Wo muss mein Auto angemeldet sein?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 10.210 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von PsycoFun.

  • Hallo...


    Paulchen wurde gerade von der Rennleitung angehalten, warum weshalb wieso tut mal nix zu sache.


    Paulchens Wohnt in B das auto ist aber in A angemeldet, weil es auf paulchens mutter gemeldet ist, und sie halter sowie versicherunsnehmer des fahrzeuges ist.


    Die rennleitung meinte zu ihm aber, das auto muss in B angemeldet werde, da es dort angemeldet werden muss wo der Nutzer wohnt?


    Paulchen hat nun auch mit seinem versicherungs vertreter telefoniert, der das alles so abgesegnet hat, das das auto in A auf seine mutter gemeldet ist, und von Paulchen in B genutzt werden darf. laut kfz versicherung darf jeder über 25 damit fahren, keine weitere personelle bindung oder ähnliches.
    sein versicherungsmann bestätigte ihm das relevat ist wo der halter wohnt. wer wie wo wann wieoft mit dem auto rumfährt sein egal, hauptsache der fahrer ist über 25.


    was ist nun sache? rennleitung sagt so, versicherung sagt so...


    als gegenvergleich brachte paulchen gegenüber dem rennleitungsmenschen und seinem versicherungsmann, viele großfirmen haben auch ihre fahrzeuge am hauptstandort angemeldet, aber nutzen sie auch permanent in filialen deutschlandweit.
    die rennleitung meint, firmen dürfen das, private nich :mmmm:
    versicherungsmann sagt beide durfen das, hauptsache das auto ist da gemeldet wo der halter des kfz wohnt.


    oder kann die polizei festlegen, "du nutzt und wohnst woanders als der halter wohnt, du musst das auto auf dich anmelden da wo du wohnst" :mmmm:

  • also das ist meiner Meinung totaler quatsch,



    wer das Fahrzeug führt, wer es fährt, auf wen es angemeldet ist, oder auf wen die Versicherung läuft ist egal,


    Solange Paulchen nicht (der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene) Halter des Fahrzeugs ist, muß das Fahrzeug nicht umgemeldet werden


    Lg

  • Halter, Versicherungsnehmer und Person im Fahreugschein ist Paulchens Mutter.


    problem is nur, der Polizeimensch meinte er meldet das weiter und das kann richtig teuer werden -.-
    aber paulchens versicherungsmann hätte ja was gesagt wenn das nich rechtens wär, vorallem wenn die versicherung ja mehr geld bekommen wurde wenn das auto auf paulchen läuft, da das auto ja auf muttern läuft weil billigere rabate.

  • Zitat

    Original von PsycoFun
    Halter, Versicherungsnehmer und Person im Fahreugschein ist Paulchens Mutter.


    problem is nur, der Polizeimensch meinte er meldet das weiter und das kann richtig teuer werden -.-
    aber paulchens versicherungsmann hätte ja was gesagt wenn das nich rechtens wär, vorallem wenn die versicherung ja mehr geld bekommen wurde wenn das auto auf paulchen läuft, da das auto ja auf muttern läuft weil billigere rabate.


    das ist die Antwort auf die Frage, aber ich weiss, dass die Bullen deswegen nen riesen Aufstand immer machen.


    Mal ne andere Frage ist Paule in Berlin gemeldet oder noch in der Heimat?!


    Gruß
    Sven


    EDIT: noch nen Tip, ruf mal bei der Zulassungsstelle in B und A an und erkundige dich über den Sachverhalt.

  • Was will denn der Polizei- Hengst weiterleiten??


    Das Paulchen eingetragener Fahrer eines Versicherten Autos ist??


    ich denke eher mal das er Paulchen Angst machen will.


    Wenn das Auto Ordnungsgemäß Angemeldet, Versichert und Paulchen auch als Fahrer eingetragen ist, dann kommt da auch nix!


    Weil es gibt so viele Menschen die Ihr Auto auf die Eltern/ Großeltern/ Geschwister usw versichern lassen.


    Und es gibt auch viele die nicht an der selben Adresse oder im selben Ort
    Wohnen. Das wäre ja abzocke wenn man das Auto auf sich anmelden muss.


    Der Versicherungsmensch sagt es ist alles in Ordnung dann sollte Paulchen das auch glauben.


    Zur Sicherheit kann er aber bei der zuständigen Behörde noch mal Informieren.


    Lg

  • Der Polizistenmensch könnte teils teils richtig liegen


    Wie sieht es denn mit den Steuern aus? Diese entrichtet man ja an die entsprechende Komune/Stadt. Wenn man aber von bsw. Berlin nach München zieht, entgehen der Stadt München die Steuern für das Fahrzeug obwohl es dort dauerhaft unterwegs ist.


    Ich kann mir vorstellen das der Poli jenes meinte.



    Falls ich falsch liegen sollte nehme ich alles zurück:D

  • Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Prizi
    Der Polizistenmensch könnte teils teils richtig liegen


    Wie sieht es denn mit den Steuern aus?


    Z.B. :) KFZ Steuer ist nämlich keine Bundes- sondern Ländersache.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel


  • Hatte ich es doch richtig im Kopf

  • Also, rechtlich ist es wirklich so, dass das Auto dort gemeldet sein muss, "wo es fährt"...das heisst, z.B.


    Bei mir war Hauptwohnsitz in Thüringen, Nebenwohnsitz in BaWü...da ich aber arbeitstechnisch 5 Tage die Woche mind. in BaWü unterwegs bin, muss das Auto auch dort gemeldet sein...beweisen kanns dir eigentlich keiner.


    Hatte genau sonen Streit vor kurzem, weil mein Almi n halbes Jahr in Thüringen war und ich den nur über 2 Wochen mal mit in BaWü hatte, und die meinten, das kann ja jeder sagen (Auto ist in Thüringen gemeldet)


    Aber wie gesagt, das is alles Ansichtssache und vor Gericht Aussage gegen Aussage...hauptsache, es ist gemeldet, oder ;oP


    gruß, Felix

  • Es hat nix mit den Steuern zu tun, Phryso hat den richtigen Paragrafen zitiert.


    Da es bekannt ist, dass Halteradresse nicht zwangsläufig Standort ist, wurde diese Vorschrift geschaffen, um z.B. nach einer Unfallflucht amtliche Ermittlungen zu erleichtern.


    Bei Firmenwagen mit zentraler Zulassung ist dies durch entsprechende Fuhrparkverwaltung gewährleistet, nicht bei Privatwagen.


    Edit: Es muss nur der Standort in den Zulassungsdaten vermerkt sein, das Kennzeichen lautet dennoch auf die Halteradresse. Da lag wohl ein Missverständnis vor, was die Polizei gesagt hat.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • Zitat

    Original von Flixsonic
    Bei mir war Hauptwohnsitz in Thüringen, Nebenwohnsitz in BaWü...da ich aber arbeitstechnisch 5 Tage die Woche mind. in BaWü unterwegs bin, muss das Auto auch dort gemeldet sein...beweisen kanns dir eigentlich keiner.


    ...müßtest du eigentlich auch deinen Hauptwohnsitz nach Ba-Wü verlegen. Du verbringst immerhin die meiste Zeit dort. :D

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • ergo wenn ich das richtig deute muss paulchen wie gedacht das fahrzeug nich auf sich in b anmelden, sondern darf es als auf seine mutter in a gemeldeten 2. wagen weiter fahren.
    lauf versicherung is angegeben jeder über 25 farf es fahren.


    es müsste nur vermerkt werden bei der zulassungs stelle das das kfz zwar auf halter mit adresse in a angemeldet ist, aber hauptsächlich in b rumfährt. aber es muss nicht umgemeldet werden.


    also müsste paulchens mutter mal bei der zulassungstelle in a anrufen und sagen das kfz ist in b unterwegs


    ...


    wenn das so wär, wär sonst locker ein drittel im nisbo illegal unterwegs, gibt je bestimmt genug die nicht bei den eltern wohnen aber das auto azf die eltern läuft.

  • Rüschdüsch,


    Mütterchen müsste bei der Zulassungsstelle aktenkundig machen, dass Junior mit Wohnsitz Blah überwiegend das Fahrzeug benutzt.


