Käuferschutz E-Bay

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.411 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Nehmen wir mal an.


    Paul kauft bei besagter seite einen Artikel.
    Besagter Artikel kostet 15 eus inkl fracht


    Paul kauft mit sofortkauf und freut sich auf seinen Artikel


    In der beschreibung steht:


    Standort Frankfurt und :


    Die Ware wird aus Deutschland versendet und nicht
    aus China oder Osteuropa ( daher keine lange Wartezeiten und keine Zusatzkosten wie Zoll).
    Dieser angebotene Artikel ist 100% NEUWARE



    Nun, Paul kaufte das ganze am 16.06. und laut Verkäufer ging der Artikel am 18.06 auf reise.


    Nun freut sich Paul jeden Tag auf die Postfrau, doch diese schaut ihn nur komisch an und bringt nix.
    Pauls guter wille neigt sich so langsam dem ende entgegen und er wird vom Herren Chinamann (hat sich später herausgestellt) nur hingehalten.


    Paul fällt ein, er kann das Geld ja bei paypal zurückholen gehen.



    Nun was soll Paul nun tun?




    Ich weiss, ist nix Weltbewegendes, aber Pauls Geschichte ist recht Interessant.

  • Paul setzt dem Käufer eine Frist.


    Wenn die Frist überschritten ist einfach bei Paypal den Fall melden.


    Einfache Kiste.

  • Ich nehme an, Paul hat auch per Paypal/Kreditkarte/Sofortüberwisung bezahlt und nicht per manueller Überweisung?!
    In letzterem Fall kann das nur eBay direkt gemeldet werden und die schalten sich als "Mittelsmann" ein, ohne das Paul das Geld auotmatisch zurückerhält.
    Wenn Paypal dazwischengeklinkt ist, sieht das bedeutend freundlicher aus.


    Aber wie Mercy schon meinte: Erst Frist setzen, dann rumzetern.
    Da der Artikel aus Deutschland (laut Angebot) verschickt werden soll, sollten drei Werktage ausreichend sein.
    Ich meine auch schon was mit zwei Werktagen gelesen zu haben. Nur ob das auch im B2C (und nicht nur B2B) gilt, weiß ich nicht.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Paul ist zufrieden da die Ware heut gekommen ist. Und es kam nicht aus Deutschland sondern uk


  • Dann hätte es der Verkäufer ersichtlich machen müssen.
    Ganz Spitzfindige würden auf den Gedanken kommen und "entgangene (Zins-)Gewinne" versuchen einzuklagen.
    Möglich wäre es m.W.n., nur ob sich bei solch geringwertigen Gütern die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, wage ich zu bezweifeln.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Was ich bei Ebay immer so lustig finde ist bei den Autoverkäufen der Spaßbieter. Diesem wird gedroht 25 oder 30 % des Fahrzeugpreises per Anwalt einzuklagen.
    Das Problem für den Verkäufer dabei : Mit welcher Begründung ? Es ist ihm ja kein Schaden entstanden. Das Fahrzeug gehört ihm ja noch und steht auch bei ihm. Auch die Begründung, man hätte den Wagen schneller verkaufen können ist falsch, denn es gibt ja noch einen Bieter unter dem höchstbietenden Spaßbieter.
    Das einzige, was der Verkäufer einklagen könnte, sind eventuell entstandene Gebühren. Die fallen für einen Privatmann bei Ebay aber nur bei erfolgreichem Verkauf an.
    Ich finde es immer wieder lustig. Vor allem die Formulierungen. :bla:

  • Zitat

    Original von phileasfogg
    Was ich bei Ebay immer so lustig finde ist bei den Autoverkäufen der Spaßbieter. Diesem wird gedroht 25 oder 30 % des Fahrzeugpreises per Anwalt einzuklagen.
    Das Problem für den Verkäufer dabei : Mit welcher Begründung ? Es ist ihm ja kein Schaden entstanden. Das Fahrzeug gehört ihm ja noch und steht auch bei ihm. Auch die Begründung, man hätte den Wagen schneller verkaufen können ist falsch, denn es gibt ja noch einen Bieter unter dem höchstbietenden Spaßbieter.
    Das einzige, was der Verkäufer einklagen könnte, sind eventuell entstandene Gebühren. Die fallen für einen Privatmann bei Ebay aber nur bei erfolgreichem Verkauf an.
    Ich finde es immer wieder lustig. Vor allem die Formulierungen. :bla:


    Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, bei Nichteinhaltung kann Schadensersatz verlangt werden, ob dem Verkäufer welcher entstanden ist, wird ein Anwalt schon verdeutlichen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von phileasfogg
    Was ich bei Ebay immer so lustig finde ist bei den Autoverkäufen der Spaßbieter. Diesem wird gedroht 25 oder 30 % des Fahrzeugpreises per Anwalt einzuklagen.
    Das Problem für den Verkäufer dabei : Mit welcher Begründung ? Es ist ihm ja kein Schaden entstanden. Das Fahrzeug gehört ihm ja noch und steht auch bei ihm. Auch die Begründung, man hätte den Wagen schneller verkaufen können ist falsch, denn es gibt ja noch einen Bieter unter dem höchstbietenden Spaßbieter.
    Das einzige, was der Verkäufer einklagen könnte, sind eventuell entstandene Gebühren. Die fallen für einen Privatmann bei Ebay aber nur bei erfolgreichem Verkauf an.
    Ich finde es immer wieder lustig. Vor allem die Formulierungen. :bla:


    Toller erster Beitrag! :perfekt:

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge


  • :D

  • Zitat

    Original von phileasfogg
    Was ich bei Ebay immer so lustig finde ist bei den Autoverkäufen der Spaßbieter. Diesem wird gedroht 25 oder 30 % des Fahrzeugpreises per Anwalt einzuklagen.
    Das Problem für den Verkäufer dabei : Mit welcher Begründung ? Es ist ihm ja kein Schaden entstanden. Das Fahrzeug gehört ihm ja noch und steht auch bei ihm. Auch die Begründung, man hätte den Wagen schneller verkaufen können ist falsch, denn es gibt ja noch einen Bieter unter dem höchstbietenden Spaßbieter.
    Das einzige, was der Verkäufer einklagen könnte, sind eventuell entstandene Gebühren. Die fallen für einen Privatmann bei Ebay aber nur bei erfolgreichem Verkauf an.
    Ich finde es immer wieder lustig. Vor allem die Formulierungen. :bla:


    Schon mal was von Einstellgebühren gehört?


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Meines Wissens fallen Einstellgebühren bei Ebay erst nach erfolgreichem Verkauf an ( Für Privat). Bei gewerblichen Anbietern läuft das anders.
    Starmaster
    Mit BJ. 60 gehe ich in 6 Jahren höchstens in Frührente.
    Elmo
    Aber : ich bekomme noch Rente !
    Mit Bj. 90 zahlst Du ein, bekommst aber 2057 nix mehr. :D
    Dann lieber BJ 60.

  • Zitat

    Original von phileasfogg
    Meines Wissens fallen Einstellgebühren bei Ebay erst nach erfolgreichem Verkauf an ( Für Privat). Bei gewerblichen Anbietern läuft das anders.


    Nö.
    http://pages.ebay.de/help/sell/seller-fees.html


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Ich hab ja geschrieben, dass eventuell entstandene Gebühren ersetzt werden müssen.
    Wenn jedoch einem Spaßbieter damit gedroht wird 25 oder 30 % mit einem Anwalt einzuklagen sind diese Prozente vom zu erwarteten Verkaufserlös gemeint.
    Bei einem Auto mit einem Verkaufswert von 10.000 Eurönchen sind das 2.500 bzw. 3.000 EUR. Bei den Gebühren wäre Ebay schon längst Pleite.
    Das ist ein gutes Nebengeschäft. Ich kenne aber keinen, der das mal eingeklagt hat. Geschweige denn, bekommen hat. Die Auto's tauchen wieder bei Ebay auf.
    Starmaster
    Zur Rente könne wir ellenlange Diskussionen führen. Ich teile Deine Meinung nicht wirklich. Dafür sind wir hier aber, glaube ich, falsch.

  • Zitat

    Original von phileasfogg
    Ich hab ja geschrieben, dass eventuell entstandene Gebühren ersetzt werden müssen.
    Wenn jedoch einem Spaßbieter damit gedroht wird 25 oder 30 % mit einem Anwalt einzuklagen sind diese Prozente vom zu erwarteten Verkaufserlös gemeint.
    Bei einem Auto mit einem Verkaufswert von 10.000 Eurönchen sind das 2.500 bzw. 3.000 EUR. Bei den Gebühren wäre Ebay schon längst Pleite.
    Das ist ein gutes Nebengeschäft. Ich kenne aber keinen, der das mal eingeklagt hat. Geschweige denn, bekommen hat. Die Auto's tauchen wieder bei Ebay auf.


    Ich habe eine VW Käfer Karosse bei Ebay verkauft, der Käufer wollte dann vom Kauf zurücktreten usw. ich bin dann zum Anwalt, nun durfte der Käufer mir die komplette Summe überweisen und den Anwalt übernehmen. Karosse kann ich behalten, weil der Käufer sie nicht will.


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Bugfan
    Das was Du beschreibst, ist kein Spaßbieter.
    Wenn er die volle Summe bezahlt hat, weil ein Anwalt schreibt und dann den Artikel noch nicht mal nimmt, ist er selbst schuld. Das nenne ich Dummheit.
    Ich hätte es auf einen Prozeß ankommen lassen.