ZitatOriginal von PsycoFun
so, grad mir der zulassungsstelle B telefoniert.
die bestätigen:
fahrzeug ist richtig angemeldet so wies ist und kann so bleiben. und wen der halter wo damit rumfahren lässt is irrelevant egal wo der nutzer wohnt.
der halter kann nicht dazu gezwungen werden das fahrzeug abzumelden/umzumelden nur weil der der es nutzt woanders wohnt und woanders rumfährt als wo der halter gemeldet ist.
wichtig ist nur das der nutzer die erlaubniss vom halter hat es zu nutzen, und das der nutzer in der kfz versicherung mit angegeben ist oder zum angegebenen personenkreis gehört. und die sagt "alle personen über 25 jahre" der nutzer ist 29. und die erlaubniss von muttern hat paulchen auch.
Das hat Trecker doch auch schon so bestätigt, allerdings müßte, wie er auch schön schrieb und es im Gesetzestext steht den ich zitiert habe, in diesem Falle der regelmäßige (vom Zulassungsort abweichende) Standort vermerkt werden.
Ist Halter / Versicherungsnehmer und Fahrer die selbe Person wäre so zu verfahren wie es ein Posting über dir steht, Beide müssen dort gemeldet sein wo sie sich 'vorwiegend' aufhalten...