Grenzbebauung

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.391 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dirty Yellow.

  • Klaus hat ein Haus gekauf wo eine Seite direkt auf der Grundstücksgrenze mit Tante Ema steht.


    Tante Ema hatte da mal eine Scheune direkt am Haus stehen. Die ist jetzt weg und ein Stück von der Wand ist an der Stelle nicht verputzt (so wie die Scheune stand).


    Das aber schon seit Jahren.


    Jetzt hat Klaus das Haus so gekauft und möchte die Seite verputzen lassen, darf aber nicht auf das Grundstück.


    Was jetzt?

  • Was sagt das für Klaus' Bundesland geltende "Nachbarschaftsrecht" dazu?


    Grundsätzlich darf der Zugang nicht dauerhaft verwehrt werden, da der Bauunterhalt möglich sein muss.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 260.110 km

    Einmal editiert, zuletzt von Kubek ()

  • Hessen? gute frage


    ich googel mal weiter


    hab auch irgendwo gelesen, das der Nachbar das verputzen muß, weil er ja auch den "schaden" verursacht hat.


    ist da was dran?

    • Offizieller Beitrag

    Und warum darf Klaus da nicht drauf? Ist die Ema doom oder so?

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Zitat

    Original von Kubek
    Und warum darf Klaus da nicht drauf? Ist die Ema doom oder so?


    Ema wird eine Schrotflinte haben - außerdem kennt sie Klaus nicht...


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 260.110 km

  • Ein Hoch uauf Google:


    http://lmgtfy.com/?q=reparatur…3%BCndst%C3%BCck+betreten


    http://www.123recht.net/Zutrit…enzbebauung-__f20484.html


    Also Recht ist da ... und wie immer bedarf es einem Gericht wenn Erna nicht will es durchzusetzen.


    Einen Schaden in diesem Fiktiven Beispiel sehe ich nicht denn die Verputzung der Wand wurde vom Erstbauer ja eingespart ... Erna hat diese ja nicht runtergerissen.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Klaus wohnt erst so kurz da und hat es schon mit dem Nachbarn verkackt?


    Keine schlechte Leistung.


    Wenn sie zickig wird würde ich mich mal beim Kastateramt schlau machen ob diese Hütte jemals "genehmigt" war!


    Falls ja hat sie dann überhaupt die Baugrenzen eingehalten?! wenn es so "nah" war.

    Einmal editiert, zuletzt von NoMercy ()

  • Konkret für Hessen:


    § 28 Hessisches Nachbarrechtsgesetz


    Tante Edit meint, dass auf der linken Seite in der Navigation des obigen Links der § 5 (5) NachbarGHE vielleicht noch interessant sein kann. Maßgeblich ist m.E., wer an wem angebaut hat, also welches Gebäude zuerst stand.


    Allerdings würde ich hierfür einen Fachanwalt für Baurecht befragen, bevor ich mich hinsichtlich der Kostenfrage mit Ema streiten würde, obwohl ich selbst Verwaltungsrecht (Nachbarschaftsrecht ist Verwaltungsrecht) studiert habe.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • normalerweise muss der nachbar bei grenzbebauung es dulden wenn du instandhaltung (auch neu verputzen zählt dazu) an deinem Wohneigentum machste, wenn das in einer gewissen absehbaren Zeit erledigt wird....



    grad den link von Trecker gelesen, nachdem ich dat geschrieben hab.... jo. triffts ;)

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P