gemacht. Nun höre ich von mehreren Seiten die unterschiedlichsten Aussagen über die Besteuerung des Wagens. Weiss hier jemand, wie es denn wirklich richtig oder sinnvoll ist ?


    Gruss Thomas


    Dein zukünftiger Steuerberater wird es Dir ganz genau und einzelfallbezogen erklären können.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Also ich verstehe die Frage so das es um LKW Zulassung ja / nein geht.

    Das ist dann eine Frage die er erst einmal mit dem zuständigen Finanzamt oder dem TÜV klären muß...


    Denn LKW haben ja z.B. auch andere Abgasnormen als PKW.


    Aktuelles Nissanbeispiel ist ja z.B., das der neue D40 LKW ist und nicht auf PKW umgeschlüsselt werden kann weil er die erforderliche Abgasnorm für PKW nicht schafft...


    Sprich bei betreffender Stelle Fragen ob eine Umschlüsselung überhaupt Möglich wäre.
    Erst dann kann einem auch der Steuerberater helfen und die jeweiligen Vor- und Nachteile der jeweiligen Zulassung / Einstufung aufzählen...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es dem Fragesteller um die Kfz-Steuer an sich geht, oder um die einkommenssteuer-/umsatzsteuerrechtliche Absetzung als Firmenfahrzeug.


    Zur Kfz-Steuer kann es eine Rolle spielen, ob es sich bei dem Transit um einen von Sitzen befreiten Fensterbus handelt, dessen EZ vor dem 1.07.2009 lag oder danach und der von vormals Pkw auf LKW umgemeldet wurde. Hier hilft ein Blick in die §§ 8 und 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz, ob eine Rückummeldung zum Pkw Sinn macht, wenn man wieder einen Rücksitzplatz montiert und lediglich Stauraum für Werkzeuge und Arbeitsmaterial (nicht "Fracht") beibehält.


    Zur Absetzung als Betriebskosten kann wohl nur ein Steuerberater helfen.


    Zu Beidem: Es ist wohl sehr kompliziert, ich weiß, dass dieser banale Satz nicht weiter hilft, aber mglw. die Entscheidung erleichtert, Kosten für fachliche Hilfe aufzuwenden, die man ja auch wieder von der Steuer absetzen kann.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es dem Fragesteller um die Kfz-Steuer an sich geht, oder um die einkommenssteuer-/umsatzsteuerrechtliche Absetzung als Firmenfahrzeug.


    Wenn der TE neben der Transe, wovon ich ja ausgehe, noch einen Privat-PKW hat sollte er plausibel darlegen können das er das Fahrzeug rein Geschäftlich nutzt und die Oma Sonntags mit dem PKW besucht...


    Umsatzsteuerlich: Ist der Wagen mit ausweisbarer MwSt gekauft worden und er ebenfalls MwSt ausweisen kann, bekommt er die vom FA wieder. Ebenso die Steuer aus allen Kosten (Tanken, Wartung etc.) die anfallen, excl. der Versicherungssteuer, denn die ist wie der Name schon sagt, keine Umsatzsteuer. X(


    Was die Abschreibung etc angeht, da gibt es Tabellen...
    Mein FA hat z.B. den von mir angegebenen Restwert (GW-Preis) von 16.000 € im Juli 2010 anstandslos akzeptiert, Meine Steuerberaterin bekam nur ne Anfrage ob der mit ausweisbarer Mwst gekauft wurde. Das Auto war ja bereits vorhanden...


    Sollte das FA Privatanteil veranschlagen bei der Transe, ist das führen eines Fahrtenbuches auf jeden Fall bares Geld wert.
    Von meinen 21.891 gefahrenen Kilometern in 2011 waren 20.807 oder 95,05% Geschäftlich...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel