Wo muss mein Auto angemeldet sein?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 10.209 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von PsycoFun.

  • Zitat

    Original von PsycoFun
    so, grad mir der zulassungsstelle B telefoniert.
    die bestätigen:
    fahrzeug ist richtig angemeldet so wies ist und kann so bleiben. und wen der halter wo damit rumfahren lässt is irrelevant egal wo der nutzer wohnt.


    der halter kann nicht dazu gezwungen werden das fahrzeug abzumelden/umzumelden nur weil der der es nutzt woanders wohnt und woanders rumfährt als wo der halter gemeldet ist.


    wichtig ist nur das der nutzer die erlaubniss vom halter hat es zu nutzen, und das der nutzer in der kfz versicherung mit angegeben ist oder zum angegebenen personenkreis gehört. und die sagt "alle personen über 25 jahre" der nutzer ist 29. und die erlaubniss von muttern hat paulchen auch.


    Das hat Trecker doch auch schon so bestätigt, allerdings müßte, wie er auch schön schrieb und es im Gesetzestext steht den ich zitiert habe, in diesem Falle der regelmäßige (vom Zulassungsort abweichende) Standort vermerkt werden.


    Ist Halter / Versicherungsnehmer und Fahrer die selbe Person wäre so zu verfahren wie es ein Posting über dir steht, Beide müssen dort gemeldet sein wo sie sich 'vorwiegend' aufhalten...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Mach es doch so wie ich: Melde das Auto auf deinen Namen an, mit deinem Wohnsitz usw aber lass die Versicherung über deine Mutter laufen. Mach ich schon von Anfang an so. SO hab ich den günstigen Versicherungstarif und im FZG-Schein steht mein Name und mein Wohnsitz. Kann allerdings sein dass nicht alle Versicherungen dass mitmachen...

  • Zitat

    Original von Nismo-P10
    Mach es doch so wie ich: Melde das Auto auf deinen Namen an, mit deinem Wohnsitz usw aber lass die Versicherung über deine Mutter laufen. Mach ich schon von Anfang an so. SO hab ich den günstigen Versicherungstarif und im FZG-Schein steht mein Name und mein Wohnsitz. Kann allerdings sein dass nicht alle Versicherungen dass mitmachen...


    Und zudem steigt damit auch der Versicherungspreis.
    Genau das gleiche hatte ich auch vor, jedoch meinten die dann auf einmal das die Versicherung um 200€ teurer wär in der Kombi.

  • paulchen meldet nix um ;)
    er gibt doch nich sein SF25+öffentlichen dienst rabat von muttern auf


    ginge das mit unterschiedlichem halter und versicherungsnehmer bei seiner versicherung hätte es sein versicherungsmann so gemacht.

  • Zitat

    Original von r4zor77

    Zitat

    Original von Nismo-P10
    Mach es doch so wie ich: Melde das Auto auf deinen Namen an, mit deinem Wohnsitz usw aber lass die Versicherung über deine Mutter laufen. Mach ich schon von Anfang an so. SO hab ich den günstigen Versicherungstarif und im FZG-Schein steht mein Name und mein Wohnsitz. Kann allerdings sein dass nicht alle Versicherungen dass mitmachen...


    Und zudem steigt damit auch der Versicherungspreis.
    Genau das gleiche hatte ich auch vor, jedoch meinten die dann auf einmal das die Versicherung um 200€ teurer wär in der Kombi.


    doofe Versicherung! bei mir gehts und ist weit billiger. Wie gesagt kann sein dass es nicht alle machen. Meine versucht auch mir Steine in den Weg zu legen beim ummelden. Mit dem richtigen Berater geht es Trz.:D

  • Bei der Colonia (nun AXA) war das bereits Mitte der 90er unerwünscht und wurde bei einem Fahrzeugwechsel auch nicht mehr gemacht.


    Ob die inzwischen wieder solche Verträge machen weiß ich nicht.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Jetzt wäre nur die Frage, was heißt "regelmäßig"?
    Reicht schon ein Tag pro Woche, damit es als Regelmäßigkeit angesehen wird?
    Muss mehr als 50% einer gewöhnlichen Woche herangezogen werden?


