privat haftpflicht

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.054 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von og306.

  • klaus wollt heut eine motorwäsche machen um zu sehen wo sein motor undicht ist


    der erste automat hat zwei münzen geschluckt ohne das sich was getan hat


    klaus is an nächsten automaten gefahren nachdem er den betreiber tel. nicht erreicht hat. dieser automat hat dann auch gleich die erste münze geschluckt


    daraufhin hat klaus gegen den automaten gehauen in der hoffnung das die münze wieder rauskommt.


    geholfen hat es, aber leider is was abgebrochen. kommt dafür klaus seine haftpflicht auf?

  • was ist grobfahrlässig?


    klaus hat gegen geschlagen


    wollt zwar nur die münze, aber die versicherung kann ja sagen das es absicht war :mmmm:

  • Frag doch einfach die Versicherung.


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • hab heut mit der versicherung telefoniert und nach dem tel. werde ich die def. kündigen.


    sie übernähmen eine lächerliche rechnung nicht, weil das über die kfz laufen muß und da würde ich angeblich hochgestuft.


    das reinigen des autos bzw das 3m vom auto wegstehen und einwerfen einer münze in einem automaten gehört wie das be und entladen zur inbetriebnahme des autos


    so richtig konnte mir das die dame auch nicht erklären :wand:


    das nächste mal ich einfach mit dem auto gegen wenn die münze stecken bleibt, dann hat sies einfacher mit dem begründen :rolleyes:


    edit:klaus

    • Offizieller Beitrag

    Ja, hat denn der Klaus bei seiner Privathaftpflicht eine SB?


    Dass die Privathaftpflicht die evtl. Einstandspflicht auf einen Dritten, etwa die Kfz-Haftpflicht abwälzen will, ist nicht verwunderlich.


    Ob eine Inbetriebnahme des Kfz im Sinne des §7 StVG beim Abstellen in einer SB-Waschbox vorliegt ist fraglich, wird aber eher nicht der Fall sein - ein Urteil dazu ist mir jedenfalls nicht bekannt. In Analogie dazu kann man jedoch sagen, dass eine Karre mit ohne laufenden Motor, die in einer Waschanlage vom Förderband gezogen wird, nicht im Betrieb ist.


    Ferner sollte sich Klaus Gedanken darüber machen:
    - die Kfz-Haftpflicht regelt, stuft aber hoch
    - die Kfz-Haftpflicht regelt nicht, da ein Fall von §103 VGG vorliegt


    Ergo: sich selbst mit dem Geschädigten verständigen. Geschuldet ist zunächst eine Naturalrestitution - Klaus kann also versuchen, den Dreck zusammenzukleben, bevor er seine Brieftasche bequemen muss.

  • klaus hat beschlossen sich rechtschutz zu holen, um sich nicht mit irgendner telefontipse rumärgern zu müssen


    der schaden wurde jetzt so geregelt.