    Eine sinnvolle ebenso wie nicht überwachbare Vorschrift. Kann nur geahndet werden, wenn man sich selbst in die Kacke redet. Wer will es widerlegen, wenn man sich mal eben "Muttis rollende Einkaufstüte" ausgeliehen hat?


    Erinnert mich an die Gurtanlegepflicht in Reisebussen. Da sitzen 50 Rentner auf Kaffeefahrt ohne angelegtem Beckengurt im Bus und der Schutzmann fragt: "Na, wart ihr während der Fahrt auch wirklich angeschnallt?"


    Quatschkram und Auswuchs irrationaler Gesetzgebung der EU-Bürokraten aus Brüssel und einer EU-einheitlichen FahrzeugzulassungsVO.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Das würde bedeuten, dass ich mein geliebtes Hanseatenkennzeichen aufgeben müsste, obwohl ich dort HAUPTwohnsitzlich gemeldet bin, der Wagen aber größtenteils in der Bundeshauptstadt rumsteht (wo ich NEBENwohnsitzlich gemeldet bin)???


    Oder hab ich da was in den falschen Hals bekommen?


    Es wurde mir bei der letzten hiesigen Verkehrskontrolle jedenfalls nicht angekreidet, dass ich jenes tun müsste...

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • nö, musst nur angeben das es nich da verkehrt wo es gemeldet ist sonder hauptsächlich in der hauptstadt.
    laut den infos hier musst es aber nich "ummelden".


    paulchen wollte die rennleitung ja einreden das er es als nutzer da anmelden muss wo er es nutzt... das es angeblich nich danach geht wo der halter wohnt sondern wo der nutzer es hauptsächlich nutzt. hat paulchen aber noch nie was von gehört, und zu dieser behauptung nirgends eine bestätigung gefunden.

  • Ich würde der Rennleitung die Nummer des Versicherungsfritzen geben und die des klären lassen,
    kenn da auch jemanden,der in Hessen wohnt und sein Auto auf der Oma läuft, die in Ba-Wü wohnt,
    der hat aber keine probleme mit der Rennleitung

  • Zitat

    Original von airliner
    Das würde bedeuten, dass ich mein geliebtes Hanseatenkennzeichen aufgeben müsste, obwohl ich dort HAUPTwohnsitzlich gemeldet bin, der Wagen aber größtenteils in der Bundeshauptstadt rumsteht (wo ich NEBENwohnsitzlich gemeldet bin)???


    Oder hab ich da was in den falschen Hals bekommen?


    Es wurde mir bei der letzten hiesigen Verkehrskontrolle jedenfalls nicht angekreidet, dass ich jenes tun müsste...


    Wobei auch für dich gelten würde, wie ich oben schon schrieb, das du deinen Hauptwohnsitz ändern müßtest, da du dich ja die meiste Zeit eben nicht in HWI aufhälst...


    Zitat

    Der Hauptwohnsitz ist laut §12 Melderechtsrahmengesetz (MGRR) „...die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“ . Dieser wird auch Hauptwohnung oder Erstwohnsitz genannt. Besitzt man mehr als einen Wohnsitz, so werden alle weiteren Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz genannt.


    btw, wenn das Auto auf dich zugelassen und versichert ist gilt zudem folgendes:


    Zitat

    n der Bundesrepublik Deutschland muß ein Auto an dem Wohnsitz angemeldet sein, wenn der „... regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt“ wird (StVZO, §27).

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • so, grad mir der zulassungsstelle B telefoniert.
    die bestätigen:
    fahrzeug ist richtig angemeldet so wies ist und kann so bleiben. und wen der halter wo damit rumfahren lässt is irrelevant egal wo der nutzer wohnt.


    der halter kann nicht dazu gezwungen werden das fahrzeug abzumelden/umzumelden nur weil der der es nutzt woanders wohnt und woanders rumfährt als wo der halter gemeldet ist.


    wichtig ist nur das der nutzer die erlaubniss vom halter hat es zu nutzen, und das der nutzer in der kfz versicherung mit angegeben ist oder zum angegebenen personenkreis gehört. und die sagt "alle personen über 25 jahre" der nutzer ist 29. und die erlaubniss von muttern hat paulchen auch.