    Das unterscheidet sich bei mir immer. Mal steht der Wagen 14 Tage bei meinem Zweitwohnsitz, mal keine 72Stunden. In der Zwischenzeit kann ich mich für mehrere Tage (durchgehend) in zwei anderen Städten aufhalten (davon einer mein Hauptwohnsitz).


    Bis jetzt hat sich das Land nicht bei mir beschwert. Zumal ich immer brav meine Zweitwohnsitzsteuer bezahle...

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • peter war neulich auch zufällig beim einwohnermeldeamt. die gute frau fragte peter dann, ob er ein auto besäße. peter meinte, dass es nicht auf ihn zugelassen ist und schon war das thema für die gute frau vom tisch. vllt hatte die rennleitung mal wieder nichts zu tun...

    Headunit: Kenwood KIV-700
    FS: Morel Tempo 6 ; Visaton FRS 5 X
    Amp: MB Quart DSC500.1
    Sub: B2 Audio AS 12

  • Nochmal, vielleicht jetzt deutlicher:


    Ich habe an anderen Stellen schon öfters geschrieben, dass Rechtstheorie und Rechtspraxis zwei Paar Schuhe sind.


    Auf das Beispiel bezogen:


    Halter muss nicht Nutzer/Besitzer sein, noch nicht mal Eigentümer.


    Das (regelmäßige) Standortprinzip ist reine Theorie und in der Praxis nicht überprüfbar. Es interessiert keine Zulassungsstelle und i.d.R auch keinen Polizisten, es sei denn, man hat ihn geärgert und er sucht in den Krümeln.


    In der alten StVZO gab es eine ähnliche Regelung, die auch niemanden interessiert hat. Es hat mich auch nie interessiert, wenn jemandem das Auto aufgebrochen wurde und er sagte, "ich bin faktischer Halter, komme für die Kosten auf und das Auto ist nur aus Versicherungsgründen auf meinen Papa zugelassen, deshalb erstatte ich die Anzeige."


    Vor dem Hintergrund des Aufwandes ist auch die theoretische Möglichkeit, eine lächerliche Verwarnung zu kassieren, gleich Null.


    Nein, das ist keine öffentliche Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit (was übrigens ohne rechtliche Relevanz wäre), das ist die Darstellung der Rechtswirklichkeit. Oder hat schon mal jemand deshalb ernsthafte Probleme bekommen?


    Ich frage mich allerdings, womit der Themensteller meine Ex-Kollegen geärgert hat :D

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • geärgert?


    garnich... Paulchen wurde wegen defekten ESD angehalten.
    und paulchen hat sich ja auch einsichtig & kooperativ gezeigt.
    aber treckers ex kollege interresierte das nich und der suchte zwanghaft weitere mängel :will-u-understand: das paulchen gesagt hat und zeigen wollt ESD rohr is abgerissen juckte nich, da ward unters auto geschaut "aha... das is doch selber geschweister eigenbau"... "nein ein originaler neuer MSD"
    (da tauchten sachen auf die GTÜ TÜV Mann, andere kollegen der rennleitung, sowie DEKRA kurze zeit vorher für i.o. befanden)


    Paulchen vermutet einfach das der Preusische Staatsbeamte keine Sachsen mag.

  • tja ... und im Zweifelsfall muss dann der abgelaufene Verbandskasten herhalten ...


    ... ich verstehe solche Schutzleute nicht

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • :confused: denn wollt er nich sehen


    das warum er mich anhielt guckt er sich nichma an... aber sucht andere kacke.


    2mm spielt... batterie lose
    bisl schmodder am servobehälter... lenkung undicht
    paar risse in der blinkerglühlampen farbe... blinker blinken weiß


    aber das eine NSW birne und ein Ablendlicht nich gingen war egal -.-



    naja egal... ESD kommt bald, dann gibet en stömpel von der werkstatt und fertig.
    mutter wird bei der zulassungs stelle bestätigen das sie halter des KfZ ist und weiterhin melde und wohnort gleichgeblieben sind. und wenn sie ihr fahrzeug nutzen lässt geht keine sau was an... ausser ggf bei nem unfall de versicherung.